Höhere Steuern für Minijobs sollen kommen - Reform ab 2027 geplant

Neben diversen Entlastungen sollen durch die geplante Steuerreform ab 2027 für viele Menschen in Deutschland die Abgaben auch erhöht werden. So könnten höhere Steuern für Minijobs anfallen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

18.08.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Euro
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Die geplante Steuerreform der Bundesregierung umfasst nicht nur Entlastungen für Familien und kleine Einkommen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll auch die Besteuerung von Minijobs angepasst werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Pauschalsteuer, die Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte entrichten.

Für Minijobber selbst soll sich zunächst nichts ändern. Dennoch könnten die Pläne indirekte Auswirkungen auf Beschäftigte haben, wenn Arbeitgeber die höhere Steuerbelastung weitergeben.

Bis zu welchem Einkommen man zukünftig von der Einkommensteuer befreit ist, hat Finanz.de bereits berichtet.

Pauschalsteuer soll deutlich steigen

Nach dem Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll die Pauschalsteuer für Minijobs ab 2027 von bisher zwei auf fünf Prozent angehoben werden.

Diese Steuer wird grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen. Sie gehört zu den pauschalen Abgaben, die bei einer geringfügigen Beschäftigung anfallen.

Ziel der Steuerreform ist es, die geplanten Entlastungen an anderer Stelle teilweise gegenzufinanzieren.

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Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich keine Steuer

Für Minijobber bleibt die steuerliche Situation nach den bisherigen Plänen unverändert. Die Pauschalsteuer wird weiterhin grundsätzlich vom Arbeitgeber übernommen.

Allerdings können Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht vereinbaren, dass die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer übertragen wird. In diesen Fällen könnte sich die höhere Steuer unmittelbar auf den ausgezahlten Lohn auswirken.

Ob dies geschieht, hängt von den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab.

Arbeitgeber müssen mit höheren Kosten rechnen

Steigt die Pauschalsteuer wie geplant auf fünf Prozent, erhöhen sich die Kosten für Unternehmen, die Minijobber beschäftigen.

Besonders Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten könnten dadurch stärker belastet werden. Arbeitgeberverbände haben deshalb bereits Kritik an den Plänen geäußert und vor zusätzlichen finanziellen Belastungen gewarnt.

Sie verweisen darauf, dass Minijobs in vielen Bereichen ein wichtiger Bestandteil der Personalplanung sind.

Weitere Änderungen werden diskutiert

Neben der höheren Pauschalsteuer steht auch die Zukunft der Minijobs grundsätzlich zur Diskussion.

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat empfohlen, geringfügige Beschäftigungen künftig stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Damit würden für Minijobs möglicherweise zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Ob die Bundesregierung diesen Vorschlag übernimmt, ist derzeit jedoch noch offen. Über entsprechende Änderungen soll im Rahmen der geplanten Rentenreform entschieden werden.

Steuerreform bringt auch Entlastungen

Neben der Anpassung bei Minijobs sieht die Steuerreform zahlreiche Entlastungen vor.

Geplant sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags, höhere Kinderfreibeträge und Kindergeldzahlungen sowie eine spätere Belastung mit dem Spitzensteuersatz. Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen künftig stärker besteuert werden.

Die Reform soll nach den bisherigen Plänen in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 umgesetzt werden.

Gesetzgebungsverfahren läuft noch

Der aktuelle Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen. Bis die Änderungen in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat dem Reformpaket zustimmen.

Auch bei den geplanten Regelungen für Minijobs sind daher noch Änderungen möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest, ob die höhere Pauschalsteuer tatsächlich eingeführt wird und ob weitere Anpassungen bei geringfügigen Beschäftigungen folgen.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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