Kindesunterhalt 2027: Wann die neue Düsseldorfer Tabelle kommt & was nun gilt
Die Düsseldorfer Tabelle für 2027 ist noch nicht veröffentlicht, die neuen Unterhaltssätze werden üblicherweise Anfang Dezember bekannt gegeben. Bis Ende des Jahres gelten weiterhin die Beträge für 2026, die je nach Alter des Kindes zwischen 486 und 653 Euro im Monat liegen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
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Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und dient Gerichten und Jugendämtern bundesweit als Richtlinie für den Kindesunterhalt. Gesetzlich verbindlich ist sie nicht, in der Praxis orientiert sich aber nahezu jede Unterhaltsberechnung an ihr. Die Tabelle für 2026 wurde Anfang Dezember 2025 veröffentlicht.
Grundlage der Tabelle ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Diesen legt das Bundesjustizministerium nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch per Verordnung fest. Erst wenn die neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 vorliegt, können die Beträge der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.
Diese Unterhaltssätze gelten 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Mindestunterhalt in jeder Altersstufe um 4 Euro gestiegen. Diese Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, die bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.100 Euro reicht. In höheren Einkommensgruppen steigt der Unterhalt schrittweise bis auf 200 Prozent des Mindestunterhalts in der 15. Gruppe.
| Altersstufe | Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) | Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro | 356,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro | 428,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro | 523,50 Euro |
| ab 18 Jahre (im Haushalt eines Elternteils) | 698 Euro | 439 Euro |
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld von 259 Euro zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe. Studierende mit eigener Wohnung haben einen Bedarf von pauschal 990 Euro im Monat, darin sind 440 Euro für die Warmmiete enthalten.



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