Elterngeld-Rechner
Mit dem Elterngeld-Rechner berechnest du dein Basiselterngeld aus dem Nettoeinkommen (65 %, 300 bis 1.800 €) inkl. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (300 bis 1.800 € im Monat).
Übersicht
- Das Elterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.
- Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.
- Basiselterngeld gibt es für 12, mit Partnermonaten für 14 Monate.
- Ab 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Mit dem Elterngeld-Rechner ermittelst du dein Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Bei geringeren Einkünften steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat – auch wer vorher nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestbetrag.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Leben weitere kleine Kinder im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus: 10 % mehr, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingen kommen je weiterem Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag hinzu.
Einkommensgrenze
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro entfällt der Anspruch auf Elterngeld – für Paare wie für Alleinerziehende.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnermonate
Basiselterngeld gibt es für 12 Monate, plus 2 Partnermonate (14 Monate), wenn sich beide Eltern beteiligen. Mit ElterngeldPlus wird der Bezug gestreckt: aus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate mit je etwa der Hälfte – ideal, wenn du in Teilzeit weiterarbeitest.
Progressionsvorbehalt: Elterngeld ist steuerfrei – aber
Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann in der gemeinsamen Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.
Selbständige und Antrag
Auch Selbständige haben Anspruch; Grundlage ist dann meist der Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres. Der Antrag lässt sich in allen Bundesländern digital stellen (ElterngeldDigital) und sollte frühzeitig nach der Geburt eingereicht werden – rückwirkend wird nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt.
