Mehr Pflegegeld ab 2027 geplant - doch andere Leistungen werden gekürzt (Tabelle)
Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2027 je nach Pflegegrad um 31 bis 90 Euro im Monat steigen, in Pflegegrad 5 auf 1.080 Euro. Gleichzeitig sollen andere Leistungen wegfallen oder gekürzt werden, und die bisher für 2028 vorgesehene Erhöhung aller Pflegeleistungen soll entfallen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.
Grundlage ist der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Erklärtes Ziel ist laut Gesetzentwurf vor allem, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung wieder zu stabilisieren. Der Beitragssatz soll dafür in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent bleiben.
Beschlossen ist die Reform noch nicht. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt, danach berät der Gesundheitsausschuss. Bis zur Verabschiedung können sich Beträge und Regeln noch ändern, bis dahin gilt das bisherige Recht. Der Pflegegeld-Rechner zeigt die Höhe der Auszahlungsbeträge je Pflegegrad auf Finanz.de.
Tabelle: So hoch soll das Pflegegeld ab 2027 sein
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Helfern versorgt werden. Seit Januar 2025 liegt es zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Nach dem Kabinettsentwurf soll es 2027 in allen Pflegegraden steigen, am stärksten in den Pflegegraden 4 und 5.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 pro Monat | Geplant ab 2027 pro Monat | Plus pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | - |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 33 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 31 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 90 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 90 Euro |
Auch die Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste sollen nach Fachberichten steigen, auf bis zu 890, 1.590, 2.090 und 2.530 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5. Eine Kürzung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten, die im ersten Entwurf des Ministeriums noch vorgesehen war, ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.
Diese Leistungen sollen wegfallen oder sinken
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat entfallen, ebenso die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro. Zusammen sind das bis zu 173 Euro im Monat oder 2.076 Euro im Jahr. Ab Pflegegrad 2 soll stattdessen ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat kommen, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren von bis zu 300 Euro.
Die bisherige Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll in einem neuen Überbrückungsbudget aufgehen. Dafür sind laut Fachberichten bis zu 2.285 Euro im Jahr vorgesehen, heute stehen im gemeinsamen Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Das wären 1.254 Euro weniger.
Keine Erhöhung 2028, dafür jährliche Anpassung ab 2029
Nach geltendem Recht sollen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2028 mit der Inflation der vorangegangenen drei Jahre steigen. Diese Erhöhung soll laut Gesetzentwurf wegfallen. Stattdessen sollen die Leistungen ab 2029 jedes Jahr zum 1. Januar mit der durchschnittlichen Kerninflationsrate der drei vorherigen Jahre angepasst werden.
Für Pflegebedürftige bedeutet das, dass auf die geplante Erhöhung 2027 zunächst ein Jahr ohne Anpassung folgt. Ab 2029 sollen alle Bezieher von Pflegegeld zudem einmal im Jahr eine fachliche Pflegebegleitung zu Hause abrufen müssen. Sie soll die bisherigen Beratungsbesuche ergänzen.
Weitere geplante Änderungen bei Pflegegrad und Beitrag
Die Punkteschwellen bei der Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen, ein Pflegegrad wäre damit künftig schwerer zu erreichen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll laut Entwurf vor einer Herabstufung geschützt werden, die allein auf den neuen Bewertungsregeln beruht. Bei späteren Neubegutachtungen aus anderen Gründen kann sich der Pflegegrad aber weiterhin ändern.
Auf der Beitragsseite soll der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte steigen, von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Zudem sollen Arbeitgeber ab 2028 erstmals auch für Minijobs einen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Eine Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim, über die zuvor diskutiert worden war, enthält der Kabinettsentwurf laut Fachberichten nicht.


Was Pflegebedürftige jetzt tun können
Bis zur Verabschiedung des Gesetzes gelten die bisherigen Leistungen unverändert. Wer heute Pflegegrad 1 hat und den Entlastungsbetrag noch nicht nutzt, kann ihn 2026 weiter abrufen, nicht verbrauchte Beträge können nach geltendem Recht bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Auch Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für 2026 sollten noch in diesem Jahr ausgeschöpft werden.
Wer eine Verschlechterung des Gesundheitszustands bemerkt, kann bereits jetzt einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Maßgeblich für die Begutachtung sind die Regeln, die zum Zeitpunkt der Prüfung gelten. Ob die neuen Schwellenwerte bereits ab Januar 2027 greifen, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

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