Rente im Oktober: Auszahlung erfolgt für viele jetzt früher - alle Termine

Die Rente für Oktober wird in diesem Jahr bereits am Freitag, 30. Oktober 2026, überwiesen, weil der 31. Oktober auf einen Samstag fällt. Wer schon vor April 2004 in Rente gegangen ist, erhält an diesem Tag bereits die Rente für November. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

22.10.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente

Laut Deutscher Rentenversicherung wird die Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Da Samstage und Sonntage keine Bankarbeitstage sind, rückt die Zahlung im Oktober um einen Tag nach vorne. Wann das Geld tatsächlich verfügbar ist, kann je nach Bank leicht abweichen.

Entscheidend für den Zahltermin ist der Rentenbeginn. Wer seit dem 1. April 2004 Rente bezieht, erhält sie nachträglich am Ende des jeweiligen Monats. Wer bis einschließlich 31. März 2004 in Rente gegangen ist, bekommt sie dagegen im Voraus am Ende des Vormonats.

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Alle Zahltermine bis Jahresende

Für die restlichen Monate des Jahres nennt die Deutsche Rentenversicherung folgende Termine. Bei Rentenbeginn bis März 2004 ist jeweils angegeben, wann die Rente für den genannten Monat im Voraus überwiesen wird. Alle Auszahlungstermine der Rente für 2026 und 2027 findet man hier auf Finanz.de.

Rente für Rentenbeginn ab April 2004 Rentenbeginn bis März 2004
Oktober 2026 Freitag, 30. Oktober 2026 Mittwoch, 30. September 2026
November 2026 Montag, 30. November 2026 Freitag, 30. Oktober 2026
Dezember 2026 Donnerstag, 31. Dezember 2026 Montag, 30. November 2026

Die Rente für Januar 2027 erhalten Bestandsrentner mit Rentenbeginn bis März 2004 nach dem gleichen Prinzip am letzten Bankarbeitstag im Dezember. Wer später in Rente gegangen ist, muss auf die Januarrente bis Ende Januar 2027 warten.

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Höherer Zusatzbeitrag kommt mit Verzögerung an

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, wirkt sich das bei pflichtversicherten Rentnern erst zwei Monate später auf die Rente aus. Das ist im Sozialgesetzbuch so geregelt und gilt laut Rentenversicherung für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen. Die Rente der beiden Monate dazwischen wird weiter mit dem bisherigen Beitrag berechnet.

Hebt eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag beispielsweise zum 1. November an, sinkt die ausgezahlte Rente erst ab der Rente für Januar. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 wäre es entsprechend die Rente für März 2027. Wer sich über einen geringeren Zahlbetrag wundert, sollte deshalb prüfen, ob die eigene Krankenkasse den Beitrag einige Monate zuvor geändert hat.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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