Fahrtenbuch- oder 1-%-Regel-Rechner
Vergleich 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch: Welche Methode ergibt den niedrigeren geldwerten Vorteil fuer deinen Firmenwagen und spart Steuern?
Vergleiche den geldwerten Vorteil deines Firmenwagens nach beiden Methoden.
Mit diesem Rechner vergleichst du die beiden Methoden zur Versteuerung eines Firmenwagens: die pauschale 1-%-Regel und das Fahrtenbuch. Du siehst, welche Methode den niedrigeren geldwerten Vorteil ergibt – und damit weniger Steuern kostet.
1-%-Regel oder Fahrtenbuch?
Wer einen Dienstwagen privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dafür gibt es zwei Wege: die einfache Pauschale nach der 1-%-Regel oder den genauen Nachweis über ein Fahrtenbuch. Beide führen oft zu sehr unterschiedlichen Beträgen – ein Vergleich lohnt sich fast immer.
So funktioniert die 1-%-Regel
Bei der 1-%-Regel setzt das Finanzamt pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil an, plus 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg. Der Vorteil: kein Aufwand. Der Nachteil: Sie ignoriert, wie viel du tatsächlich privat fährst – und wird bei teuren Autos schnell hoch.
So funktioniert das Fahrtenbuch
Beim Fahrtenbuch weist du den privaten Anteil an den Gesamtkilometern nach. Dieser Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten (Abschreibung, Sprit, Versicherung, Steuer, Wartung) ist dann der geldwerte Vorteil. Wer wenig privat fährt, versteuert entsprechend wenig.
Wann sich das Fahrtenbuch lohnt
Das Fahrtenbuch ist meist günstiger bei geringer Privatnutzung, einem hohen Listenpreis oder einem bereits abgeschriebenen Fahrzeug mit niedrigen laufenden Kosten. Wer den Wagen dagegen viel privat nutzt oder ein günstiges Auto fährt, fährt mit der 1-%-Regel oft besser.
Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden – mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Zweck und Geschäftspartner je Fahrt. Lose Zettel oder nachträglich erstellte Aufzeichnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Elektronische Fahrtenbücher erleichtern die Pflege, müssen aber ebenfalls fest verknüpft sein.
Wechsel der Methode
Die Methode kannst du grundsätzlich nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel ändern – nicht mitten im Jahr. Es lohnt sich daher, vor Jahresbeginn zu rechnen und sich festzulegen. Für das ganze Jahr gilt dann die gewählte Methode.
Elektroautos: reduzierte Werte
Für reine Elektroautos wird bei der 1-%-Regel nur 0,25 Prozent (bis 70.000 Euro Listenpreis) bzw. 0,5 Prozent angesetzt. Auch beim Fahrtenbuch werden die Anschaffungskosten – und damit die Abschreibung – entsprechend nur zu einem Viertel bzw. zur Hälfte berücksichtigt. Der Steuervorteil für E-Dienstwagen gilt also bei beiden Methoden.
