Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer – jede Stadt legt sie selbst fest. Für den ersten Hund werden meist 90 bis 180 Euro im Jahr fällig, für Listenhunde deutlich mehr.

Übersicht

  • Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und je Stadt unterschiedlich hoch.
  • Für den ersten Hund werden meist 90 bis 180 Euro pro Jahr fällig.
  • Für Listenhunde (gefährliche Rassen) verlangen viele Städte mehrere Hundert Euro.
  • Verbindlich ist immer die Satzung der eigenen Wohngemeinde.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer: Höhe, Befreiungen und Ermäßigungen legt jede Stadt in ihrer eigenen Satzung fest. Für den ersten Hund zahlst du in deutschen Großstädten 2026 zwischen 90 und 174 Euro im Jahr, für einen zweiten Hund oft deutlich mehr. Für sogenannte Listenhunde verlangen viele Städte ein Vielfaches.

Hier findest du die aktuellen Sätze von 14 Großstädten, die wichtigsten Befreiungen und Ermäßigungen, alles zur An- und Abmeldung sowie eine Übersicht, was ein Hund im Jahr insgesamt kostet.

Hundesteuer 2026 im Städtevergleich

Die Tabelle zeigt die Jahressteuer laut Satzung bzw. Angaben der jeweiligen Stadt (Stand 2026). In einigen Städten gilt der höhere Satz nicht nur für den zweiten Hund, sondern für alle Hunde im Haushalt – das ist in der Spalte vermerkt.

StadtErster Hund / JahrZweiter Hund / JahrListenhund / Jahr
Hamburg90 €90 €600 €
Düsseldorf96 €150 € (je Hund bei zwei Hunden)600 €
München100 €100 €800 €
Frankfurt am Main102 €102 €900 €
Dresden108 €144 €k. A.
Berlin120 €180 €kein Sondersatz
Nürnberg132 €132 €1.056 €
Stuttgart144 €288 €816 €
Hannover150 €276 €720 €
Bremen150 €150 €k. A.
Leipzig150 €150 €k. A.
Dortmund156 €204 € (je Hund bei zwei Hunden)468 €
Essen156 €216 € (je Hund bei zwei Hunden)852 €
Köln174 €174 €kein Sondersatz

k. A. = kein gesonderter Satz in den geprüften Quellen ausgewiesen. In München und Nürnberg gilt der Listenhund-Satz für Kampfhunde ohne Negativzeugnis. Verbindlich ist ausschließlich die aktuelle Steuersatzung deiner Wohngemeinde.

Mehrere Städte haben Erhöhungen beschlossen: Stuttgart, Köln und Leipzig haben ihre Sätze zum 1. Januar 2026 angehoben. München erhöht ab 2027 auf 144 Euro je Hund und 1.200 Euro je Kampfhund, Nürnberg ab 2027 auf 144 Euro für den ersten und 168 Euro für jeden weiteren Hund.

Warum ist der zweite Hund teurer?

Viele Kommunen erheben für den zweiten und jeden weiteren Hund einen höheren Satz. Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer, soll aber zugleich die Zahl der Hunde im Stadtgebiet begrenzen. Ausnahmen sind Städte wie Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Bremen und seit 2026 Leipzig, in denen für jeden Hund derselbe Betrag gilt.

Achte auf die Systematik: In Düsseldorf, Dortmund und Essen richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde im Haushalt. Wer in Dortmund zwei Hunde hält, zahlt 2 × 204 Euro = 408 Euro im Jahr – nicht 156 plus 204 Euro. In Berlin, Stuttgart oder Hannover kostet dagegen nur der zweite und jeder weitere Hund mehr; in Stuttgart sind das 144 + 288 = 432 Euro für zwei Hunde.

Für Listenhunde (je nach Bundesland z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier) verlangen viele Städte eine deutlich höhere Steuer. Einige Städte senken den Satz, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat – in Dortmund etwa auf 312 Euro im Jahr.

Befreiung und Ermäßigung

Ob und in welcher Höhe es eine Befreiung gibt, regelt jede Gemeinde selbst. Typischerweise musst du einen Antrag stellen und Nachweise vorlegen. Häufige Fälle sind:

  • Assistenz- und Blindenführhunde: In praktisch allen Städten steuerfrei, oft auch Signal- und Servicehunde für Menschen mit Behinderung.
  • Rettungshunde mit Prüfung sowie Diensthunde von Behörden.
  • Hunde aus dem Tierheim: Zeitlich befristete Befreiung, z. B. zwei Jahre in Köln und München, 36 Monate in Essen (Tierheim Essen), fünf Jahre in Berlin.
  • Geringes Einkommen: Ermäßigung oder Befreiung für Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung (Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter – Köln etwa ermäßigt auf 60 Euro, Essen auf ein Viertel des Satzes für den ersten Hund.
  • Hundeführerschein: Manche Städte wie München oder Nürnberg gewähren nach bestandener Prüfung eine einmalige Befreiung oder Ermäßigung.
  • Wach- und Herdenschutzhunde auf abgelegenen Grundstücken oder in der Landwirtschaft.

Für Listenhunde sind Ermäßigungen meist ausgeschlossen. Eine Befreiung gilt erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend – stelle den Antrag daher zusammen mit der Anmeldung.

Hund anmelden und abmelden

Einen Hund musst du nach dem Zuzug oder der Anschaffung innerhalb der in der Satzung genannten Frist bei der Stadt anmelden. Die Fristen sind kurz: eine Woche in Hannover, zwei Wochen in München, Dortmund, Essen, Bremen und Dresden, ein Monat in Berlin, Stuttgart und Nürnberg. Welpen werden meist erst ab einem Alter von drei bis vier Monaten steuerpflichtig.

  1. Formular online oder beim Steueramt ausfüllen, in einigen Städten auch über das Serviceportal.
  2. Angaben zu Halter, Rasse, Geburtsdatum, Beginn der Haltung und ggf. Chipnummer machen.
  3. Steuerbescheid und Hundesteuermarke abwarten; die Marke muss der Hund außerhalb der Wohnung tragen. Essen und Leipzig stellen auf digitale Marken mit QR-Code um.
  4. Steuer zu den Fälligkeitsterminen zahlen – je nach Stadt jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich.

Auch die Abmeldung ist Pflicht, wenn der Hund stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Wer nicht abmeldet, zahlt weiter. Wer einen Hund gar nicht anmeldet, riskiert eine Nachzahlung und ein Bußgeld; viele Städte kontrollieren mit Hundebestandsaufnahmen von Tür zu Tür.

Was kostet ein Hund insgesamt?

Die Hundesteuer ist nur ein kleiner Teil der laufenden Kosten. Die folgende Übersicht zeigt grobe Spannen für einen mittelgroßen, gesunden Hund. Je nach Größe, Rasse, Alter und Region können die tatsächlichen Kosten deutlich abweichen.

KostenartSpanne pro JahrHinweis
Hundesteuer0 – 174 €0 € bei Befreiung, Großstädte 90 – 174 €; Listenhunde bis über 1.000 €
Hundehaftpflicht50 – 150 €in mehreren Bundesländern Pflicht
Futter300 – 1.200 €abhängig von Größe und Futterart
Tierarzt (Routine)150 – 500 €Impfungen, Wurmkur, Floh-/Zeckenschutz, Check-up
Kranken- oder OP-Versicherung (optional)150 – 700 €abhängig von Alter, Rasse und Leistungsumfang
Zubehör und Pflege100 – 300 €Leine, Spielzeug, Körbchen, Pflegemittel
Summe laufendca. 750 – 3.000 €ohne Anschaffung, Hundeschule und Betreuung

Eine Hundehaftpflicht ist unabhängig von der Pflicht sinnvoll, weil Hundehalter für Schäden ihres Tieres auch ohne eigenes Verschulden haften. In Berlin, Hamburg und Niedersachsen ist sie für alle Hunde vorgeschrieben, in vielen anderen Ländern zumindest für Listenhunde oder große Hunde. Rücklagen für unerwartete Tierarztkosten solltest du zusätzlich einplanen – eine Operation kann schnell vierstellig werden. Weitere Versicherungsthemen findest du in unserer Übersicht zu Versicherungen.

Häufige Fragen

Ist die Hundesteuer bundesweit gleich?

Nein. Sie ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt teils deutlich – genau wie andere Gemeindesteuern, etwa die Zweitwohnungssteuer oder die Hebesätze der Grundsteuer.

Gibt es Hundesteuer auch auf dem Land?

Ja, nahezu jede Gemeinde erhebt Hundesteuer. Ländliche Gemeinden verlangen oft niedrigere Sätze als Großstädte, teils unter 50 Euro im Jahr für den ersten Hund.

Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?

Für privat gehaltene Hunde in der Regel nicht. Anders kann es bei Hunden aussehen, die beruflich eingesetzt werden. Kosten für einen Hundesitter oder Gassi-Service lassen sich unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigen.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Stadt kann die Steuer rückwirkend festsetzen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen. Die Höhe des Bußgelds legt die Gemeinde fest; je nach Fall können mehrere Hundert Euro fällig werden.

Muss ich bei einem Umzug die Hundesteuer neu zahlen?

Ja. Du meldest den Hund in der alten Gemeinde ab und in der neuen an. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die alte Gemeinde in der Regel anteilig.

Stand: 02.10.2026, um 11:50 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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