470 Euro Energie- & Klimageld pro Person - Neuer Antrag soll zwei Zahlungen bringen
Die Linke fordert im Bundestag ein einmaliges Energiekrisengeld von 150 Euro und ein Klimageld von 320 Euro pro Person, zusammen wären das rechnerisch 470 Euro. Es handelt sich allerdings um einen Antrag aus der Opposition, beschlossen ist keine der beiden Zahlungen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
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Der Antrag trägt die Drucksachennummer 21/8462 und ist auf den 8. Oktober 2026 datiert. Unter dem Titel „Ein Paket zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft vor steigenden Energiepreisen schnüren“ fordert die Fraktion die Bundesregierung zu einer Reihe von Entlastungen auf. Der Pressedienst des Bundestags hat am 12. Oktober über den Antrag berichtet.
Als Begründung nennt die Fraktion die gestiegenen Energiepreise seit Beginn des Iran-Kriegs im Februar 2026. Laut Antrag lagen die Preise für Energieprodukte im September um 14,9 Prozent über dem Vorjahresniveau, die Inflationsrate stieg demnach von 2,8 Prozent im Juli auf 3,3 Prozent im September.
150 Euro Energiekrisengeld für alle Einwohner
Das Energiekrisengeld soll nach dem Antrag einmalig 150 Euro betragen und an alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gezahlt werden. Die Zahlung soll einkommensteuerpflichtig sein und damit progressiv wirken: Wer ein hohes Einkommen hat, müsste einen Teil davon wieder an das Finanzamt abgeben, wer keine Steuern zahlt, behält den vollen Betrag.
Auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung oder Wohngeld soll das Energiekrisengeld nicht angerechnet werden. Ob Kinder ebenfalls einen eigenen Anspruch hätten, geht aus dem Antrag nicht ausdrücklich hervor, gefordert wird die Zahlung für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
320 Euro Klimageld aus der CO2-Abgabe
Als zweite Zahlung fordert die Linke, die Einnahmen aus dem CO2-Preis als Klimageld von 320 Euro pro Person an die Bevölkerung zurückzugeben. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dts soll das Klimageld jährlich gezahlt werden, im Antragstext selbst ist ein Auszahlungsrhythmus nicht genannt. Erst beide Zahlungen zusammen ergeben die 470 Euro pro Person.
Ein Klimageld war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehen, wurde aber nie eingeführt. Einen früheren Antrag der Linken für ein „sozial gerechtes Klimageld“ hat der Bundestag am 20. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt, nur Grüne und Linke stimmten dafür.


Übergewinnsteuer und Sperrverbot gefordert
Finanzieren will die Linke die Entlastungen unter anderem über eine Übergewinnsteuer für Unternehmen aus dem fossilen Energiesektor. Gewinne, die mehr als 15 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2024 und 2025 liegen, sollen demnach mit 50 Prozent besteuert werden. Vorbild ist der Energiekrisenbeitrag, den die EU im Jahr 2022 eingeführt hatte.
Zusätzlich sollen Strom- und Gasversorger schutzbedürftigen Kunden die Energie nicht mehr sperren dürfen, wenn diese ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Weitere Forderungen betreffen eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle, eine dauerhafte Obergrenze für Gewinnmargen bei Kraftstoffen und Heizöl sowie die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets.
Kein Anspruch und keine Auszahlung beschlossen
Ein Antrag einer Oppositionsfraktion ist lediglich eine Aufforderung an die Bundesregierung und schafft keinen Anspruch für Bürger. Damit die Forderungen umgesetzt werden, müsste der Bundestag den Antrag mehrheitlich annehmen und die Regierung anschließend entsprechende Gesetze vorlegen. Die Linke stellt im Bundestag allerdings keine Mehrheit, ein Termin für die Beratung ist bislang nicht bekannt.
Klar ist damit: Weder das Energiekrisengeld von 150 Euro noch das Klimageld von 320 Euro werden derzeit ausgezahlt. Ein Antrag bei Behörden oder der Familienkasse ist nicht möglich, Schreiben oder Nachrichten, die eine solche Auszahlung ankündigen, sind daher mit Vorsicht zu behandeln.

Mehr Informationen: Klimageld