Kindesunterhalt 2027: Wann die neue Düsseldorfer Tabelle kommt & was nun gilt

Die Düsseldorfer Tabelle für 2027 ist noch nicht veröffentlicht, die neuen Unterhaltssätze werden üblicherweise Anfang Dezember bekannt gegeben. Bis Ende des Jahres gelten weiterhin die Beträge für 2026, die je nach Alter des Kindes zwischen 486 und 653 Euro im Monat liegen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

24.10.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
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Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und dient Gerichten und Jugendämtern bundesweit als Richtlinie für den Kindesunterhalt. Gesetzlich verbindlich ist sie nicht, in der Praxis orientiert sich aber nahezu jede Unterhaltsberechnung an ihr. Die Tabelle für 2026 wurde Anfang Dezember 2025 veröffentlicht.

Grundlage der Tabelle ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Diesen legt das Bundesjustizministerium nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch per Verordnung fest. Erst wenn die neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 vorliegt, können die Beträge der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.

Diese Unterhaltssätze gelten 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Mindestunterhalt in jeder Altersstufe um 4 Euro gestiegen. Diese Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, die bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.100 Euro reicht. In höheren Einkommensgruppen steigt der Unterhalt schrittweise bis auf 200 Prozent des Mindestunterhalts in der 15. Gruppe.

Altersstufe Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes
0 bis 5 Jahre 486 Euro 356,50 Euro
6 bis 11 Jahre 558 Euro 428,50 Euro
12 bis 17 Jahre 653 Euro 523,50 Euro
ab 18 Jahre (im Haushalt eines Elternteils) 698 Euro 439 Euro

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld von 259 Euro zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe. Studierende mit eigener Wohnung haben einen Bedarf von pauschal 990 Euro im Monat, darin sind 440 Euro für die Warmmiete enthalten.

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So viel muss dem Unterhaltspflichtigen bleibenWer Unterhalt für minderjährige Kinder zahlt, darf einen Teil des Einkommens für sich behalten. Dieser sogenannte notwendige Selbstbehalt liegt 2026 bei 1.450 Euro für Erwerbstätige und bei 1.200 Euro für Nichterwerbstätige. Gegenüber volljährigen Kindern in Ausbildung gilt ein angemessener Selbstbehalt von 1.750 Euro.Die Selbstbehalte wurden zum Jahresbeginn 2026 nicht erhöht. Neu aufgenommen wurden dagegen feste Beträge beim Elternunterhalt: Wer für die eigenen Eltern zahlen muss, dem verbleiben mindestens 2.650 Euro im Monat, dazu 70 Prozent des darüber liegenden Einkommens.Das ist für 2027 bereits bekanntWie stark der Mindestunterhalt 2027 steigt, steht noch nicht fest, weil die neue Verordnung des Bundesjustizministeriums noch aussteht. Erst danach veröffentlicht das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Tabelle, die dann ab dem 1. Januar 2027 gilt. Bis dahin bleibt es bei den aktuellen Beträgen.Klar ist bereits, dass sich eine Kindergelderhöhung auch auf den Zahlbetrag auswirkt. Nach dem Regierungsentwurf soll das Kindergeld 2027 von 259 auf 267 Euro im Monat steigen, beschlossen ist das aber noch nicht. Bei minderjährigen Kindern würde sich der Zahlbetrag dadurch um 4 Euro verringern, sofern der Mindestunterhalt nicht ebenfalls steigt.
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aktualisiert: 24.10.2026, 07:45 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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