Neue Grundsicherung-Regel ab 2027: Bund will bei Regelsätzen einsparen

Bei der Berechnung der Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steht ab 2027 eine wichtige Änderung bevor. Die Bundesregierung will die bisherige Berechnungsformel verändern - und rechnet dadurch mit Einsparungen von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

10.10.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
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Was bleibt 2027 netto?

Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.

Für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise dessen Nachfolgeleistung und Sozialhilfe könnte sich ab 2027 die Berechnung der Regelbedarfe ändern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 ist vorgesehen, die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen neu zu regeln. Statt des bisherigen zweistufigen Verfahrens soll wieder eine einstufige Fortschreibung verwendet werden.

Welche konkreten Euro-Beträge daraus für 2027 entstehen, steht allerdings noch nicht fest. Deshalb wäre es derzeit falsch, von einer bereits feststehenden Kürzung um einen bestimmten Betrag zu sprechen. Klar ist dagegen, dass die Bundesregierung durch die Änderung mit geringeren Ausgaben rechnet.

Neue Formel soll ab 2027 gelten

Die Höhe der Regelbedarfe wird nicht beliebig festgelegt. Für ihre jährliche Fortschreibung gelten gesetzliche Vorgaben, bei denen unter anderem die Entwicklung von Preisen und Löhnen berücksichtigt wird. In den vergangenen Jahren wurde dabei ein zweistufiges Verfahren angewendet.

Dieses Verfahren enthält neben der regulären Fortschreibung eine ergänzende Fortschreibung, die aktuellere Preisentwicklungen stärker berücksichtigt. Hintergrund war unter anderem die hohe Inflation der vergangenen Jahre. Starke Preissteigerungen sollten dadurch schneller bei der Höhe der Sozialleistungen ankommen.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 soll dieses zweistufige Verfahren wieder abgeschafft werden. Vorgesehen ist die Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe. Damit verändert sich nicht nur eine technische Berechnungsregel. Die Bundesregierung erwartet dadurch auch konkrete Auswirkungen auf die Sozialausgaben.

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Bund rechnet mit mehr als 100 Millionen Euro weniger Ausgaben

Wie relevant die Änderung finanziell ist, zeigt die Kalkulation im Gesetzentwurf. Im Bereich des SGB II werden durch die Neuregelung jährliche Minderausgaben von rund 78 Millionen Euro erwartet. Hinzu kommen die Auswirkungen auf die Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dort werden die Minderausgaben mit weiteren rund 24 Millionen Euro jährlich beziffert.

Zusammengenommen entspricht das rund 102 Millionen Euro weniger Ausgaben pro Jahr. Die Änderung soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf ab 2027 greifen. Die geplanten Einsparungen bedeuten allerdings nicht, dass die Bundesregierung einfach 102 Millionen Euro von den bestehenden Regelsätzen abzieht. Der Effekt entsteht vielmehr durch die veränderte Berechnung der künftigen Fortschreibung.

Werden die Regelsätze 2027 deshalb gekürzt?

Genau an dieser Stelle ist eine wichtige Unterscheidung notwendig. Die Änderung der Berechnungsformel bedeutet nicht automatisch, dass die nominalen Regelsätze zum 1. Januar 2027 gegenüber 2026 sinken. Entscheidend ist, welcher Betrag sich aus der neuen Fortschreibung ergibt und welche wirtschaftlichen Daten dafür maßgeblich sind. Die konkreten Euro-Beträge für die Regelbedarfsstufen 2027 stehen derzeit noch nicht endgültig fest.

Die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Minderausgaben zeigen jedoch, dass die Leistungen beziehungsweise Ausgaben nach der geplanten Neuregelung niedriger ausfallen sollen, als sie bei Fortführung des bisherigen Berechnungsverfahrens ausfallen würden. Für Leistungsempfänger ist deshalb nicht allein entscheidend, ob der Regelsatz nominell steigt, gleich bleibt oder sinkt. Relevant ist auch, wie hoch er unter Beibehaltung der bisherigen Berechnungsformel ausgefallen wäre.

Warum die Berechnung überhaupt geändert wurde

Das zweistufige Verfahren wurde eingeführt, um bei starken Preissteigerungen schneller reagieren zu können. Bei der bisherigen regulären Fortschreibung besteht ein zeitlicher Abstand zwischen den zugrunde liegenden statistischen Daten und dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Regelbedarfe gelten.

Gerade in Zeiten hoher Inflation kann das problematisch sein. Steigen Lebensmittel, Energie und andere alltägliche Ausgaben schnell, können ältere Daten die aktuelle Preisentwicklung nur eingeschränkt widerspiegeln.

Deshalb wurde eine ergänzende Fortschreibung eingeführt. Diese sollte die aktuellere Preisentwicklung stärker einbeziehen und damit verhindern, dass Leistungsempfänger bei stark steigenden Preisen zu lange auf eine entsprechende Anpassung warten müssen. Nun soll das Verfahren wieder vereinfacht und auf eine einstufige Fortschreibung zurückgeführt werden.

Bürgergeld soll ohnehin grundlegend verändert werden

Die geplante Änderung fällt in eine Phase, in der die Grundsicherung in Deutschland insgesamt neu geordnet wird. Deshalb ist bei den Begriffen ebenfalls Vorsicht geboten. Für die Höhe der Leistungen bleibt aber unabhängig von der konkreten Bezeichnung entscheidend, welche Regelbedarfsstufe für eine Person gilt. Dabei wird beispielsweise danach unterschieden, ob jemand alleinstehend ist, mit einem Partner zusammenlebt oder minderjährig ist.

Neben dem eigentlichen Regelbedarf können weitere Leistungen hinzukommen. Dazu zählen insbesondere angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Mehrbedarfe. Eine Änderung der Fortschreibungsformel betrifft deshalb einen zentralen Teil der Grundsicherung, bedeutet aber nicht, dass sämtliche Leistungen eines Haushalts nach demselben Mechanismus verändert werden.

Auch Sozialhilfe ist betroffen

Die Reform beschränkt sich zudem nicht auf Leistungen nach dem SGB II. Auch die Regelbedarfe nach dem SGB XII sind betroffen. Dazu gehören insbesondere Menschen, die Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Deshalb kann die neue Berechnungsmethode auch für Rentner mit niedrigen Einkommen relevant werden, die ergänzende Grundsicherungsleistungen erhalten.

Für das SGB XII werden im Gesetzentwurf jährliche Minderausgaben von rund 24 Millionen Euro angegeben. Auch hier entsteht der finanzielle Effekt durch die geplante Änderung der Fortschreibung. Wie groß die Auswirkungen für einen einzelnen Leistungsbezieher tatsächlich ausfallen, lässt sich daraus noch nicht ableiten. Dafür müssen zunächst die endgültigen Regelbedarfe für 2027 feststehen.

Öffentliche Anhörung am 12. Oktober

Endgültig beschlossen ist die neue Berechnungsmethode noch nicht. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits in erster Lesung beraten. Als nächster wichtiger Schritt findet am 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss statt. Sachverständige können dort zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen am Entwurf weiterhin möglich.

Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens steht endgültig fest, ob die Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung zum 1. Januar 2027 tatsächlich in der derzeit vorgesehenen Form kommt.

Für Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe bleibt deshalb vor allem die konkrete Festsetzung der Regelsätze 2027 entscheidend. Schon jetzt steht aber fest, welche finanzielle Wirkung die Bundesregierung von der neuen Berechnungsformel erwartet: Im SGB II und SGB XII sollen dadurch zusammen rund 102 Millionen Euro jährlich weniger ausgegeben werden.

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aktualisiert: 10.10.2026, 07:45 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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