Rente mit 63 soll weg: Diese Jahrgänge sollen länger arbeiten - inkl. Tabelle

Für Millionen Beschäftigte könnte sich der Weg in den Ruhestand bald deutlich verlängern. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren steht auf der Kippe – und für einige Jahrgänge könnte das bis zu zwei Jahre späteren Rentenbeginn oder empfindliche Abschläge bedeuten. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

12.09.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente
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Die sogenannte „Rente mit 63“ steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Betroffen wären Menschen, die bislang nach 45 Versicherungsjahren früher und ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln können.

Noch handelt es sich allerdings nicht um eine endgültig beschlossene Abschaffung. Innerhalb der schwarz-roten Koalition gibt es inzwischen Widerstand gegen die Pläne. Für Millionen Beschäftigte stellt sich dennoch die Frage, was eine solche Reform für den eigenen Rentenbeginn bedeuten würde.

Rente nach 45 Versicherungsjahren könnte wegfallen

Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen eigentlich irreführend. Nur ältere Jahrgänge konnten tatsächlich bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben.

Wer 1961 geboren wurde und die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erreicht, kann nach derzeitiger Rechtslage beispielsweise mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Beim Jahrgang 1962 sind es 64 Jahre und acht Monate, beim Jahrgang 1963 bereits 64 Jahre und zehn Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Die Alterssicherungskommission schlägt nun vor, diese besondere Altersrente abzuschaffen. Ein vorgezogener Rentenbeginn wäre dann grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings nicht mehr über diese bisherige abschlagsfreie Regelung nach 45 Versicherungsjahren.

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Tabelle zeigt: Diese Jahrgänge sind besonders betroffen

Wie groß der Unterschied ausfallen könnte, zeigt ein Vergleich mit der regulären Altersgrenze. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die Situation folgendermaßen aus:

Jahrgang Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren Regelaltersgrenze Unterschied
1961 64 Jahre + 6 Monate 66 Jahre + 6 Monate 2 Jahre
1962 64 Jahre + 8 Monate 66 Jahre + 8 Monate 2 Jahre
1963 64 Jahre + 10 Monate 66 Jahre + 10 Monate 2 Jahre
1964 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1965 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1966 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1967 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1968 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1969 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre
1970 65 Jahre 67 Jahre 2 Jahre

Damit ermöglicht die heutige Regelung besonders langjährig Versicherten einen abschlagsfreien Rentenbeginn zwei Jahre vor ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze. Voraussetzung dafür sind grundsätzlich 45 anrechenbare Versicherungsjahre.

Eine Abschaffung würde allerdings nicht automatisch bedeuten, dass alle Betroffenen zwingend bis 67 arbeiten müssten. Auch heute existiert die Altersrente für langjährig Versicherte, die bei mindestens 35 Versicherungsjahren einen früheren Rentenbeginn ermöglicht. Dafür müssen allerdings dauerhafte Abschläge in Kauf genommen werden.

Früher in Rente könnte deutlich teurer werden

Genau hier liegt die finanzielle Bedeutung der geplanten Reform. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird. Diese Kürzung gilt dauerhaft und verschwindet nicht beim Erreichen der regulären Altersgrenze.

Für ab 1964 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn mit 65 Jahren würde über die Altersrente für langjährig Versicherte nach heutiger Systematik 24 Monate früher erfolgen. Bei 0,3 Prozent Abschlag pro Monat wären das 7,2 Prozent weniger Rente – dauerhaft.

Wer beispielsweise Anspruch auf eine monatliche Bruttorente von 2.000 Euro hätte, müsste bei einem Abschlag von 7,2 Prozent rechnerisch auf 144 Euro im Monat verzichten. Über ein Jahr entspricht das 1.728 Euro weniger Bruttorente.

Widerstand gegen die Abschaffung wächst

Politisch ist das Vorhaben keineswegs entschieden. Inzwischen gibt es auch innerhalb der Koalition Stimmen, die eine Abschaffung kritisch sehen oder zumindest eine erneute Prüfung verlangen.

Der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori von der SPD fordert, die geplante Abschaffung noch einmal zu überprüfen. Er argumentiert unter anderem damit, dass Menschen mit einem sehr frühen Einstieg ins Berufsleben nicht genauso behandelt werden sollten wie Beschäftigte, die erst deutlich später mit der Einzahlung in die Rentenversicherung begonnen haben.

Auch aus der CDU kommen Forderungen nach einer genaueren Prüfung. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende Gordon Schnieder hat sich dafür ausgesprochen, zunächst die finanziellen Auswirkungen und die Zahl der tatsächlich betroffenen Versicherten genauer zu untersuchen.

Für Beschäftigte bedeutet das vorerst: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren besteht weiterhin. Sollte die vorgeschlagene Abschaffung tatsächlich umgesetzt werden, könnte sich für besonders langjährig Versicherte jedoch eine erhebliche finanzielle Lücke auftun – entweder durch einen späteren Rentenbeginn oder durch dauerhafte Abschläge bei einem früheren Ruhestand.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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