Klimageld & weitere Entlastungen - Welche Auszahlung kommt wirklich in 2026?
Seit Jahren warten Millionen Menschen in Deutschland auf das versprochene Klimageld. Vorausgesagt wurden bis zu 300 Euro pro Person als Kompensation für die steigenden Preise aufgrund der CO2-Steuern. Wie es um die Auszahlung steht und welche weiteren Entlastungen es gibt, findet man hier auf Finanz.de.
Viele Menschen in Deutschland fragen sich seit Jahren, wann endlich das versprochene Klimageld ausgezahlt wird. Nun ist klar: Auch im Jahr 2026 wird es kein Klimageld geben – obwohl der CO2-Preis weiter steigt und die Lebenshaltungskosten für viele Haushalte damit erneut zunehmen. Die Bundesregierung verzichtet erneut auf eine direkte Rückerstattung wie ursprünglich geplant und verweist auf andere Maßnahmen, die die Mehrbelastungen zumindest teilweise ausgleichen sollen.
Kein Klimageld – dafür höhere CO2-Kosten
Die ursprüngliche Idee eines Klimageldes sah vor, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurückzugeben. Doch davon ist auch 2026 nichts zu sehen. Zwar fordern einige Politiker, etwa aus der Grünen-Fraktion, weiterhin ein Klimageld von 250 Euro pro Person jährlich – umgesetzt wird es aber nicht.
Stattdessen gilt ab 2026 ein CO2-Preis, der nicht mehr fix ist, sondern sich im Rahmen eines Preiskorridors zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 über den Zertifikatehandel ergibt. Das verteuert Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Im Alltag bedeutet das:
- Benzin: bis zu 2,8 Cent/Liter teurer
- Diesel: bis zu 3,2 Cent/Liter teurer
- Erdgas: bis zu 0,22 Cent/kWh teurer
Entlastungen für 2026 im Überblick
Um die steigenden Kosten etwas abzufedern, hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen beschlossen:
Wegfall der Gasspeicherumlage
Die Umlage zur Finanzierung der Gasspeicher entfällt 2026. Das spart einem Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch zwischen 30 und 60 Euro im Jahr.
Stromnetzentgelte sinken
Durch Bundesmittel werden die Stromnetzentgelte gesenkt. Das kann bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh rund 100 Euro Entlastung bringen. Die Stromsteuer wird jedoch nur für Unternehmen gesenkt – Haushalte profitieren davon nicht direkt.
Einheitliche Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer
Die Pauschale wurde zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer festgelegt – ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Zuvor galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Damit werden auch kürzere Arbeitswege steuerlich stärker entlastet.
Mobilitätsprämie bleibt erhalten
Für Menschen mit niedrigem Einkommen, die von der Entfernungspauschale steuerlich nicht profitieren, gibt es weiterhin die Mobilitätsprämie. Die ursprünglich befristete Regelung wurde dauerhaft verlängert.
Fazit
Statt einer pauschalen Zahlung wie dem Klimageld setzt die Bundesregierung 2026 erneut auf gezielte Entlastungen über bestehende Mechanismen. Die Maßnahmen bringen Haushalten mit mittleren Einkommen moderate Ersparnisse, kompensieren aber kaum vollständig die steigenden Energiepreise. Haushalte mit niedrigem Einkommen bleiben weiter besonders belastet.

Mehr Informationen: Steuern

