Mütterrente-Rechner

Mit dem Mütterrente-Rechner berechnest du deine Mütterrente je Kind und das Plus durch die Mütterrente III ab 2027 (3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte).

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Mütterrente-Rechner
Wie viel Mütterrente bekommst du – und was bringt die Mütterrente III?
Für Kinder vor 1992 steigt die Anrechnung ab 2027 von 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte je Kind.
Kinder
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Übersicht

  • Für Kindererziehung werden Entgeltpunkte in der Rente gutgeschrieben.
  • Mit der Mütterrente III steigt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 von 2,5 auf 3,0 Punkte.
  • Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028 mit Nachzahlung.

Die Mütterrente rechnet Erziehungszeiten als Entgeltpunkte auf die Rente an. Mit der geplanten Mütterrente III werden ab 2027 auch Kinder, die vor 1992 geboren wurden, mit vollen drei Jahren Kindererziehungszeit anerkannt. Der Mütterrente-Rechner zeigt dir dein aktuelles Plus und den Zuwachs ab 2027.

2,5 statt 3,0 Entgeltpunkte – bald vorbei

Bislang bringen vor 1992 geborene Kinder 2,5 Entgeltpunkte, ab 1992 geborene Kinder 3,0 Entgeltpunkte. Mit der Mütterrente III steigt die Anrechnung für die älteren Kinder ebenfalls auf 3,0 Punkte – ein halber Entgeltpunkt mehr je Kind.

Was der halbe Punkt bringt

Ein halber Entgeltpunkt entspricht bei einem Rentenwert von 42,52 Euro rund 21 Euro mehr Rente pro Monat und Kind. Bei drei Kindern vor 1992 sind das gut 63 Euro monatlich zusätzlich.

Ab wann gilt die Mütterrente III?

Die Mütterrente III soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ausgezahlt wird sie voraussichtlich ab 2028; die für 2027 zustehenden Beträge werden dann nachgezahlt. Der Zuschlag wird in der Regel automatisch berücksichtigt.

Muss ich die Mütterrente III beantragen?

In der Regel nicht: Der zusätzliche halbe Entgeltpunkt je Kind wird bei bereits laufenden Renten automatisch berücksichtigt. Nur in Einzelfällen (z. B. noch nicht gemeldete Kindererziehungszeiten) kann ein Antrag nötig sein.

Wer ist begünstigt?

Anspruch hat, wer das Kind überwiegend erzogen hat – das können neben Müttern auch Väter sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sein. Die Verbesserung tritt zum 1.1.2027 in Kraft; die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028, die für 2027 zustehenden Beträge werden dann nachgezahlt.

Tipp
Begünstigt ist, wer die Kinder überwiegend erzogen hat – das können auch Väter sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sein.

Mütterrente: Entgeltpunkte und Monatsrente je Kind

Für Kindererziehung werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Mit der Mütterrente III (ab 1. Januar 2027) steigt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder von 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte.

Geburt des KindesEntgeltpunkte bis 2026ab 2027Monatsrente je Kind (ab 2027)
vor 19922,53,0127,56 €
ab 19923,03,0127,56 €

Grundlage ist der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro (ab Juli 2026). Die Mütterrente III tritt zum 1.1.2027 in Kraft, die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028 (mit Nachzahlung). Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: 30.09.2026, um 10:26 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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