Minijob ab 2027: Tabelle zeigt, wie viele Stunden nach Erhöhung möglich sind

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde, die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich damit von 603 auf 633 Euro im Monat. Wie viele Stunden im Minijob möglich sind, hängt vom Stundenlohn ab, beim Mindestlohn sind es rund 43,4 Stunden im Monat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

31.10.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Kalender

Die Erhöhung des Mindestlohns ist bereits beschlossen und in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt. Diese sieht 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 vor. Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb automatisch mit. Die Höhe des Netto-Einkommens bei einem Minijob kann mit dem Minijob-Rechner für 2026 und 2027 berechnet werden.

Berechnet wird die Grenze nach dem Sozialgesetzbuch so, dass ein Minijob bei Mindestlohn zehn Wochenstunden umfassen kann. Dafür wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Bei 14,60 Euro ergibt das 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro im Monat oder 7.596 Euro im Jahr. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Tabelle: So viele Stunden sind im Minijob 2027 möglich

Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Minijob. Die folgende Tabelle zeigt die maximale Stundenzahl pro Monat bei 633 Euro im Vergleich zur bisherigen Grenze von 603 Euro.

Stundenlohn Max. Stunden pro Monat 2026 (603 Euro) Max. Stunden pro Monat 2027 (633 Euro) Rund pro Woche 2027
13,90 Euro (Mindestlohn 2026) 43,4 - -
14,60 Euro (Mindestlohn 2027) - 43,4 10,0
15,00 Euro 40,2 42,2 9,7
16,00 Euro 37,7 39,6 9,1
17,00 Euro 35,5 37,2 8,6
18,00 Euro 33,5 35,2 8,1
20,00 Euro 30,2 31,6 7,3

Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann damit auch 2027 nahezu gleich viele Stunden leisten wie bisher, weil Grenze und Mindestlohn gemeinsam steigen. Bei einem Stundenlohn über dem Mindestlohn, der nicht erhöht wird, sind 2027 sogar etwas mehr Stunden möglich als 2026.

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Wann aus dem Minijob ungewollt ein Midijob wird

Kritisch wird es vor allem, wenn der Stundenlohn zum Jahreswechsel stärker steigt als der Mindestlohn. Wer bisher etwa 43 Stunden zu 13,90 Euro gearbeitet hat und ab Januar 15 Euro erhält, käme bei gleicher Stundenzahl auf 645 Euro und läge damit über der Grenze. Ab einem Verdienst von 633,01 Euro handelt es sich dann um einen Midijob mit Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt, fest zugesagte Sonderzahlungen wie ein Weihnachtsgeld zählen mit. Wer zum Beispiel zwölfmal 620 Euro und zusätzlich 240 Euro Weihnachtsgeld erhält, kommt auf 7.680 Euro und überschreitet damit die Jahresgrenze von 7.596 Euro. Das gilt auch dann, wenn der Monatsverdienst für sich genommen unter 633 Euro liegt.

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Schwankende Monate: Das ist erlaubt

Einzelne Monate mit höherem Verdienst sind möglich, solange der Durchschnitt die Grenze nicht überschreitet. Ein Minijobber kann also beispielsweise in einem Monat mehr und in einem anderen weniger arbeiten, entscheidend ist der voraussichtliche Jahresverdienst von höchstens 7.596 Euro. Diese Prognose muss der Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung und bei Änderungen erstellen.

Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig. Der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreichen, 2027 also 1.266 Euro. Planbare Mehrarbeit wie fest vereinbarte Zusatzschichten fällt nicht unter diese Ausnahme.

Was Minijobber und Arbeitgeber im Dezember prüfen sollten

Vor dem Jahreswechsel lohnt sich ein Blick auf Stundenlohn und vereinbarte Stunden für 2027. Steigt der Stundenlohn ab Januar, muss gegebenenfalls die Stundenzahl angepasst werden, damit der Minijob erhalten bleibt. Umgekehrt können Minijobber mit gleichbleibendem Stundenlohn ihre Stunden etwas ausweiten.

Arbeitgeber sollten zudem die Verdienstprognose für 2027 aktualisieren und Sonderzahlungen einrechnen. Wer bewusst mehr verdienen möchte, sollte wissen, dass im Midijob zwar Sozialbeiträge anfallen, diese am unteren Ende des Übergangsbereichs aber nur langsam ansteigen. Dafür entsteht ein voller Schutz in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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