Hinzuverdienst bei Rente, Bürgergeld & Arbeitslosengeld

Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel man bei dem Bezug der Altersrente, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld dazuverdienen darf. In der Regel ist ein Nebeneinkommen oder Nebenjob in allen Fällen erlaubt. Die Höhe des Zuverdienstes unterscheidet sich jedoch deutlich.

Übersicht

  • Während dem Bezug der Altersrente darf man (auch bei vorgezogener Altersrente) unbegrenzt dazuverdienen.
  • Für den Bezug der Erwerbsminderungsrente gibt es jährliche Höchstgrenzen.
  • Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommt, darf ebenfalls nebenbei arbeiten. Hier gibt es andere Höchstgrenzen.
  • Beim Bezug von Elterngeld ist es ebenfalls erlaubt, bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten.

Eine Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel man neben dem Bezug einer Rente, des Arbeitslosengeldes, Bürgergeldes oder etwa des Elterngeldes dazuverdienen darf, ohne Kürzungen der Leistungen erwarten zu müssen.

So gelten etwa für Rentnerinnen und Rentner andere Hinzuverdienstgrenzen als für Arbeitslose oder Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Elterngeld.

Zudem gibt es die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob), die regelt, wie man in gewissen Fällen steuerfrei dazuverdienen darf.

Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Wer in Rente geht bzw. Altersrente bezieht, der kann grundsätzlich immer weiterarbeiten und unbegrenzt dazuverdienen. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten.

Auch für Minijobs gilt seit Januar 2024 eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Das liegt an dem höheren Mindestlohn seit Jahresbeginn. Die neue monatliche Grenze beträgt nun 538 Euro. Das entspricht einer jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.456 Euro. Diesen Betrag können Rentnerinnen und Rentner steuerfrei hinzuverdienen.

Zuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird für die Höhe des Hinzuverdienstes zwischen einer teilweise und einer vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden.

Im Jahr 2024 liegt die Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro pro Jahr. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beträgt sie 37.117,50 Euro pro Jahr.

Wurde in den 15 Jahren vor der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt, so kann auch eine individuell höhere Grenze gelten.

Hinzuverdienstgrenze bei Arbeitslosengeld

Auch während dem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) darf man dazuverdienen. Dabei ist jedoch wichtig, dass man diesen Nebenverdienst der Arbeitsagentur umgehend meldet - spätestens am Tag des Arbeitsbeginns.

Erlaubt ist, dass man in diesem Nebenjob nicht mehr als 14 Stunden pro Woche arbeitet, um den Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.

Die Hinzuverdienstgrenze bzw. der Freibetrag liegt bei maximal 165 Euro netto pro Monat, um keinen Anspruch zu verlieren oder Kürzungen beim Arbeitslosengeld in Kauf zu nehmen.

Hinzuverdienstgrenze bei Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, kann ebenfalls nebenbei dazuverdienen. Dabei gelten jedoch strengere Grenzen als etwa beim Arbeitslosengeld. Während dem Bezug des Bürgergeldes darf man pro Monat bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.

Verdient man mehr als diese Hinzuverdienstgrenze, so gilt:

  • Bei mehr als 100 Euro bis 538 Euro werden 20 Prozent des Nebenverdienstes werden nicht vom Bürgergeld abgezogen.
  • Von 538 Euro bis 1.000 Euro werden 30 Prozent des Nebenverdienstes nicht vom Bürgergeld abgezogen.
  • Von 1.000 Euro bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei mindestens einem Kind) werden 10 Prozent des Nebenverdienstes nicht vom Bürgergeld abgezogen.

Die Höhe des Bezuges kann mit dem Bürgergeld-Rechner auf Finanz.de. errechnet werden.

Zuverdienst bei Elterngeld

Auch beim Bezug von Elterngeld ist es erlaubt, nebenbei zu arbeiten. Möglich ist es in Teilzeit für maximal 32 Stunden pro Woche erwerbstätig zu sein. In diesem Fall kann sich das ElterngeldPlus lohnen, da für die Höhe des Bezuges das jeweilige Einkommen vor und nach der Geburt des Kindes herangezogen wird.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Darf man beim Bezug von Altersrente dazuverdienen?

Ja, man darf beim Bezug von der Altersrente - auch vorgezogen - unbegrenzt weiterarbeiten und hinzuverdienen.

Darf man beim Bezug von Bürgergeld weiterarbeiten?

Ja, jedoch dürfen maximal 100 Euro verdient werden, ohne Kürzungen beim Bürgergeld befürchten zu müssen. Je nach Höhe des Nebeneinkommens sinkt das Bürgergeld.

Stand: 11.06.2024, um 12:10 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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