Beitragsbemessungsgrenze 2026 & 2027

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 & 2027 auf einen Blick: bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden – als übersichtliche Tabelle.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommensteile oberhalb der Grenze bleiben beitragsfrei. Es gibt zwei Grenzen: eine für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und eine niedrigere für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze 2026 und 2027 im Überblick

Versicherung2026 monatlich2026 jährlich2027 monatlich2027 jährlich
Renten- & Arbeitslosenversicherung8.450,00 €101.400 €8.850,00 €106.200 €
Kranken- & Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €6.375,00 €76.500 €

Seit 2025 gilt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich – die frühere Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ist entfallen. Die Werte für 2027 beruhen auf der Rechengrößenverordnung und können sich noch ändern.

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze konkret?

Verdienst du mehr als die jeweilige Grenze, werden die Beiträge nur bis zur Grenze berechnet. Bei einem Bruttolohn von 7.000 Euro im Monat zahlst du 2026 in der Krankenversicherung also nur auf 5.812,50 Euro Beiträge, in der Rentenversicherung auf 7.000 Euro (da unter 8.450 Euro). Der Arbeitgeber trägt jeweils rund die Hälfte der Beiträge.

Eng verknüpft ist die Versicherungspflichtgrenze: Erst oberhalb dieser (höheren) Grenze können sich Arbeitnehmer privat krankenversichern. Wie hoch deine Beiträge konkret ausfallen, berechnest du mit dem Krankenkassenbeitrag-Rechner oder dem Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr) und in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr).

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

2027 steigt sie voraussichtlich auf 8.850 Euro (Rente/Arbeitslosigkeit) bzw. 6.375 Euro (Kranken-/Pflegeversicherung) monatlich.

Was passiert mit Einkommen über der Grenze?

Einkommensteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei – darauf werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Stand: 29.09.2026, um 23:09 Uhr
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