Kürzere Dauer, mehr Geld - Neue Elterngeld-Regel soll kommen (mit Tabelle)

Für Geburten ab dem 1. November 2027 soll es nach Plänen von Familienministerin Karin Prien höchstens 12 statt 14 Monate Basiselterngeld geben, dafür steigen Mindest- und Höchstbetrag auf 330 und 1.900 Euro. Unterm Strich bleibt vielen Familien trotzdem deutlich weniger Geld, beschlossen ist der Entwurf allerdings noch nicht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

16.10.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Das Bundesfamilienministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform des Elterngeldes erarbeitet, über den zuerst das Portal Politico berichtet hat. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Eckpunkte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, verwies aber darauf, dass sich der Entwurf noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bislang nicht.

Hintergrund sind Einsparungen im Bundeshaushalt. Laut ZDFheute sollen durch die Reform rund 500 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, das Elterngeld ist mit rund 7 Milliarden Euro der größte Posten im Etat des Familienministeriums. Gleichzeitig werden Mindest- und Höchstbetrag erstmals seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 angehoben.

Drei Monate pro Elternteil sind reserviert

Nach dem Entwurf soll die gemeinsame Bezugsdauer beim Basiselterngeld von 14 auf 12 Monate sinken. Davon sind jeweils drei Monate fest für jeden Elternteil reserviert, die übrigen sechs Monate können sich die Eltern frei aufteilen. Ein Elternteil kann damit künftig höchstens neun Monate Basiselterngeld erhalten, wenn der andere seine drei Monate nimmt.

Derzeit gilt das Modell „12 plus 2“: Eltern stehen gemeinsam 14 Monate zur Verfügung, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Ein Elternteil allein kann bisher bis zu 12 Monate beziehen. Geht der zweite Elternteil künftig gar nicht in Elternzeit, verfallen dessen drei reservierte Monate, sodass nur noch neun Monate Elterngeld bleiben.

Tabelle zeigt: Das soll sich beim Elterngeld ändern

Die Berechnung selbst soll unverändert bleiben. Grundsätzlich gibt es weiterhin 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, bei niedrigen Einkommen liegt die Ersatzrate wie bisher höher. Auch die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll laut Berichten bestehen bleiben.

Regel Bisher Geplant ab 1. November 2027
Basiselterngeld gesamt 14 Monate 12 Monate
Reserviert je Elternteil 2 Monate 3 Monate
Höchstens für einen Elternteil 12 Monate 9 Monate
Alleinerziehende 14 Monate 12 Monate
Mindestbetrag 300 Euro 330 Euro
Höchstbetrag 1.800 Euro 1.900 Euro

Den neuen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreichen rechnerisch Eltern mit einem Nettoeinkommen von rund 2.920 Euro vor der Geburt. Bisher liegt diese Schwelle bei 2.770 Euro, wer darüber verdient, erhält derzeit maximal 1.800 Euro.

Rechenbeispiele: Bei vielen Familien fehlen mehrere tausend Euro

Die längere Bezugsdauer wiegt in den meisten Fällen schwerer als die höheren Beträge. Ein Paar, bei dem beide vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient haben, erhält 1.300 Euro Elterngeld pro Monat. Bei 14 Monaten sind das bisher 18.200 Euro, künftig wären es bei 12 Monaten nur noch 15.600 Euro und damit 2.600 Euro weniger.

Beispiel (volle Ausschöpfung) Bisher Geplant Differenz
Paar, beide 2.000 Euro netto 18.200 Euro 15.600 Euro minus 2.600 Euro
Mutter 2.000 Euro, Vater 3.000 Euro netto (bisher 12+2, künftig 9+3) 19.200 Euro 17.400 Euro minus 1.800 Euro
Paar, beide mit Höchstbetrag 25.200 Euro 22.800 Euro minus 2.400 Euro
Paar ohne Einkommen vor der Geburt (Mindestbetrag) 4.200 Euro 3.960 Euro minus 240 Euro
Nur ein Elternteil nimmt Elterngeld (2.000 Euro netto) 15.600 Euro 11.700 Euro minus 3.900 Euro
Alleinerziehend, 2.000 Euro netto 18.200 Euro 15.600 Euro minus 2.600 Euro

Besonders deutlich fällt das Minus aus, wenn bisher nur ein Elternteil Elterngeld bezieht. Statt 12 Monaten wären dann nur noch neun Monate möglich, im Beispiel fehlen rund 3.900 Euro. Die Beispiele beziehen sich auf das Basiselterngeld ohne Geschwisterbonus und ohne Einkommen nach der Geburt.

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Wer gewinnt und wer verliert

Mehr Geld als bisher erhalten nur Familien, die ohnehin höchstens 12 Monate Elterngeld nutzen und dabei die Aufteilung von mindestens drei Monaten pro Elternteil einhalten. Ein Paar mit hohen Einkommen, das beispielsweise neun und drei Monate nimmt, käme künftig auf 22.800 statt 21.600 Euro und damit auf 1.200 Euro mehr. Bei Eltern mit dem Mindestbetrag wären es in diesem Fall 360 Euro mehr.

Zu den Verlierern zählen vor allem Familien, in denen die Mutter lange zu Hause bleibt und der Vater nur kurz Elterngeld bezieht. Laut Statistischem Bundesamt planten Mütter im Jahr 2025 im Schnitt 14,9 Monate Elterngeld ein, Väter dagegen nur 3,8 Monate. Der SPD-Familienpolitiker Felix Döring kritisiert, dass sich die Zeit der Mutter damit in vielen Familien faktisch von 12 auf neun Monate verkürzt, und schlägt stattdessen Einsparungen bei hohen Einkommen vor.

Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen

Gelten sollen die neuen Regeln nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Für alle früher geborenen Kinder bleibt es beim bisherigen Recht, auch wenn das Elterngeld erst danach beantragt oder bezogen wird. Werdende Eltern mit einem Geburtstermin vor November 2027 sind von der Kürzung damit nicht betroffen.

Der Entwurf muss noch vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend Bundestag und Bundesrat passieren. Innerhalb der Koalition ist die Reform umstritten, die SPD-Frauen lehnen die Kürzung in der geplanten Form ab und fordern stattdessen eine bezahlte Familienstartzeit für den zweiten Elternteil. Änderungen an Dauer, Aufteilung und Beträgen sind daher bis zum Beschluss noch möglich.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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