Abfindungsrechner
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei einmaligen Zahlungen. Der Rechner vergleicht mit und ohne.
Eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes ist voll steuerpflichtig, wird aber wegen der Steuerprogression durch die Fünftelregelung begünstigt. Mit dem Abfindungsrechner siehst du, wie viel Steuer anfällt und wie viel netto bleibt.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Abfindung gilt steuerlich als außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG). Bei der Fünftelregelung wird rechnerisch nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen addiert und die darauf entfallende zusätzliche Steuer anschließend mit fünf multipliziert. So wird der Progressionssprung abgemildert – besonders wirksam bei niedrigem laufendem Einkommen im Jahr der Auszahlung.
Beispiel
Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 50.000 Euro Abfindung wird nicht die volle Abfindung on top versteuert, sondern zunächst 10.000 Euro (ein Fünftel). Die zusätzliche Steuer darauf wird verfünffacht. Der Rechner stellt beide Varianten – mit und ohne Fünftelregelung – gegenüber.
Seit 2025: nur noch in der Steuererklärung
Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung angewendet. Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer ein; den Steuervorteil holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück.
