Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises. Beim Immobilienkauf zahlst du sie zusätzlich zum Kaufpreis – hier berechnest du Höhe und Kaufnebenkosten.

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Grunderwerbsteuer-Rechner
Was kostet der Immobilienkauf an Nebenkosten?
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %) plus Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG.
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Bei Finanzierung: für die Grundschuld-Kosten.
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Käuferanteil in Prozent inkl. USt, falls ein Makler beteiligt ist.

Übersicht

  • Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % des Kaufpreises (seit 1. Januar 2015).
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 26.000 Euro.
  • Mit Notar, Grundbuch und Makler liegen die Kaufnebenkosten bei rund 8,0 bis 11,6 %.
  • Fällig nach dem Kaufvertrag; erst nach Zahlung erfolgt die Grundbucheintragung.

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises. Sie fällt beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen an und gehört zu den Kaufnebenkosten, die du zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen musst. Mit dem Rechner oben ermittelst du die Steuer und alle weiteren Nebenkosten für Notar, Grundbuch und auf Wunsch den Makler.

Weil Banken die Nebenkosten meist nicht mitfinanzieren, solltest du die Grunderwerbsteuer aus deinem Eigenkapital einplanen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das in Nordrhein-Westfalen bereits 26.000 €.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Der Steuersatz liegt in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 % und gilt seit dem 1. Januar 2015. Zuvor lag der Satz in Nordrhein-Westfalen bei 5,0 %.

Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Satz selbst festlegen. Bundesweit reicht die Spanne heute von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen gilt damit der Höchstsatz.

Beispiel: Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

So viel Grunderwerbsteuer fällt bei 6,5 % je nach Kaufpreis an:

KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,5 %)
200.000 €13.000 €
300.000 €19.500 €
400.000 €26.000 €
500.000 €32.500 €
750.000 €48.750 €

Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen im Überblick

Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten der Nebenkosten. Dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbucheintrag – als Faustregel rund 1,5 % des Kaufpreises – sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Provision in der Regel hälftig; häufig zahlst du als Käufer 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar und Grundbuch (ca. 1,5 %)Summe ohne MaklerMakler (3,57 %)Summe mit Makler
250.000 €16.250 €3.750 €20.000 €8.925 €28.925 €
400.000 €26.000 €6.000 €32.000 €14.280 €46.280 €
600.000 €39.000 €9.000 €48.000 €21.420 €69.420 €

Die Notar- und Grundbuchkosten sind ein Planungswert; die genauen Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Umfang der Leistungen. Wie sich die Nebenkosten im Detail zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten. Ob sich der Kauf gegenüber dem Mieten überhaupt rechnet, prüfst du mit dem Rechner Mieten oder Kaufen.

Was gehört zur Bemessungsgrundlage?

Grundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Einige Positionen kannst du herausrechnen, wenn sie im Vertrag gesondert und mit realistischem Wert ausgewiesen sind:

  • Bewegliches Inventar wie eine gebrauchte Einbauküche, Möbel oder eine Markise,
  • Zubehör wie ein mitverkaufter Gartengeräteschuppen ohne Fundament,
  • Heizöl- oder Pelletvorräte, die der Käufer übernimmt.

Die anteilige Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung mindert die Bemessungsgrundlage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dagegen nicht. Setzt du für Inventar überhöhte Werte an, kann das Finanzamt sie korrigieren.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht bundesweit einheitliche Ausnahmen vor. Keine Grunderwerbsteuer zahlst du unter anderem bei:

  • einem Kaufpreis bis 2.500 Euro (Freigrenze),
  • Käufen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern,
  • Käufen von Verwandten in gerader Linie, also von Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkeln, sowie deren Ehegatten,
  • der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung,
  • Erbschaften und Schenkungen – hier greift stattdessen die Erbschaftsteuer beziehungsweise die Schenkungssteuer.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Der Ablauf ist in Nordrhein-Westfalen derselbe wie in allen anderen Bundesländern:

  1. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und meldet den Kauf dem zuständigen Finanzamt.
  2. Das Finanzamt schickt dir den Grunderwerbsteuerbescheid, meist innerhalb weniger Wochen.
  3. Du zahlst die Steuer in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
  4. Das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  5. Erst dann kann das Grundbuchamt dich als neuen Eigentümer eintragen.

Zahlst du nicht rechtzeitig, verzögert sich die Eintragung ins Grundbuch, und es können Säumniszuschläge anfallen. Plane die Summe deshalb von Anfang an in deiner Baufinanzierung ein.

Grunderwerbsteuer im Bundesland-Vergleich

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlst du in Nordrhein-Westfalen 26.000 € Grunderwerbsteuer. Das sind 12.000 € mehr als in Bayern.

Eine Übersicht aller Bundesländer mit Steuersätzen und Links zu den einzelnen Länderseiten findest du auf der Seite zur Grunderwerbsteuer.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Vermietest du die Immobilie, gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten. Der auf das Gebäude entfallende Teil wird dann über die jährliche Abschreibung steuerlich berücksichtigt.

Zahle ich Grunderwerbsteuer auch auf ein Grundstück, auf dem ich neu baue?

Ja, auf den Grundstückspreis immer. Ist der Bauvertrag mit dem Grundstückskauf rechtlich oder wirtschaftlich verknüpft, etwa beim Kauf vom Bauträger, fällt die Steuer auch auf die Baukosten an.

Fällt beim Kauf von Wohnungseigentum ebenfalls 6,5 % an?

Ja. Der Steuersatz in Nordrhein-Westfalen gilt für Eigentumswohnungen genauso wie für Häuser und unbebaute Grundstücke. Laufende Kosten wie die Grundsteuer kommen nach dem Kauf jährlich hinzu.

Stand: 02.10.2026, um 11:50 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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Daniel Herndler
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