Erwerbsminderungsrente 2027 - Tabelle zeigt: Hinzuverdienstgrenze soll steigen
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll ab dem 1. Januar 2027 mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente steigt die Grenze nach dem Beschluss der Bundesregierung auf 21.682,50 Euro im Jahr, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auf mindestens 43.365 Euro. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.
Hintergrund ist die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Darin steigt die monatliche Bezugsgröße von 3.955 Euro auf 4.130 Euro, weil die Löhne im Jahr 2025 um 4,38 Prozent gestiegen sind. Aus dieser Bezugsgröße errechnen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten.
Beschlossen ist die Erhöhung allerdings noch nicht endgültig. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, in den Vorjahren ist das jeweils ohne Änderungen erfolgt. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2027. Einen Rechner für die Erwerbsminderungsrente in Deutschland findet man hier auf Finanz.de.
Tabelle zeigt: So hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen 2026 und 2027
Die Grenzen ergeben sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt sie bei drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei mindestens sechs Achteln davon. Es handelt sich um Jahresgrenzen, der Verdienst darf also in einzelnen Monaten höher liegen, solange die Summe im Kalenderjahr unter der Grenze bleibt.
| Rentenart | Grenze 2026 | Grenze 2027 (geplant) | Plus |
|---|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro | 21.682,50 Euro | 918,75 Euro |
| Volle EM-Rente, monatlicher Durchschnitt | rund 1.730 Euro | rund 1.807 Euro | rund 77 Euro |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente (Mindestgrenze) | 41.527,50 Euro | 43.365 Euro | 1.837,50 Euro |
| Teilweise EM-Rente, monatlicher Durchschnitt | rund 3.461 Euro | rund 3.614 Euro | rund 153 Euro |
Als Hinzuverdienst zählen vor allem Arbeitslohn und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, mehrere Einkünfte werden zusammengerechnet. Nicht angerechnet wird etwa das Entgelt einer Pflegeperson bis zur Höhe des Pflegegeldes. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente zählen zudem bestimmte Sozialleistungen wie Krankengeld mit.


Bei der teilweisen Rente kann die Grenze deutlich höher liegen
Für Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gibt es zusätzlich eine individuelle Grenze. Sie richtet sich nach dem Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Berechnet wird sie als das 9,72-fache der monatlichen Bezugsgröße, multipliziert mit diesen Entgeltpunkten.
Wer in seinem besten Jahr beispielsweise 1,2 Entgeltpunkte erreicht hat, also 20 Prozent über dem Durchschnittsverdienst lag, kommt 2027 auf eine Grenze von rund 48.172 Euro. Bei 1,5 Entgeltpunkten wären es rund 60.215 Euro. Die individuelle Grenze lohnt sich erst ab rund 1,08 Entgeltpunkten, darunter gilt die Mindestgrenze von 43.365 Euro.
Das passiert, wenn die Grenze überschritten wird
Liegt der Hinzuverdienst über der Grenze, fällt die Rente nicht sofort komplett weg. Stattdessen wird ein Zwölftel des Betrags, der über der Grenze liegt, zu 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen. Verdient ein Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente 2027 etwa 24.000 Euro im Jahr, liegt er 2.317,50 Euro über der Grenze, die Rente sinkt dann um rund 77 Euro im Monat.
Die Rentenversicherung legt zunächst den voraussichtlichen Hinzuverdienst zugrunde und prüft im Folgejahr den tatsächlichen Verdienst. War die Rente zu hoch, muss der Unterschied zurückgezahlt werden. Weicht der erwartete Verdienst um mindestens 10 Prozent ab, kann die Rente auf Antrag bereits vorher angepasst werden.
Nicht nur das Geld, auch die Arbeitszeit zählt
Unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze bleibt die gesundheitliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält in der Regel nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente sind es drei bis unter sechs Stunden. Wer deutlich mehr arbeitet, riskiert, dass die Rentenversicherung den Rentenanspruch selbst überprüft.
Wie hoch die persönliche Hinzuverdienstgrenze ausfällt, steht im Rentenbescheid oder lässt sich bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Vor allem bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente lohnt sich eine individuelle Auskunft, bevor eine neue Beschäftigung aufgenommen oder die Arbeitszeit ausgeweitet wird. Die Beratung ist kostenlos, telefonisch über das Servicetelefon oder in einer Beratungsstelle.

Mehr Informationen: Erwerbsminderungsrente