Wohngeld-Kürzung ab 2027 - Wer jetzt Antrag stellt, ist geschützt

Ab dem 1. Januar 2027 soll das Wohngeld für viele Haushalte sinken, eine Übergangsregel im Gesetzentwurf schützt aber Anträge, die noch im Jahr 2026 gestellt werden. Wer für Dezember 2026 Anspruch hat, soll den höheren Betrag für den gesamten Bewilligungszeitraum behalten, beschlossen ist das Gesetz allerdings noch nicht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

20.10.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Grundlage ist der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, den das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 beschlossen hat. Der Bundestag hat den Entwurf in der Nacht zum 9. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, der Bundesrat hatte bereits am 25. September Kritik an den Kürzungen geäußert. In Kraft treten sollen die neuen Regeln zum 1. Januar 2027.

Laut Gesetzentwurf soll die eigentlich zum 1. Januar 2027 vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an Mieten und Preise ausfallen. Zusätzlich wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert, für einen Ein-Personen-Haushalt sinkt sie damit von 96 auf 48 Euro im Monat. Außerdem soll Wohngeld künftig erst ab einem Betrag von 15 Euro im Monat gezahlt werden, bisher liegt diese Grenze bei 10 Euro.

Diese Übergangsregel steht im Gesetzentwurf

Die Übergangsregel findet sich im neuen Paragrafen 42e des Wohngeldgesetzes. Ist über einen Wohngeldantrag bis zum 31. Dezember 2026 noch nicht entschieden, wird für die Zeit bis Ende 2026 nach altem und ab Januar 2027 nach neuem Recht gerechnet. Fällt das neue Wohngeld niedriger aus als der Betrag für Dezember 2026, bleibt es laut Entwurf für den restlichen Bewilligungszeitraum beim höheren Dezember-Betrag.

Entscheidend ist damit der Eingang des Antrags bei der Wohngeldbehörde und nicht das Datum des Bescheids. Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Ein Antrag, der im Dezember 2026 eingeht, startet also am 1. Dezember 2026, auch wenn der Bescheid erst im Februar oder März 2027 kommt.

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Wer geschützt ist und wer nicht

Geschützt sind auch Haushalte, deren Wohngeld bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde und deren Bewilligungszeitraum über das Jahresende hinausreicht. Für sie bleibt es nach dem Entwurf bis zum Ende des Bewilligungszeitraums beim bisherigen Betrag. Ändern sich allerdings Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße so stark, dass neu entschieden werden muss, gilt ab Januar 2027 das neue Recht.

Keinen Vorteil haben dagegen Haushalte, deren neuer Bewilligungszeitraum erst am 1. Januar 2027 beginnt, etwa bei einem Weiterleistungsantrag nach Ablauf des bisherigen Zeitraums. Voraussetzung für den Schutz ist außerdem, dass für Dezember 2026 tatsächlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Wer erst ab Januar 2027 die Voraussetzungen erfüllt, fällt vollständig unter die neuen Regeln.

Rechenbeispiel: So viel bringt der Antrag im Dezember

Angenommen, ein Haushalt stellt am 14. Dezember 2026 erstmals einen Wohngeldantrag und erhält den Bescheid im Februar 2027. Nach altem Recht stünden für Dezember 260 Euro zu, nach neuem Recht wären es ab Januar nur noch 190 Euro. Durch die Übergangsregel bleibt es bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum bis Ende November 2027 bei 260 Euro im Monat.

Rechnerisch ergibt sich daraus ein Vorteil von 70 Euro pro Monat beziehungsweise 770 Euro für die elf Monate von Januar bis November 2027. Wie hoch der Unterschied im Einzelfall ausfällt, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort und Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Erste Anhaltspunkte liefert der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums, der allerdings noch nach geltendem Recht rechnet.

So wird der Antrag gestellt

Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises, in vielen Kommunen kann der Antrag auch online gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag noch im Jahr 2026 bei der Behörde eingeht, fehlende Unterlagen können in der Regel nachgereicht werden. Benötigt werden unter anderem Nachweise über Einkommen, Mietvertrag und Höhe der Miete.

Nach Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft könnten durch die Reform langfristig rund 238.000 Haushalte ihren Anspruch ganz verlieren. Derzeit beziehen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Ob die Übergangsregel in dieser Form bestehen bleibt, entscheidet sich erst mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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