Später mehr Rente durch Minijob: Wichtige Regelung jetzt wieder möglich

Seit Juli gilt für Millionen Minijobber eine wichtige neue Renten-Regel, die sich langfristig auszahlen kann. Wer früher auf eigene Rentenbeiträge verzichtet hat, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen jetzt eine zweite Chance. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

14.09.2026, 10:30 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente
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Für Millionen Minijobber in Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen erstmals wieder rückgängig machen.

Das kann sich langfristig auszahlen. Zwar fällt dadurch wieder ein eigener Rentenversicherungsbeitrag an, dafür werden jedoch vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben. Gerade für Beschäftigte, denen noch Versicherungszeiten für bestimmte Rentenansprüche fehlen, kann die neue Regel deshalb interessant sein.

Seit Juli kann die Befreiung rückgängig gemacht werden

Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. In einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung ein. Der Minijobber übernimmt normalerweise die Differenz zum regulären Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent und zahlt damit einen Eigenanteil von 3,6 Prozent.

Von diesem Eigenanteil können sich Minijobber auf Antrag befreien lassen. Bis Ende Juni 2026 hatte diese Entscheidung jedoch eine weitreichende Konsequenz: Wer die Befreiung einmal gewählt hatte, konnte während desselben Minijobs nicht einfach wieder zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren.

Seit dem 1. Juli 2026 ist genau das möglich. Eine bestehende Befreiung kann einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Der entsprechende Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Monat nach der Antragstellung und kann nicht rückwirkend erfolgen.

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Beispiel: So viel kostet die Rentenversicherung bei 603 Euro

Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Wer diesen Betrag vollständig verdient und in einem gewerblichen Minijob rentenversicherungspflichtig ist, muss einen Eigenanteil von 3,6 Prozent leisten.

Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro ergibt sich folgende Rechnung: 603 Euro × 3,6 Prozent = 21,71 Euro. Statt 603 Euro verbleiben damit – vereinfacht und ohne Berücksichtigung weiterer Besonderheiten – rund 581,29 Euro nach Abzug des eigenen Rentenversicherungsbeitrags.

Auf ein Jahr gerechnet werden bei gleichbleibendem Verdienst rund 260,71 Euro selbst in die Rentenversicherung eingezahlt. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob seinen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent.

Der unmittelbare Anstieg der späteren Monatsrente allein durch den Eigenanteil ist dabei nicht der einzige und häufig auch nicht der wichtigste Vorteil. Entscheidend können vielmehr die zusätzlichen Pflichtbeitragszeiten und die damit verbundenen Ansprüche sein.

Diese Vorteile können Minijobber erhalten

Wer eigene Pflichtbeiträge zahlt, dessen Beschäftigungszeiten werden vollständig für verschiedene Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Das kann beispielsweise für bestimmte Altersrenten oder eine mögliche Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielen.

Darüber hinaus können durch die Versicherungspflicht Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen erfüllt werden. Auch beim Grundrentenzuschlag können entsprechende Zeiten relevant sein. Das Arbeitsentgelt aus dem Minijob wird zudem vollständig bei der Berechnung der späteren Rente berücksichtigt.

Ob sich die zusätzlichen Beiträge im individuellen Fall lohnen, hängt deshalb nicht nur davon ab, um wie viele Euro die spätere Altersrente steigt. Besonders interessant kann die Rückkehr zur Rentenversicherung für Personen sein, denen bestimmte Pflichtbeitrags- oder Wartezeiten fehlen.

Einmalige Entscheidung kann nicht wieder widerrufen werden

Bei der neuen Regel gibt es allerdings einen wichtigen Haken. Die Aufhebung der Befreiung ist eine einmalige Entscheidung. Wer zur Rentenversicherungspflicht zurückkehrt, kann die Aufhebung während dieses Minijobs nicht anschließend wieder rückgängig machen.

Auch bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Minijobs kann nicht für jeden Job separat entschieden werden. Die Aufhebung gilt einheitlich für alle betroffenen Minijobs mit Verdienstgrenze.

Für Minijobber, die sich früher gegen eigene Rentenbeiträge entschieden haben, eröffnet die Änderung seit Juli 2026 damit eine zweite Chance. Bei einem Minijob mit 603 Euro Monatsverdienst kostet die volle Rentenversicherung im gewerblichen Bereich maximal rund 21,71 Euro Eigenanteil im Monat. Im Gegenzug können zusätzliche Rentenansprüche und wichtige Versicherungszeiten entstehen.

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aktualisiert: 14.09.2026, 10:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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