Grundsteuer-Rechner
Mit dem Grundsteuer-Rechner berechnest du die jaehrliche Grundsteuer aus Grundsteuermessbetrag und Hebesatz deiner Gemeinde – nach der Grundsteuerreform 2025.
Aus dem Grundsteuermessbetrag (aus deinem Grundsteuermessbescheid) und dem Hebesatz deiner Stadt oder Gemeinde.
Mit dem Grundsteuer-Rechner ermittelst du deine jährliche Grundsteuer aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz deiner Gemeinde. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer – für Millionen Eigentümer und Mieter hat sich die Höhe dadurch verändert.
So berechnet sich die Grundsteuer
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest und multipliziert ihn mit der gesetzlichen Steuermesszahl – das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Messbetrag und Messbetrag × Hebesatz = Grundsteuer. Weil der Messbetrag das jeweilige Landesmodell bereits enthält, funktioniert der Rechner in allen Bundesländern gleich.
Was ist der Grundsteuermessbetrag?
Den Grundsteuermessbetrag findest du auf dem Grundsteuermessbescheid, den du 2024/2025 vom Finanzamt erhalten hast. Er ist der amtlich festgesetzte Ausgangswert für die Steuer. Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.
Warum der Hebesatz so wichtig ist
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von jeder Stadt oder Gemeinde selbst festgelegt und schwankt bundesweit zwischen rund 100 und über 900 Prozent. Zwei identische Grundstücke können dadurch je nach Wohnort sehr unterschiedlich besteuert werden. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zur Reform 2025 angepasst, um das Aufkommen stabil zu halten.
Grundsteuer A, B und C
Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke – sie betrifft die meisten Haus- und Wohnungseigentümer. Seit 2025 können Gemeinden zusätzlich eine Grundsteuer C mit erhöhtem Hebesatz auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben, um Spekulation zu bremsen.
Die Grundsteuerreform 2025
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Neubewertung erfolgte auf den Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellung); erhoben wird die neue Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025. Fünf Länder nutzen eigene Modelle: Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell) sowie Hamburg, Hessen und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell). Die übrigen Länder rechnen nach dem Bundesmodell.
Grundsteuer bei Vermietung umlegen
Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten vollständig auf die Mieter umlegen (§ 2 Betriebskostenverordnung). Bei vermieteten Eigentumswohnungen taucht sie deshalb in der Nebenkostenabrechnung auf. Selbstnutzer zahlen die Grundsteuer direkt an die Gemeinde – üblicherweise in vier Raten zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
