Elterngeld-Rechner

Mit dem Elterngeld-Rechner berechnest du dein Basiselterngeld aus dem Nettoeinkommen (65 %, 300 bis 1.800 €) inkl. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

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Elterngeld-Rechner
Wie viel Basiselterngeld steht dir zu?
Aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (300 bis 1.800 € im Monat).
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Übersicht

  • Das Elterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.
  • Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.
  • Basiselterngeld gibt es für 12, mit Partnermonaten für 14 Monate.
  • Ab 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Mit dem Elterngeld-Rechner ermittelst du dein Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Bei geringeren Einkünften steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat – auch wer vorher nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestbetrag.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Leben weitere kleine Kinder im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus: 10 % mehr, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingen kommen je weiterem Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag hinzu.

Einkommensgrenze

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro entfällt der Anspruch auf Elterngeld – für Paare wie für Alleinerziehende.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnermonate

Basiselterngeld gibt es für 12 Monate, plus 2 Partnermonate (14 Monate), wenn sich beide Eltern beteiligen. Mit ElterngeldPlus wird der Bezug gestreckt: aus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate mit je etwa der Hälfte – ideal, wenn du in Teilzeit weiterarbeitest.

Progressionsvorbehalt: Elterngeld ist steuerfrei – aber

Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann in der gemeinsamen Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.

Selbständige und Antrag

Auch Selbständige haben Anspruch; Grundlage ist dann meist der Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres. Der Antrag lässt sich in allen Bundesländern digital stellen (ElterngeldDigital) und sollte frühzeitig nach der Geburt eingereicht werden – rückwirkend wird nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt.

Tipp
Statt Basiselterngeld kannst du ElterngeldPlus wählen: etwa die Hälfte pro Monat, dafür doppelt so lange – ideal, wenn du in Teilzeit weiterarbeitest.
Stand: 30.09.2026, um 10:26 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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