Ab Ende September: Diese Kontodaten landen automatisch beim Finanzamt
Mit Stichtag 30. September werden wieder umfangreiche Kontodaten automatisch mit dem deutschen Finanzamt ausgetauscht - darunter Guthaben, Zinsen, Dividenden und bestimmte Verkaufserlöse. Betroffen sind etwa Auslandskonten oder -Depots vieler Deutscher. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Ein Konto oder Depot im Ausland ist längst keine Garantie dafür, dass deutsche Finanzbehörden nichts davon erfahren. Im Rahmen des internationalen Finanzkonten-Informationsaustauschs erhält Deutschland regelmäßig umfangreiche Informationen über meldepflichtige Auslandskonten von Personen, die hierzulande steuerlich ansässig sind.
Ende September steht dabei ein wichtiger Termin an. Bis zum 30. September werden die entsprechenden Informationen zwischen Deutschland und den teilnehmenden Partnerstaaten ausgetauscht. Dabei geht es längst nicht nur um den Namen einer Bank oder eine Kontonummer.
Diese Daten werden automatisch ausgetauscht
Grundlage ist der sogenannte Common Reporting Standard, kurz CRS. Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Mehr als 100 Staaten beteiligen sich mittlerweile an dem Verfahren. Ausländische Finanzinstitute prüfen dabei unter anderem die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden. Ist beispielsweise ein Kontoinhaber in Deutschland steuerlich ansässig und handelt es sich um ein meldepflichtiges Finanzkonto, können die entsprechenden Informationen im Rahmen des CRS an Deutschland übermittelt werden.
Zu den übermittelten Informationen können neben Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Kontonummer auch umfangreiche Finanzdaten gehören. Dazu zählt insbesondere der Kontosaldo beziehungsweise Kontowert zum Ende des jeweiligen Meldezeitraums.
Bei bestimmten Konten werden darüber hinaus Erträge gemeldet. Dazu können Zinsen und Dividenden sowie weitere Einkünfte gehören, die mit den im Konto gehaltenen Vermögenswerten erzielt wurden. Bei Verwahrkonten können außerdem Bruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen erfasst werden.


Auslandskonto ist nicht automatisch problematisch
Der internationale Datenaustausch bedeutet keineswegs, dass ein Konto oder Wertpapierdepot im Ausland verboten wäre. Deutsche Steuerpflichtige dürfen grundsätzlich auch Konten und Depots bei ausländischen Finanzinstituten führen.
Steuerlich relevant können allerdings die daraus erzielten Einkünfte sein. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss grundsätzlich auch steuerpflichtige ausländische Einkünfte bei der deutschen Besteuerung berücksichtigen. Welche Steuer tatsächlich anfällt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und unter anderem von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Besonders relevant kann das bei ausländischen Banken oder Brokern sein, die deutsche Steuern nicht automatisch einbehalten. In solchen Fällen können beispielsweise Kapitalerträge in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.
Das Auslandskonto selbst ist deshalb nicht das eigentliche Problem. Kritisch kann es werden, wenn steuerpflichtige Einkünfte daraus nicht ordnungsgemäß erklärt wurden.
Daten landen bei den deutschen Finanzbehörden
In Deutschland wird der automatische Finanzkontenaustausch vom Bundeszentralamt für Steuern organisiert. Deutsche Finanzinstitute übermitteln ihre meldepflichtigen Daten zunächst an das BZSt. Bis zum 30. September werden die entsprechenden Informationen an die CRS-Partnerstaaten weitergeleitet.
Gleichzeitig erhält Deutschland Daten aus den teilnehmenden Staaten. Dabei geht es um meldepflichtige Konten im Ausland, deren Inhaber in Deutschland steuerlich ansässig sind.
Die eingehenden Informationen bleiben nicht ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie werden an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet und können dort im Besteuerungsverfahren verwendet werden.
Dadurch können Finanzbehörden Angaben aus Steuererklärungen mit Informationen aus dem Ausland abgleichen. Der automatische Informationsaustausch soll insbesondere verhindern, dass Kapitalerträge allein deshalb unversteuert bleiben, weil das dazugehörige Konto außerhalb Deutschlands geführt wird.
Diese Sparer sollten ihre Angaben überprüfen
Relevant ist das Thema insbesondere für Personen mit ausländischen Tages- oder Festgeldkonten, Wertpapierdepots und anderen meldepflichtigen Finanzkonten. Auch bestimmte Versicherungsprodukte können vom internationalen Informationsaustausch erfasst werden.
Wer sämtliche steuerpflichtigen Erträge ordnungsgemäß erklärt hat, muss den Datenaustausch grundsätzlich nicht fürchten. Anders kann die Situation aussehen, wenn Einkünfte aus einem Auslandskonto in vergangenen Steuererklärungen versehentlich oder bewusst nicht angegeben wurden.
Der 30. September ist damit kein neuer Meldetermin für Verbraucher und auch keine neue Steuerregel. Er ist jedoch ein wichtiger Termin innerhalb eines Systems, durch das ausländische Finanzkonten für die deutschen Steuerbehörden zunehmend transparent geworden sind.

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