Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 % des Kaufpreises. Beim Immobilienkauf zahlst du sie zusätzlich zum Kaufpreis – hier berechnest du Höhe und Kaufnebenkosten.
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %) plus Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG.
Übersicht
- Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6,0 % des Kaufpreises (seit 1. Juli 2019).
- Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 24.000 Euro.
- Mit Notar, Grundbuch und Makler liegen die Kaufnebenkosten bei rund 7,5 bis 11,1 %.
- Fällig nach dem Kaufvertrag; erst nach Zahlung erfolgt die Grundbucheintragung.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 % des Kaufpreises. Sie fällt beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen an und gehört zu den Kaufnebenkosten, die du zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen musst. Mit dem Rechner oben ermittelst du die Steuer und alle weiteren Nebenkosten für Notar, Grundbuch und auf Wunsch den Makler.
Weil Banken die Nebenkosten meist nicht mitfinanzieren, solltest du die Grunderwerbsteuer aus deinem Eigenkapital einplanen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das in Mecklenburg-Vorpommern bereits 24.000 €.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Steuersatz liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,0 % und gilt seit dem 1. Juli 2019. Zuvor lag der Satz in Mecklenburg-Vorpommern bei 5,0 %.
Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Satz selbst festlegen. Bundesweit reicht die Spanne heute von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern liegt damit im Mittelfeld.
Beispiel: Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
So viel Grunderwerbsteuer fällt bei 6,0 % je nach Kaufpreis an:
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € |
| 750.000 € | 45.000 € |
Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen. Davor galt bundesweit einheitlich 3,5 %. So hat sich der Satz in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt:
| Gültig für Kaufverträge | Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|
| ab 1. Januar 1997 | 3,5 % |
| ab 1. Juli 2012 | 5,0 % |
| ab 1. Juli 2019 | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern hat den Satz zuletzt 2019 auf 6,0 % angehoben.
Zuständiges Finanzamt und Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Den Grunderwerbsteuerbescheid erlässt in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Welches Finanzamt das ist, findest du in der Übersicht der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern.
Einen Zuschuss, der die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb ausgleicht – wie das Hessengeld in Hessen –, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nach unserem Stand (Oktober 2026) nicht. Förderdarlehen für selbst genutztes Wohneigentum vergibt das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI); Konditionen und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig, prüfe das aktuelle Angebot deshalb direkt dort. Bundesweit kommen KfW-Programme wie „Wohneigentum für Familien“ hinzu.
Immobilienpreise und typische Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Grunderwerbsteuer tatsächlich anfällt, hängt vom Kaufpreis ab – und der unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich. Die Tabelle zeigt durchschnittliche Preise in Mecklenburg-Vorpommern und die Steuer für typische Objekte:
| Objekt | Ø Preis in Mecklenburg-Vorpommern | Beispiel-Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
|---|---|---|---|
| Eigentumswohnung, 80 m² | 2.170 €/m² | 174.000 € | 10.440 € |
| Einfamilienhaus, 140 m² | 2.572 €/m² | 360.000 € | 21.600 € |
| Baugrundstück, 600 m² | 115 €/m² | 69.000 € | 4.140 € |
Der Baulandpreis ist der amtliche Durchschnitt für baureifes Land: 115,30 €/m² (2024). Die Wohnungs- und Hauspreise sind Durchschnittswerte aus Angeboten, nicht aus tatsächlichen Verkäufen; der konkrete Preis einer Immobilie kann deutlich abweichen. Die Beispiel-Kaufpreise sind auf volle 1.000 Euro gerundet.
Quellen: ImmoScout24 Preisatlas Mecklenburg-Vorpommern (Ø Angebotspreise, Stand 2. Quartal 2026); Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Kaufwerte für Bauland 2024.
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu den Nachbarländern
In 9 Bundesländern ist die Steuer niedriger, in 2 weiteren gleich hoch. Wer in einer Grenzregion sucht, sollte die Sätze der angrenzenden Bundesländer kennen. Die Tabelle zeigt die Steuer bei 400.000 Euro Kaufpreis im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern (6,0 %):
| Nachbarland | Steuersatz | Steuer bei 400.000 € | Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 26.000 € | +2.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 20.000 € | −4.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € | +2.000 € |
Am günstigsten unter den Nachbarn ist Niedersachsen mit 5,0 %: Bei 400.000 Euro Kaufpreis sparst du dort 4.000 € Grunderwerbsteuer. Maßgeblich ist immer das Bundesland, in dem die Immobilie liegt – nicht dein Wohnort.
Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick
Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten der Nebenkosten. Dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbucheintrag – als Faustregel rund 1,5 % des Kaufpreises – sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Provision in der Regel hälftig; häufig zahlst du als Käufer 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar und Grundbuch (ca. 1,5 %) | Summe ohne Makler | Makler (3,57 %) | Summe mit Makler |
|---|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 15.000 € | 3.750 € | 18.750 € | 8.925 € | 27.675 € |
| 400.000 € | 24.000 € | 6.000 € | 30.000 € | 14.280 € | 44.280 € |
| 600.000 € | 36.000 € | 9.000 € | 45.000 € | 21.420 € | 66.420 € |
Die Notar- und Grundbuchkosten sind ein Planungswert; die genauen Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Umfang der Leistungen. Wie sich die Nebenkosten im Detail zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten. Ob sich der Kauf gegenüber dem Mieten überhaupt rechnet, prüfst du mit dem Rechner Mieten oder Kaufen.
Allgemeine Regeln: Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Fälligkeit
Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Ablauf sind im Grunderwerbsteuergesetz bundesweit einheitlich geregelt – in Mecklenburg-Vorpommern gilt lediglich ein eigener Steuersatz. Kurz zusammengefasst: Besteuert wird der Kaufpreis laut Notarvertrag; mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine gebrauchte Einbauküche kannst du herausrechnen. Keine Grunderwerbsteuer fällt unter anderem bei Käufen bis 2.500 Euro, zwischen Ehegatten und unter Verwandten in gerader Linie an. Nach dem Kaufvertrag schickt dir das Finanzamt den Bescheid; gezahlt wird meist innerhalb eines Monats, erst danach wirst du ins Grundbuch eingetragen.
Alle Details zur Berechnung, zu den Ausnahmen, zur steuerlichen Absetzbarkeit und Tipps zum Sparen findest du auf der Hauptseite zur Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuer im Bundesland-Vergleich
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlst du in Mecklenburg-Vorpommern 24.000 € Grunderwerbsteuer. Das sind 10.000 € mehr als in Bayern und 2.000 € weniger als in den Ländern mit dem Höchstsatz.
Eine Übersicht aller Bundesländer mit Steuersätzen und Links zu den einzelnen Länderseiten findest du ebenfalls auf der Grunderwerbsteuer-Hauptseite.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Fällt beim Kauf von Wohnungseigentum ebenfalls 6,0 % an?
Ja. Der Steuersatz in Mecklenburg-Vorpommern gilt für Eigentumswohnungen genauso wie für Häuser und unbebaute Grundstücke. Laufende Kosten wie die Grundsteuer kommen nach dem Kauf jährlich hinzu.
Seit wann gilt in Mecklenburg-Vorpommern der Satz von 6,0 %?
Seit dem 1. Juli 2019. Maßgeblich ist das Datum, an dem der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde – nicht der Tag der Übergabe oder der Grundbucheintragung.
