Seit September 2026: Neue Steuer-Regel bringt Vorteil für viele Rentner
Seit September 2026 gilt eine neue Steuerregel, von der vor allem Rentner und Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften profitieren können. Für viele wird dadurch der Zugang zu einer günstigeren Steuerberatung möglich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Seit dem September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Lohnsteuerhilfevereine. Von der Änderung können insbesondere Rentner und Arbeitnehmer profitieren, die neben ihrer Rente oder ihrem Gehalt zusätzliche Einkünfte erzielen und sich bei ihrer Steuererklärung unterstützen lassen möchten.
Der entscheidende Unterschied: Bestimmte bisher geltende Einkommensgrenzen sind weggefallen. Dadurch können deutlich mehr Steuerpflichtige die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, statt für ihre Steuerberatung beispielsweise einen Steuerberater beauftragen zu müssen.
Diese Einkommensgrenzen sind seit September weggefallen
Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine Mitglieder mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder bestimmten sonstigen Einkünften nur beraten, wenn festgelegte Betragsgrenzen eingehalten wurden. Diese lagen bei 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
Seit dem 1. September 2026 gelten diese Grenzen nicht mehr. Damit können beispielsweise Rentner mit höheren Mieteinnahmen grundsätzlich ebenfalls von einem Lohnsteuerhilfeverein bei der Einkommensteuererklärung unterstützt werden.
Gerade für Eigentümer einer vermieteten Immobilie konnte die bisherige Grenze schnell zum Problem werden. Entscheidend für die bisherige Begrenzung waren nämlich die Einnahmen und nicht lediglich der nach Abzug von Werbungskosten verbleibende steuerpflichtige Überschuss.


Rentner mit Mieteinnahmen können profitieren
Die Änderung bedeutet allerdings nicht, dass Lohnsteuerhilfevereine nun uneingeschränkt jeden Steuerpflichtigen beraten dürfen. Die grundsätzliche Beratungsbefugnis bleibt gesetzlich geregelt. Klassische Gewinneinkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit fallen beispielsweise weiterhin grundsätzlich nicht unter die normale Beratungsbefugnis.
Für Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner erweitert sich der mögliche Zugang dagegen deutlich. Wer beispielsweise eine gesetzliche Rente erhält und zusätzlich eine Wohnung vermietet, scheitert seit September nicht mehr allein daran, dass die Einnahmen aus der Vermietung die bisherige Grenze von 18.000 Euro überschreiten.
Auch höhere Einkünfte aus Kapitalvermögen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen künftig mit der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein vereinbar sein. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass durch die Reform rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen können.
Steuerberatung könnte dadurch günstiger werden
Finanziell interessant ist die Änderung vor allem deshalb, weil Lohnsteuerhilfevereine nach einem anderen Modell als klassische Steuerberater arbeiten. Für die Beratung ist eine Mitgliedschaft erforderlich, deren Kosten sich nach dem jeweiligen Verein beziehungsweise dessen Beitragsordnung richten.
Für Steuerpflichtige, die bislang aufgrund zu hoher zusätzlicher Einkünfte einen Steuerberater benötigten, kann die Reform deshalb eine günstigere Alternative eröffnen. Das Bundesfinanzministerium rechnet insgesamt mit einer jährlichen Verringerung der Steuerberatungskosten um rund zehn Millionen Euro.
Besonders relevant dürfte die Neuregelung für Rentner mit Immobilien- oder Kapitaleinkünften sowie Arbeitnehmer mit vermietetem Wohneigentum sein. Seit dem 1. September entscheidet die Höhe dieser Einnahmen nicht mehr automatisch darüber, ob eine Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein möglich ist.
Damit beseitigt die Reform eine Hürde, die bislang gerade Steuerpflichtige mit zusätzlichen Einkünften vergleichsweise schnell von der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ausgeschlossen hatte.

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