Zweitwohnungssteuer-Rechner
Mit dem Zweitwohnungssteuer-Rechner berechnest du die kommunale Steuer auf deine Nebenwohnung anhand der Jahreskaltmiete und des ortsueblichen Satzes.
Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich an der Jahreskaltmiete – der Hebesatz variiert je nach Gemeinde.
Übersicht
Mit dem Zweitwohnungssteuer-Rechner ermittelst du, wie viel Steuer deine Nebenwohnung kostet. Bemessungsgrundlage ist meist die Jahreskaltmiete, der Steuersatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz. Sie soll den besonderen Aufwand einer zweiten Wohnung besteuern und den Gemeinden Einnahmen sichern – erhoben wird sie längst nicht überall.
Wer muss sie zahlen?
Betroffen ist, wer mit Nebenwohnsitz gemeldet ist – etwa Berufspendler, Studierende am Studienort oder Besitzer von Ferienwohnungen. Maßgeblich ist die melderechtliche Einstufung: Die Wohnung, die überwiegend genutzt wird, ist die Hauptwohnung, jede weitere eine Zweitwohnung.
Wie wird sie berechnet?
Bemessungsgrundlage ist in den meisten Satzungen die Netto-Jahreskaltmiete. Darauf wird der kommunale Steuersatz angewendet, der je nach Stadt zwischen etwa 5 und 16 Prozent liegt. Bei Eigentum wird eine ortsübliche Vergleichsmiete angesetzt.
Beruflich bedingte Zweitwohnung absetzen
Wird die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten, lässt sich der Aufwand als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen – einschließlich der gezahlten Zweitwohnungssteuer, die dann zu den Werbungskosten zählt. Absetzbar sind Miete (bis 1.000 Euro/Monat), Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand.
Befreiungen und Ausnahmen
Vielerorts sind Verheiratete befreit, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen, während die Familienwohnung anderswo liegt. Auch bestimmte Wohnheime, Pflegeeinrichtungen und Nebenwohnungen unter einer Bagatellgrenze können ausgenommen sein – das regelt die jeweilige Satzung.
Anmeldung und Fälligkeit
Die Steuer wird von der Gemeinde per Bescheid festgesetzt, meist jährlich. Wer sich mit Nebenwohnsitz anmeldet, wird in der Regel automatisch zur Steuer herangezogen. Ein nicht angemeldeter Zweitwohnsitz kann zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
Lohnt sich die Ummeldung?
Manchmal lässt sich die Steuer vermeiden, indem die teurere oder größer genutzte Wohnung zum Hauptwohnsitz gemacht wird. Prüfe aber die Folgen – etwa für Pendlerpauschale, Wahlrecht und kommunale Vergünstigungen am Hauptwohnort.
