Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln: Optionen & Folgen

Bestehende Riester-Verträge laufen ab 2027 weiter, du kannst das Guthaben aber steuerfrei in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Was das für Förderung, Garantie und Kosten bedeutet.

Übersicht

  • Riester-Verträge von vor 2027 laufen nach altem Förderrecht weiter – du musst nichts tun.
  • Die Übertragung in einen anderen zertifizierten Vertrag ist steuerfrei, Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Mit einem neuen Vertrag ab 2027 wechseln alle deine Bestandsverträge unwiderruflich ins neue Förderrecht.
  • Im Depot entfällt die Garantie, eine Kündigung mit Auszahlung kostet Zulagen und Steuervorteil.

Anbieter und Produkte im Vergleich

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Bei Trade Republic sind das Standarddepot und das Depot für Selbstentscheider laut eigener Angabe komplett kostenfrei: ohne Depotgebühr, ohne Kosten für Sparplanausführungen und bei Dutzenden der beliebtesten ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard ohne Produktkosten.

Die neuen Produkte werden ab 1. Januar 2027 zertifiziert; maßgeblich sind die Konditionen beim Abschluss.

Auswahl und Reihenfolge der Anbieter legt die Redaktion fest; dabei fließen auch Kooperationen und Werbepartnerschaften ein. Die Übersicht ist kein vollständiger Marktvergleich. Konditionen laut Anbieter, Stand: 21.10.2026, ohne Gewähr. Für Abschlüsse über „zum Angebot“ erhalten wir gegebenenfalls eine Provision – am Preis ändert sich für dich nichts.

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 stehen viele Riester-Sparer vor derselben Frage: alten Vertrag behalten oder Guthaben ins neue Depot umziehen lassen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind dein Alter, Kosten und Garantie deines bisherigen Vertrags, deine Bereitschaft, Kursschwankungen auszuhalten, und ob du Riester-Kapital für eine eigene Immobilie nutzt. Hier findest du die Optionen, ihre rechtlichen Folgen und einen Ablauf für den Wechsel.

Wie die bisherige Förderung funktioniert, erklärt die Seite zur Riester-Rente. Die neuen Zulagen und den Förderrechner findest du beim Altersvorsorgedepot.

Was ab 2027 mit deinem Riester-Vertrag passiert

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen nach dem bisherigen Förderrecht weiter, und zwar bis in die Auszahlphase. Du musst nichts kündigen, umstellen oder neu beantragen. Dein Anbieter führt den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen fort. Neue Verträge nach altem Riester-Recht sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Auch Wohn-Riester bleibt bestehen. Die Besteuerung des Wohnförderkontos ändert sich allerdings ab 2028. Wer Riester-Geld in einer Immobilie gebunden hat, sollte die Einzelheiten deshalb vor jeder Entscheidung beim Anbieter erfragen.

Drei Wege für bestehende Verträge

MöglichkeitWas passiertVorteileNachteile
Weiter besparenVertrag läuft nach altem Recht, Zulagen nach den bisherigen RegelnGarantie bleibt, kein Wechselaufwand, Förderung fließt weiterbisherige Kosten bleiben, Anlage oft vorsichtig, neue Zulagenregeln nur nach Wechsel des Förderrechts
Beitragsfrei stellenkeine neuen Beiträge, das Guthaben bleibt angelegterhaltene Förderung bleibt, Geld frei für andere Sparformenkeine neuen Zulagen auf diesen Vertrag, Verwaltungskosten können weiterlaufen
Guthaben übertragenKapital wechselt in einen anderen zertifizierten Vertrag, etwa ein Altersvorsorgedepotsteuerfrei, keine Rückzahlung von Zulagen, im Depot Chance auf höhere ErträgeGarantie entfällt im Depot, Wechselkosten möglich, Kursschwankungen

Die drei Wege schließen sich nicht dauerhaft aus: Du kannst einen Vertrag zunächst ruhen lassen und später übertragen. Nur eine Kündigung mit Auszahlung solltest du in aller Regel vermeiden – dazu weiter unten mehr.

Wechsel ins neue Förderrecht: Folgen für alle Verträge

Vom Umzug des Guthabens zu unterscheiden ist der Wechsel des Förderrechts. Deine Bestandsverträge können auf zwei Wegen in das neue Förderrecht kommen:

  • durch eine unwiderrufliche Erklärung, die du selbst abgibst, oder
  • automatisch, sobald du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen zertifizierten Vertrag abschließt – zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot.

In beiden Fällen gilt der Wechsel für alle deine Bestandsverträge, nicht nur für einen. Ein Zurück ins alte Recht gibt es nicht. Eröffnest du also ein Altersvorsorgedepot und besparst daneben deinen Riester-Vertrag weiter, wird auch dieser künftig nach den neuen Regeln gefördert. Ob das für dich vorteilhaft ist, hängt von Einkommen, Beitragshöhe und Kinderzahl ab. Rechne beide Varianten mit dem Riester-Rechner und dem Rechner zum Altersvorsorgedepot durch, bevor du unterschreibst.

Denk außerdem an die Obergrenze: Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, die ab 2027 abgeschlossen werden. Ab dem dritten gibt es keine Förderung mehr – auch das spricht dafür, den Zielvertrag sorgfältig auszuwählen.

Übertragung ohne Steuern und Zulagenrückzahlung

Überträgst du dein Riester-Guthaben auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, ist das keine schädliche Verwendung. Die Übertragung bleibt steuerfrei (§ 3 Nr. 55c EStG), und laut Deutscher Rentenversicherung musst du keine Zulagen zurückzahlen. Das Kapital bleibt im geförderten System und wird erst bei der Auszahlung im Alter voll nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

Wichtig ist der Weg des Geldes: Es muss von Vertrag zu Vertrag übertragen werden. Lässt du dir das Guthaben auszahlen, um es selbst in ein Depot einzuzahlen, ist das eine Kündigung – mit allen Folgen für die Förderung.

Welche Kosten beim Wechsel anfallen können

Ganz ohne Kosten läuft ein Wechsel nicht immer ab. Sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Anbieter können Wechsel- und Abschlusskosten entstehen, die gesetzlich begrenzt sind. Was dein bisheriger Riester-Anbieter für die Übertragung verlangen darf, steht in deinen Vertragsbedingungen. Lies dort nach oder frag schriftlich nach, bevor du den Antrag stellst.

Für Wechsel zwischen Verträgen nach neuem Recht gilt: Der aufnehmende Anbieter darf auf übertragenes gefördertes Kapital keine Abschlusskosten berechnen, sondern nur einmalig bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale. Lass dir vom neuen Anbieter vorab schriftlich bestätigen, welche Kosten er für die Aufnahme deines Riester-Guthabens berechnet. Bereits gezahlte Abschlusskosten deines Altvertrags bekommst du durch den Wechsel nicht zurück.

Die Garantie geht im Depot verloren

Riester-Verträge sichern zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen ab. Im Altersvorsorgedepot gibt es weder eine Garantie noch ein Mindestkapital. Der Wert hängt von den Kursen ab und kann auch kurz vor der Rente deutlich sinken. Wer auf Sicherheit nicht verzichten möchte, kann sein Guthaben stattdessen in ein Garantieprodukt nach neuem Recht übertragen, das 80 % oder 100 % der Beiträge inklusive Zulagen absichert.

Wann sich ein Wechsel eher lohnt – und wann nicht

Viele Jahre bis zur Rente

Hast du noch Jahrzehnte bis zum Ruhestand, fallen Kursschwankungen weniger ins Gewicht, Kosten und Rendite dafür umso mehr. Ein Altvertrag mit hohen laufenden Kosten und geringem Aktienanteil kann dann ein Grund sein, über einen Umzug nachzudenken. Im Standarddepot sorgt das gesetzliche Ablaufmanagement dafür, dass das Risiko in den letzten Jahren vor Rentenbeginn sinkt.

Wenige Jahre vor dem Ruhestand

Steht die Rente kurz bevor, bleibt kaum Zeit, Verluste wieder aufzuholen. Die Garantie des Altvertrags ist dann besonders wertvoll, und Wechselkosten verteilen sich auf eine kurze Restlaufzeit. Prüfe außerdem, ob dein Vertrag besondere Zusagen enthält, etwa eine garantierte Verzinsung oder einen festen Rentenfaktor. Solche Zusagen gehen bei einer Übertragung verloren.

Günstiger Vertrag mit guter Entwicklung

Läuft dein Riester-Vertrag mit niedrigen Kosten und einer Anlage, die zu dir passt, spricht wenig für einen Umzug. Dann kann es reichen, ihn weiter zu besparen oder ein neues Depot nur für zusätzliche Beiträge zu nutzen. Denk dabei an den automatischen Wechsel ins neue Förderrecht.

Sonderfall Wohn-Riester

Hast du Riester-Kapital für eine eigene Immobilie entnommen oder planst das, ist ein Wechsel besonders genau zu prüfen. Das Wohnförderkonto bleibt bestehen, seine Besteuerung ändert sich ab 2028. Kläre vor einem Übertrag mit deinem Anbieter, welche Auswirkungen er auf das Wohnförderkonto und deine Pläne hat.

Warum du besser nicht kündigst

Kündigst du deinen Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteil werden zurückgefordert. Übertragung und Kündigung beenden beide den Vertrag beim alten Anbieter – aber nur die Übertragung hält die Förderung im System. Brauchst du die Beiträge gerade nicht, ist das Ruhenlassen in der Regel die schonendere Wahl.

So läuft der Wechsel ab

  1. Unterlagen sammeln: aktuelle Standmitteilung, Vertragsbedingungen, garantiertes Kapital und Angaben zu Kosten und Fristen für eine Übertragung.
  2. Gesamtbild prüfen: Wie viele Riester-Verträge hast du? Der Wechsel ins neue Förderrecht betrifft alle, gefördert werden höchstens zwei neue Verträge.
  3. Zielvertrag auswählen: Standarddepot, Depot mit freier Fondsauswahl oder Garantieprodukt. Kriterien und eine Checkliste findest du im Altersvorsorgedepot-Vergleich. Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot führen, siehst du in der Übersicht oben.
  4. Neuen Vertrag abschließen: frühestens ab dem 1. Januar 2027, idealerweise gleich mit Dauerzulagenantrag und Angaben zu deinen Kindern.
  5. Übertragung beantragen: Kläre, ob der neue Anbieter den Übertrag beim alten Vertrag anstößt oder ob du selbst kündigen musst, und halte die vertraglichen Fristen ein.
  6. Abrechnung kontrollieren: Vergleiche die Schlussabrechnung des alten Anbieters mit dem Eingang beim neuen und prüfe, ob Kosten wie angekündigt berechnet wurden.
  7. Weiter sparen: Richte die Sparrate im neuen Vertrag ein und gib die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben an.

Häufige Fragen zum Riester-Wechsel

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 umstellen?

Nein. Bestandsverträge laufen nach altem Recht weiter. Ein Umzug ins Altersvorsorgedepot ist eine freiwillige Entscheidung.

Verliere ich beim Übertrag meine bisherigen Zulagen?

Nein. Die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag ist steuerfrei und keine schädliche Verwendung, die Zulagen bleiben erhalten. Anders ist es bei einer Kündigung mit Auszahlung.

Gilt der neue Förderrahmen dann nur für den neuen Vertrag?

Nein. Schließt du nach 2026 einen neuen zertifizierten Vertrag ab oder gibst die Erklärung ab, gilt das neue Förderrecht für alle deine Bestandsverträge – unwiderruflich.

Kann ich später wieder zu einem Riester-Vertrag zurück?

Ins alte Förderrecht führt kein Weg zurück, und neue Verträge nach bisherigem Riester-Recht gibt es ab 2027 nicht mehr. Überlege den Schritt deshalb gründlich.

Lohnt sich der Wechsel kurz vor der Rente noch?

Häufig eher nicht, weil die Garantie des Altvertrags wegfällt und wenig Zeit bleibt, Kursverluste auszugleichen. Ein Garantieprodukt nach neuem Recht kann eine Alternative sein, wenn die Kosten stimmen.

Keine Anlageberatung.

Stand: 21.10.2026, um 19:21 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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