Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Beim Immobilienkauf zahlst du sie zusätzlich zum Kaufpreis – hier berechnest du Höhe und Kaufnebenkosten.

Berechne…
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Grunderwerbsteuer-Rechner
Was kostet der Immobilienkauf an Nebenkosten?
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %) plus Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG.
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Bei Finanzierung: für die Grundschuld-Kosten.
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Käuferanteil in Prozent inkl. USt, falls ein Makler beteiligt ist.

Übersicht

  • Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 % des Kaufpreises (seit 1. März 2012).
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 Euro.
  • Mit Notar, Grundbuch und Makler liegen die Kaufnebenkosten bei rund 6,5 bis 10,1 %.
  • Fällig nach dem Kaufvertrag; erst nach Zahlung erfolgt die Grundbucheintragung.

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Sie fällt beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen an und gehört zu den Kaufnebenkosten, die du zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen musst. Mit dem Rechner oben ermittelst du die Steuer und alle weiteren Nebenkosten für Notar, Grundbuch und auf Wunsch den Makler.

Weil Banken die Nebenkosten meist nicht mitfinanzieren, solltest du die Grunderwerbsteuer aus deinem Eigenkapital einplanen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das in Rheinland-Pfalz bereits 20.000 €.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Der Steuersatz liegt in Rheinland-Pfalz bei 5,0 % und gilt seit dem 1. März 2012. Zuvor galt auch hier der frühere bundeseinheitliche Satz von 3,5 %.

Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Satz selbst festlegen. Bundesweit reicht die Spanne heute von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz liegt damit im Mittelfeld.

Beispiel: Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

So viel Grunderwerbsteuer fällt bei 5,0 % je nach Kaufpreis an:

KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,0 %)
200.000 €10.000 €
300.000 €15.000 €
400.000 €20.000 €
500.000 €25.000 €
750.000 €37.500 €

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Seit 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen. Davor galt bundesweit einheitlich 3,5 %. So hat sich der Satz in Rheinland-Pfalz entwickelt:

Gültig für KaufverträgeSteuersatz Rheinland-Pfalz
ab 1. Januar 19973,5 %
ab 1. März 20125,0 %

Rheinland-Pfalz hat den Satz nur einmal angehoben und liegt seit 2012 unverändert bei 5,0 %.

Zuständiges Finanzamt und Förderung in Rheinland-Pfalz

Den Grunderwerbsteuerbescheid erlässt in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Welches Finanzamt das ist, findest du in der Übersicht der Finanzämter in Rheinland-Pfalz.

Einen Zuschuss, der die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb ausgleicht – wie das Hessengeld in Hessen –, gibt es in Rheinland-Pfalz nach unserem Stand (Oktober 2026) nicht. Förderdarlehen für selbst genutztes Wohneigentum vergibt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB); Konditionen und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig, prüfe das aktuelle Angebot deshalb direkt dort. Bundesweit kommen KfW-Programme wie „Wohneigentum für Familien“ hinzu.

Immobilienpreise und typische Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie viel Grunderwerbsteuer tatsächlich anfällt, hängt vom Kaufpreis ab – und der unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich. Die Tabelle zeigt durchschnittliche Preise in Rheinland-Pfalz und die Steuer für typische Objekte:

ObjektØ Preis in Rheinland-PfalzBeispiel-KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,0 %)
Eigentumswohnung, 80 m²2.425 €/m²194.000 €9.700 €
Einfamilienhaus, 140 m²2.922 €/m²409.000 €20.450 €
Baugrundstück, 600 m²175 €/m²105.000 €5.250 €

Der Baulandpreis ist der amtliche Durchschnitt für baureifes Land: rund 175 €/m² (2024). Die Wohnungs- und Hauspreise sind Durchschnittswerte aus Angeboten, nicht aus tatsächlichen Verkäufen; der konkrete Preis einer Immobilie kann deutlich abweichen. Die Beispiel-Kaufpreise sind auf volle 1.000 Euro gerundet.

Quellen: ImmoScout24 Preisatlas Rheinland-Pfalz (Ø Angebotspreise, Stand 2. Quartal 2026); Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Kaufwerte für Bauland 2024.

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Nachbarländern

In 1 Bundesland ist die Steuer niedriger, in 4 weiteren gleich hoch. Wer in einer Grenzregion sucht, sollte die Sätze der angrenzenden Bundesländer kennen. Die Tabelle zeigt die Steuer bei 400.000 Euro Kaufpreis im Vergleich zu Rheinland-Pfalz (5,0 %):

NachbarlandSteuersatzSteuer bei 400.000 €Unterschied zu Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €+6.000 €
Hessen6,0 %24.000 €+4.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €gleich
Saarland6,5 %26.000 €+6.000 €

Keines der Nachbarländer hat einen niedrigeren Satz. Maßgeblich ist immer das Bundesland, in dem die Immobilie liegt – nicht dein Wohnort.

Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz im Überblick

Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten der Nebenkosten. Dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbucheintrag – als Faustregel rund 1,5 % des Kaufpreises – sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Provision in der Regel hälftig; häufig zahlst du als Käufer 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar und Grundbuch (ca. 1,5 %)Summe ohne MaklerMakler (3,57 %)Summe mit Makler
250.000 €12.500 €3.750 €16.250 €8.925 €25.175 €
400.000 €20.000 €6.000 €26.000 €14.280 €40.280 €
600.000 €30.000 €9.000 €39.000 €21.420 €60.420 €

Die Notar- und Grundbuchkosten sind ein Planungswert; die genauen Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Umfang der Leistungen. Wie sich die Nebenkosten im Detail zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten. Ob sich der Kauf gegenüber dem Mieten überhaupt rechnet, prüfst du mit dem Rechner Mieten oder Kaufen.

Allgemeine Regeln: Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Fälligkeit

Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Ablauf sind im Grunderwerbsteuergesetz bundesweit einheitlich geregelt – in Rheinland-Pfalz gilt lediglich ein eigener Steuersatz. Kurz zusammengefasst: Besteuert wird der Kaufpreis laut Notarvertrag; mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine gebrauchte Einbauküche kannst du herausrechnen. Keine Grunderwerbsteuer fällt unter anderem bei Käufen bis 2.500 Euro, zwischen Ehegatten und unter Verwandten in gerader Linie an. Nach dem Kaufvertrag schickt dir das Finanzamt den Bescheid; gezahlt wird meist innerhalb eines Monats, erst danach wirst du ins Grundbuch eingetragen.

Alle Details zur Berechnung, zu den Ausnahmen, zur steuerlichen Absetzbarkeit und Tipps zum Sparen findest du auf der Hauptseite zur Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer im Bundesland-Vergleich

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlst du in Rheinland-Pfalz 20.000 € Grunderwerbsteuer. Das sind 6.000 € mehr als in Bayern und 6.000 € weniger als in den Ländern mit dem Höchstsatz.

Eine Übersicht aller Bundesländer mit Steuersätzen und Links zu den einzelnen Länderseiten findest du ebenfalls auf der Grunderwerbsteuer-Hauptseite.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Fällt beim Kauf von Wohnungseigentum ebenfalls 5,0 % an?

Ja. Der Steuersatz in Rheinland-Pfalz gilt für Eigentumswohnungen genauso wie für Häuser und unbebaute Grundstücke. Laufende Kosten wie die Grundsteuer kommen nach dem Kauf jährlich hinzu.

Seit wann gilt in Rheinland-Pfalz der Satz von 5,0 %?

Seit dem 1. März 2012. Maßgeblich ist das Datum, an dem der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde – nicht der Tag der Übergabe oder der Grundbucheintragung.

Stand: 02.10.2026, um 14:19 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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