Mehr Rente ab 2027: Neue Regel & Hochrechnung bringen vielen jetzt Vorteile

Wer 2027 in Rente geht, könnte von einer wichtigen Gesetzesänderung profitieren. Zusätzliche Verdienste kurz vor dem Ruhestand sollen künftig zuverlässiger bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Besonders interessant ist das für Arbeitnehmer mit Überstunden, Bonuszahlungen oder Prämien. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

15.10.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente

Zum 1. Januar 2027 sollen neue Regeln für die Berechnung der gesetzlichen Altersrente gelten. Hintergrund ist die sogenannte Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte vor dem Rentenbeginn. Bisher konnte es passieren, dass zusätzliche Einnahmen in den letzten Beschäftigungsmonaten nicht mehr vollständig in die Rentenberechnung einflossen. Das soll sich nun ändern. Grundlage sind Anpassungen der Paragrafen 70 und 194 im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI).

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Warum die Rente bisher zu niedrig ausfallen konnte

Wenn Arbeitnehmer in den Ruhestand wechseln, liegen der Deutschen Rentenversicherung häufig noch nicht sämtliche Entgeltmeldungen des Arbeitgebers vor. Besonders betroffen sind die letzten drei Monate vor Rentenbeginn. Damit die Rente trotzdem rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann, werden die noch fehlenden Verdienste auf Grundlage früherer Einkommensdaten hochgerechnet.

Problematisch wurde das insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer kurz vor dem Renteneintritt mehr verdienten als zuvor. Überstundenvergütungen, Schichtzulagen oder Sonderzahlungen konnten dazu führen, dass das tatsächliche Einkommen über dem hochgerechneten Betrag lag. Eine spätere Korrektur der bereits festgestellten Rente war nach bisherigem Recht grundsätzlich nicht vorgesehen, selbst wenn tatsächlich höhere Beiträge gezahlt worden waren.

Neue Regel ab 2027: Rente wird automatisch neu berechnet

Ab Januar 2027 soll die Hochrechnung der letzten Arbeitsentgelte zum Regelfall werden. Eine gesonderte Zustimmung der Versicherten ist dafür künftig nicht mehr erforderlich. Arbeitgeber und gegebenenfalls Sozialleistungsträger übermitteln die notwendigen Daten an die Rentenversicherung, die daraus zunächst die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen ermittelt.

Die entscheidende Neuerung betrifft die spätere Korrektur: Liegen nach Rentenbeginn die tatsächlichen Entgelte vor und ergibt sich daraus eine höhere Rente, soll der Rentenbetrag neu festgestellt werden. Die Differenz kann anschließend rückwirkend nachgezahlt werden. Eine nachträgliche Verringerung der Rente allein aufgrund niedrigerer tatsächlicher Entgelte ist im Rahmen dieser vorgesehenen Korrektur nicht das Ziel der Neuregelung.

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Überstunden und Prämien können die Rente erhöhen

Besonders relevant wird die Änderung für Beschäftigte mit schwankendem Einkommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmer im Schichtdienst, Beschäftigte mit regelmäßigen Überstunden oder Personen, die kurz vor dem Ruhestand noch eine Leistungsprämie erhalten.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer geht im Februar 2027 in Rente. Für die letzten Beschäftigungsmonate wird zunächst ein durchschnittliches Arbeitsentgelt von 3.000 Euro monatlich berücksichtigt. Tatsächlich erhält er in einem dieser Monate zusätzlich eine beitragspflichtige Prämie von 2.000 Euro. Wird diese Zahlung erst nach der ursprünglichen Rentenberechnung gemeldet, kann sie nach den neuen Regeln bei einer Neufeststellung berücksichtigt werden.

Allerdings führt nicht jede Sonderzahlung automatisch zu einer höheren Rente. Entscheidend ist, ob die Zahlung rentenversicherungspflichtig ist und zusätzliche Entgeltpunkte entstehen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze spielt dabei eine Rolle. Bei klassischen Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes ist zudem zu beachten, dass diese grundsätzlich nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.

Wie viel mehr Rente ist dadurch möglich?

Die tatsächliche Rentenerhöhung hängt von der Höhe des zusätzlichen beitragspflichtigen Einkommens ab. Maßgeblich ist das Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Zusätzliche Entgeltpunkte werden anschließend mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Bei einer zusätzlichen beitragspflichtigen Zahlung von beispielsweise 3.000 Euro ergibt sich rechnerisch nur ein kleiner monatlicher Rentenzuwachs. Die Neuregelung kann dennoch finanziell relevant sein, weil eine einmal festgestellte höhere Monatsrente grundsätzlich dauerhaft gezahlt wird und an späteren Rentenanpassungen teilnimmt. Wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfällt, hängt von den tatsächlichen Entgelten und den bereits berücksichtigten Hochrechnungswerten ab.

Bestandsrentner profitieren nicht automatisch

Die Änderung richtet sich in erster Linie an Versicherte, deren Altersrente ab 2027 neu beginnt. Wer bereits vorher in Rente gegangen ist, erhält dadurch keine automatische Neuberechnung seiner bisherigen Rentenansprüche.

Für Bestandsrentner bleibt die reguläre jährliche Rentenanpassung maßgeblich. Für Juli 2027 wird derzeit eine Erhöhung von rund 4,4 Prozent prognostiziert. Die endgültige Höhe steht allerdings noch nicht fest.

Das sollten künftige Rentner beachten

Wer 2027 in Rente gehen möchte und in den letzten Beschäftigungsmonaten zusätzliche Zahlungen erhält, sollte seine Lohnabrechnungen und den späteren Rentenbescheid sorgfältig prüfen. Besonders wichtig sind beitragspflichtige Sonderzahlungen, Überstundenvergütungen und größere Gehaltsänderungen unmittelbar vor dem Rentenbeginn.

Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Versicherte wegen einer zu niedrigen Hochrechnung dauerhaft Rentenansprüche verlieren. Eine pauschale Rentenerhöhung für alle Neurentner ist damit jedoch nicht verbunden. Mehr Geld gibt es nur dann, wenn die tatsächlich gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen zu einer höheren Rente führen als die ursprünglich berücksichtigten Werte.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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