Steuerreform ab 2027: Vielen Haushalten droht schleichende Steuererhöhung
Die geplante Steuerreform wird die kalte Progression als "schleichende Steuererhöhung" nicht ausgleichen. Dadurch bleibt Privathaushalten real weniger Geld zur Verfügung - die Kaufkraft wird sinken. Alle Details und Berechnungen dazu findet man hier auf Finanz.de.
Die Bundesregierung plant eine Reform der Einkommensteuer, mit der vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden sollen. Insgesamt soll das Paket im Jahr 2028 ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro erreichen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft bleibt die Reform jedoch deutlich hinter einer grundlegenden Neugestaltung des Steuertarifs zurück.
Kritisch ist vor allem, dass die kalte Progression voraussichtlich nicht vollständig ausgeglichen wird. Dadurch könnten viele Beschäftigte trotz höherer Freibeträge real stärker belastet werden.
Grundfreibetrag und Kindergeld steigen
Ein wesentlicher Teil der Entlastung entfällt auf die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll von derzeit 12.348 Euro in zwei Stufen auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft kostet diese Maßnahme den Staat rund fünf Milliarden Euro jährlich.
Auch die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll verschoben werden. Statt bisher ab 69.878 Euro soll der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Das daraus resultierende Entlastungsvolumen wird auf etwa eine Milliarde Euro geschätzt.
Familien sollen zusätzlich von einem höheren Kindergeld profitieren. Die jährliche Zahlung steigt nach den Plänen von 3.108 Euro auf 3.264 Euro je Kind. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll außerdem um 200 Euro angehoben werden.


Kalte Progression führt zu schleichender Mehrbelastung
Trotz dieser Maßnahmen bleibt ein wesentlicher Schwachpunkt bestehen. Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs sollen nicht vollständig an die erwartete Inflation angepasst werden.
Steigen Löhne lediglich im Umfang der Inflation, erhöht sich dadurch zwar nicht die reale Kaufkraft. Ohne Anpassung der Tarifgrenzen rutschen Beschäftigte dennoch in höhere Steuerbereiche und müssen einen größeren Anteil ihres Einkommens abgeben.
Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet. In den vergangenen elf Jahren wurde sie politisch regelmäßig ausgeglichen, obwohl es dafür keinen gesetzlichen Automatismus gibt. Die aktuellen Reformpläne würden somit einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen.
Entlastung bleibt hinter Inflationsausgleich zurück
Für die Jahre 2026 und 2027 unterstellt das Institut der deutschen Wirtschaft eine kumulierte Inflationsrate von 4,5 Prozent. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde einschließlich höherer Kinderfreibeträge und des Kindergelds ein Entlastungsvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro erfordern.
Das geplante Paket bleibt mit zehn Milliarden Euro deutlich darunter. Für viele Haushalte fällt die Entlastung daher geringer aus, als es zur Sicherung der realen Kaufkraft notwendig wäre.
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro würde nach den Berechnungen rund 114 Euro weniger erhalten als bei einem vollständigen Inflationsausgleich. Bei einem Einkommen von 80.000 Euro wächst die Differenz bereits auf 265 Euro pro Jahr.
Mittelstandsbauch wird nicht beseitigt
Die Reform verfehlt nach Einschätzung der Ökonomen auch das Ziel, den sogenannten Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif abzubauen. Damit ist der starke Anstieg des Grenzsteuersatzes bei kleinen und mittleren Einkommen gemeint.
Der Grenzsteuersatz zeigt, welcher Anteil eines zusätzlich verdienten Euro an das Finanzamt fließt. Steigt dieser Satz besonders schnell, bleiben von Überstunden, einer höheren Arbeitszeit oder zusätzlichen beruflichen Leistungen netto nur vergleichsweise geringe Beträge übrig.
Die geplante Anhebung des Grundfreibetrags könnte den Tarifverlauf in der ersten Progressionszone sogar weiter versteilen. Damit würden die Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit eher geschwächt als verbessert.
Familien profitieren stärker
Positiv fällt auf, dass die Maßnahmen gezielt auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ausgerichtet sind. Besonders Familien können durch das höhere Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag spürbar entlastet werden.
Mit steigendem Einkommen nimmt der zusätzliche Vorteil allerdings kaum noch zu. Bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 100.000 Euro wächst die absolute Entlastung, anschließend flacht sie deutlich ab.
Bei besonders hohen Einkommen sind sogar Mehrbelastungen vorgesehen. Ab einem Einkommen von rund 280.000 Euro soll die steuerliche Belastung steigen.
Höhere Reichensteuer belastet auch Unternehmen
Die geplante Verschärfung der Reichensteuer soll das Nettoentlastungsvolumen um knapp drei Milliarden Euro reduzieren. Ein erheblicher Teil dieser zusätzlichen Belastung dürfte auf unternehmerische Einkünfte entfallen.
Davon betroffen sind insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewinne über die Einkommensteuer versteuert werden. Die Einkommensteuer übernimmt in diesen Fällen zugleich die Funktion einer Unternehmensteuer.
Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft könnten rund zwei Milliarden Euro der Mehrbelastungen auf unternehmerische Einkommen entfallen. Dies könnte Investitionsanreize schwächen und damit dem Ziel widersprechen, Wachstum und private Investitionen zu fördern.
Keine umfassende Tarifreform
Insgesamt sorgt das Steuerpaket zwar für Entlastungen bei bestimmten Einkommensgruppen. Eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs ist damit jedoch nicht verbunden.
Dafür wären ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression, ein flacherer Tarifverlauf und stärkere Anreize für zusätzliche Erwerbstätigkeit erforderlich. Auch die Belastung unternehmerischer Einkommen müsste stärker mit dem Ziel höherer Investitionen abgestimmt werden.
Ohne diese Elemente bleibt die Reform ein begrenzter Entlastungsschritt. Viele Beschäftigte könnten 2028 trotz nominal höherer Freibeträge real stärker belastet werden, weil die Steuergrenzen nicht vollständig mit der Inflation mitwachsen.

Mehr Informationen: Einkommensteuer