Mutterschutzrechner

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Seit Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche eine Schutzfrist.

Berechne…
Berechne…
Mutterschutzrechner
Wann beginnt und endet dein Mutterschutz?
Schutzfristen vor und nach der Geburt nach § 3 MuSchG – inklusive Verlängerung bei Früh- und Mehrlingsgeburt und dem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.
Laut Mutterpass bzw. ärztlichem Zeugnis.
Leer lassen, wenn das Kind noch nicht geboren ist.
. SSW
Ab der 24. Woche gilt die Geburt als Entbindung (Totgeburt) – dann bitte „Geburt“ wählen.

Übersicht

  • Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
  • Nach der Geburt gelten 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen.
  • Kommt das Kind früher, werden die verlorenen Tage hinten angehängt.
  • Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche gibt es 2, 6 oder 8 Wochen Mutterschutz.

Der Mutterschutz schützt dich und dein Kind rund um die Geburt. In den Schutzfristen darf dein Arbeitgeber dich nicht oder nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch beschäftigen. Mit dem Mutterschutzrechner oben berechnest du, wann deine Schutzfrist beginnt, wann sie endet und wie viele Kalendertage sie insgesamt umfasst – auch bei einer Frühgeburt, bei Zwillingen oder nach einer Fehlgeburt.

Wie viel Geld du in dieser Zeit erhältst, berechnest du mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner. Dort trägst du die hier ermittelte Zahl der Kalendertage ein.

Schutzfristen vor und nach der Geburt

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Maßgeblich ist der Termin, den deine Ärztin oder Hebamme bescheinigt. Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, in bestimmten Fällen von zwölf Wochen. Der Entbindungstag selbst zählt zusätzlich mit.

Situationvor der Geburtnach der Geburtinsgesamt
Geburt am errechneten Termin6 Wochen8 Wochen99 Kalendertage
Geburt vor dem Terminverkürzt8 Wochen + nicht genommene Tage99 Kalendertage
Geburt nach dem Terminverlängert sich8 Wochenentsprechend mehr
Frühgeburt im medizinischen Sinn6 Wochen12 Wochen + nicht genommene Tage127 Kalendertage
Mehrlingsgeburt6 Wochen12 Wochen127 Kalendertage
Behinderung des Kindes (auf Antrag)6 Wochen12 Wochen127 Kalendertage

Als Frühgeburt gilt medizinisch vor allem ein Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm. Kommt dein Kind lediglich vor dem errechneten Termin zur Welt, ohne eine Frühgeburt in diesem Sinn zu sein, bleibt es bei acht Wochen – die Tage, die dir vor der Geburt verloren gegangen sind, werden aber angehängt. Die Verlängerung wegen einer Behinderung gibt es nur auf deinen Antrag, wenn die Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird.

Ein Beispiel

Dein errechneter Geburtstermin ist Donnerstag, der 10. Dezember 2026. Dann beginnt der Mutterschutz am Donnerstag, 29. Oktober 2026. Kommt dein Kind am Termin zur Welt, endet die Schutzfrist am Donnerstag, 4. Februar 2027 – insgesamt 99 Tage. Wird es zehn Tage früher geboren, verschiebt sich das Ende nicht: Die zehn Tage hängt das Gesetz an die acht Wochen nach der Geburt an.

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist. Sie ist nach der Dauer der Schwangerschaft gestaffelt:

Fehlgeburt abSchutzfristKalendertage
13. Schwangerschaftswochebis zu 2 Wochen14
17. Schwangerschaftswochebis zu 6 Wochen42
20. Schwangerschaftswochebis zu 8 Wochen56

Anders als nach einer Geburt darfst du in dieser Zeit arbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst. Diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaftswoche. Ab der 24. Woche oder einem Gewicht von 500 Gramm gilt eine Totgeburt als Entbindung – dann gelten die regulären Fristen.

Geld, Kündigungsschutz und Urlaub

  • Mutterschaftsgeld: Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse, den Rest bis zum vollen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
  • Kündigungsschutz: Von Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig, ebenso bis vier Monate nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche. Mehr zum Thema Kündigung findest du hier.
  • Urlaub: Die Schutzfristen gelten als Beschäftigungszeit. Dein Urlaubsanspruch wird nicht gekürzt, Resturlaub kannst du nach dem Mutterschutz nehmen.

Direkt an die Schutzfrist kann sich die Elternzeit anschließen. Für die Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Auch beim Elterngeld zählt das Mutterschaftsgeld mit: Es wird auf das Elterngeld der ersten Lebensmonate angerechnet.

Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen

Gefährdet die Arbeit deine Gesundheit oder die deines Kindes, kann deine Ärztin oder dein Arzt schon vor Beginn der Schutzfrist ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Auch dein Arbeitgeber muss dich freistellen, wenn er deinen Arbeitsplatz nicht sicher umgestalten kann – etwa bei schwerem Heben, Nachtarbeit oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.

In dieser Zeit erhältst du den sogenannten Mutterschutzlohn. Er entspricht deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Dein Arbeitgeber bekommt ihn über das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet, es entstehen dir also keine finanziellen Nachteile. Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung, und dein Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten.

Häufige Fragen zum Mutterschutz

Darf ich vor der Geburt weiterarbeiten?

Ja. Vor der Geburt darfst du arbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest, und diese Entscheidung jederzeit zurücknehmen. Nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Was passiert, wenn mein Kind nach dem Termin kommt?

Dann verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt um die zusätzlichen Tage. Die acht beziehungsweise zwölf Wochen danach bleiben vollständig erhalten.

Gilt der Mutterschutz auch im Minijob oder in der Ausbildung?

Ja. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst, also auch in Teilzeit, im Minijob und in der Ausbildung.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben?

Eine feste Frist gibt es nicht. Du solltest die Schwangerschaft und den errechneten Termin aber mitteilen, sobald du davon weißt, damit dein Arbeitgeber die Schutzvorschriften einhalten kann.

Quellen: § 3 MuSchG, § 17 MuSchG

Stand: 02.10.2026, um 15:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.