Krankenkassenbeitrag-Rechner

Mit dem Krankenkassenbeitrag-Rechner berechnest du deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag – mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, Zusatzbeitrag und Kinderlosenzuschlag.

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Krankenkassenbeitrag-Rechner
Wie hoch ist dein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag?
Aus Bruttoeinkommen, Zusatzbeitrag und Versichertenstatus – mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
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Individuell je Krankenkasse (Durchschnitt ca. 2,5).

Mit dem Krankenkassenbeitrag-Rechner ermittelst du, wie viel du monatlich für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlst – als Arbeitnehmer inklusive Arbeitgeberanteil oder als freiwillig Versicherter beziehungsweise Selbstständiger.

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Alle Prozentsätze beziehen sich auf dein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der Zusatzbeitrag

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest – 2026 liegt der Durchschnitt bei rund 2,5 Prozent und mehr. Weil die Kassen sonst die gleichen Leistungen bieten, ist der Zusatzbeitrag der wichtigste Preisunterschied. Schon ein Prozentpunkt weniger spart bei mittlerem Einkommen mehrere Hundert Euro im Jahr.

Die Pflegeversicherung

Der Pflegebeitrag beträgt 3,6 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, den sie allein tragen. Ab dem zweiten Kind gibt es während der Erziehungsjahre Abschläge. In Sachsen tragen Arbeitnehmer wegen eines Feiertags-Sonderwegs einen höheren Anteil.

Arbeitnehmer: der Beitrag teilt sich

Als Arbeitnehmer zahlst du nur die Hälfte – die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber und führt den Gesamtbeitrag ab. Auch der Zusatzbeitrag wird seit 2019 hälftig geteilt. Nur den Kinderlosenzuschlag bei der Pflege zahlst du komplett selbst.

Freiwillig Versicherte und Selbstständige

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist – etwa viele Selbstständige –, trägt den gesamten Beitrag allein. Beitragspflichtig sind sämtliche Einkünfte, mindestens aber die Mindestbemessungsgrundlage. Selbstständige können einen Zuschuss erhalten, wenn sie Anspruch auf Krankengeld absichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben – 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Beiträge. Die Grenze steigt jährlich; wer darüber liegt, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.

Kassenwechsel lohnt sich

Da sich die Kassen fast nur im Zusatzbeitrag unterscheiden, ist ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse oft die einfachste Ersparnis. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bist du wechselberechtigt – bei einer Beitragserhöhung sogar sofort per Sonderkündigungsrecht.

Tipp
Achte beim Kassenvergleich nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch auf Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse zu Vorsorge oder Zahnreinigung. Bei gleichem Beitrag kann eine Kasse mit gutem Bonusprogramm unterm Strich deutlich günstiger sein.
Stand: 26.09.2026, um 22:36 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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