Grunderwerbsteuer-Rechner
Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnest du die Steuer beim Immobilienkauf nach Bundesland (3,5 % bis 6,5 %). Kostenlos und schnell.
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %) plus Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG.
Übersicht
- Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an.
- Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
- Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis.
- Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Bundesland ab – die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in mehreren Ländern. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner auf Finanz.de ermittelst du die Steuer in Sekunden.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Der Steuersatz wird von den Ländern selbst festgelegt. Aktuell gelten: Bayern 3,5 %; Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5,0 %; Bremen (seit 1. Juli 2025), Hamburg und Sachsen 5,5 %; Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %; Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 %.
Ausführliche Informationen, Rechenbeispiele und den passenden Rechner für dein Bundesland findest du hier:
- Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg – 5,0 %
- Grunderwerbsteuer Bayern – 3,5 %
- Grunderwerbsteuer Berlin – 6,0 %
- Grunderwerbsteuer Brandenburg – 6,5 %
- Grunderwerbsteuer Bremen – 5,5 %
- Grunderwerbsteuer Hamburg – 5,5 %
- Grunderwerbsteuer Hessen – 6,0 %
- Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern – 6,0 %
- Grunderwerbsteuer Niedersachsen – 5,0 %
- Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen – 6,5 %
- Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz – 5,0 %
- Grunderwerbsteuer Saarland – 6,5 %
- Grunderwerbsteuer Sachsen – 5,5 %
- Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt – 5,0 %
- Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein – 6,5 %
- Grunderwerbsteuer Thüringen – 5,0 %
So wird die Grunderwerbsteuer berechnet
Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Die Formel lautet: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz. Bei 350.000 Euro Kaufpreis und 6,5 % sind das 22.750 Euro. Die Steuer wird nach dem Kauf per Steuerbescheid fällig; erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.
Grunderwerbsteuer sparen
Bewegliches Zubehör wie eine Einbauküche, Markisen oder eine Sauna gehört nicht zum Grundstück. Wird es im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen, senkt das die Bemessungsgrundlage – und damit die Grunderwerbsteuer.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
In der Regel zahlt der Käufer die komplette Grunderwerbsteuer – ebenso wie Notar- und Grundbuchkosten. Sie entsteht, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, und wird per Steuerbescheid fällig. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbucheintragung nötig ist.
Ist die Grunderwerbsteuer absetzbar?
Bei selbst genutztem Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Wird die Immobilie dagegen vermietet oder gewerblich genutzt, zählt sie zu den Anschaffungskosten und lässt sich zusammen mit dem Gebäudewert über die Abschreibung (AfA) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe geltend machen.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Steuerfrei sind unter anderem Übertragungen zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern–Kind, Großeltern–Enkel). Auch Schenkungen und Erbschaften lösen keine Grunderwerbsteuer aus (hier greift ggf. die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer).
Notar- und Grundbuchkosten nicht vergessen
Zur Grunderwerbsteuer kommen beim Immobilienkauf die Notar- und Grundbuchkosten (rund 1,5 bis 2 Prozent) und gegebenenfalls die Maklerprovision. Insgesamt machen die Kaufnebenkosten je nach Bundesland rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises aus; der Rechner oben weist alle Posten getrennt aus. Welche Gebühren im Einzelnen anfallen und wie du sie senkst, erklärt der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten.
Tabelle
Die Höhe der Grunderwerbsteuer legt jedes Bundesland selbst fest. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist beim Kauf einmalig fällig.
| Bundesland | Steuersatz | bei 300.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
Bayern hat mit 3,5 Prozent den niedrigsten, mehrere Länder mit 6,5 Prozent den höchsten Satz. Die Werte gelten unverändert für 2026 und 2027. Alle Angaben ohne Gewähr.
