Finanzamt: Neue Steuer-Vorauszahlung im Dezember - wer sie reduzieren kann
Am 10. Dezember 2026 ist die letzte Einkommensteuer-Vorauszahlung des Jahres fällig. Wer 2026 deutlich weniger steuerpflichtige Einkünfte hat, etwa weil der Lohn aus einem Job nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch die Aktivrente steuerfrei bleibt, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind viermal im Jahr fällig, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Sie betreffen vor allem Steuerpflichtige, bei denen ein Teil der Einkünfte nicht schon über die Lohnsteuer abgegolten ist, also zum Beispiel Rentner mit hoher Rente, Vermieter oder Selbstständige. Bei Rentnern mit Nebenjob entsteht die Vorauszahlung oft, weil die Rente selbst ohne Steuerabzug ausgezahlt wird.
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen nur fest, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro pro Termin betragen. Grundlage ist in der Regel der letzte Steuerbescheid, also die Steuer, die nach Abzug der einbehaltenen Lohnsteuer noch offen war. Ändern sich die Einkünfte, bleibt der Vorauszahlungsbescheid trotzdem bestehen, bis das Finanzamt ihn anpasst.
Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ein Antrag ist nicht nötig, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug. Ob bereits Rente bezogen wird, spielt keine Rolle.
Minijobs sind von der Aktivrente ausgenommen, ebenso Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Die steuerfreien Einnahmen unterliegen zudem nicht dem Progressionsvorbehalt, sie erhöhen also nicht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Dadurch kann die Steuer auf die Rente deutlich sinken, wenn der Lohn bisher voll mitversteuert wurde.
Rechenbeispiel: So stark kann die Vorauszahlung sinken
Ein alleinstehender Rentner hat nach allen Abzügen ein zu versteuerndes Einkommen von 14.000 Euro aus der Rente und 20.000 Euro aus einem Job mit 2.000 Euro brutto im Monat. Ohne Aktivrente fallen auf die zusammen 34.000 Euro nach dem Tarif 2026 rund 5.372 Euro Einkommensteuer an. Über die Lohnsteuer werden davon nur rund 1.570 Euro abgedeckt, weil der Arbeitgeber die Rente nicht kennt, die Lücke von rund 3.800 Euro im Jahr setzt das Finanzamt als Vorauszahlung an, also rund 950 Euro pro Quartal.
Mit der Aktivrente bleibt der Lohn von 2.000 Euro im Monat komplett steuerfrei. Versteuert wird nur noch die Rente, auf 14.000 Euro fallen rund 256 Euro Einkommensteuer an. Damit liegt die Steuer unter der 400-Euro-Grenze, eine Vorauszahlung würde gar nicht mehr festgesetzt.
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Ohne Aktivrente |
Mit Aktivrente |
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Zu versteuerndes Einkommen |
34.000 Euro |
14.000 Euro |
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Einkommensteuer im Jahr |
rund 5.372 Euro |
rund 256 Euro |
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Davon über Lohnsteuer bezahlt |
rund 1.570 Euro |
0 Euro |
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Vorauszahlung im Jahr |
rund 3.800 Euro |
keine |
Das Beispiel ist vereinfacht und rechnet ohne Kirchensteuer, die konkreten Beträge hängen von Rente, Abzügen und Lohnsteuerklasse ab. Es zeigt aber, dass sich ein Antrag vor allem für Rentner lohnt, die 2025 noch keine Aktivrente hatten und deren Vorauszahlungen auf diesem Jahr beruhen.


Checkliste für Rentner mit Nebenjob
Bevor ein Antrag gestellt wird, lohnt sich ein Blick auf die eigene Situation. Entscheidend ist, ob sich die Einkünfte 2026 im Vergleich zum letzten Steuerbescheid spürbar verringert haben.
- Regelaltersgrenze erreicht und sozialversicherungspflichtig beschäftigt?Dann bleibt der Lohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, ab dem Monat nach Erreichen der Altersgrenze.
- Nur Minijob oder selbstständig tätig?Dann gilt die Aktivrente nicht, die Vorauszahlung bleibt meist unverändert.
- Mieteinnahmen weggefallen oder deutlich gesunken?Auch das kann eine Herabsetzung rechtfertigen.
- Weniger Einkünfte aus anderen Quellen, etwa aus Kapitalerträgen außerhalb der Abgeltungsteuer? Mit einbeziehen.
- Lohnabrechnung prüfen: Hat der Arbeitgeber den Aktivrente-Freibetrag schon berücksichtigt? Falls nicht, wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, die erst mit der Steuererklärung zurückkommt.
So lässt sich die Vorauszahlung herabsetzen
Der Antrag auf Herabsetzung kann formlos per Brief oder über ELSTER gestellt werden. Hilfreich sind eine kurze Begründung und Nachweise, etwa die Lohnabrechnung mit dem steuerfreien Betrag oder eine Aufstellung der erwarteten Einkünfte für 2026. Damit der Termin am 10. Dezember noch berücksichtigt wird, sollte der Antrag möglichst frühzeitig beim Finanzamt eingehen.
Bis ein neuer Vorauszahlungsbescheid vorliegt, sollte der festgesetzte Betrag nicht eigenmächtig gekürzt werden, sonst können Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat anfallen. Setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen für das ganze Jahr herab, werden zu viel gezahlte Beträge aus den früheren Terminen in der Regel erstattet oder verrechnet. Zu niedrig angesetzte Erwartungen können später allerdings zu einer Nachzahlung mit der Steuererklärung führen.

Mehr Informationen: Finanzamt