Plötzlich weniger Netto aufs Konto: Diese Krankenkassen-Änderung gilt ab 2027
Ab 2027 ändert sich für Millionen gesetzlich Krankenversicherte eine wichtige Regel bei Beitragserhöhungen. Steigt der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, könnte das künftig weniger auffällig kommuniziert werden – und sich trotzdem direkt beim Netto bemerkbar machen.
Steigende Krankenkassenbeiträge können sich unmittelbar auf das monatliche Nettoeinkommen von Millionen Beschäftigten in Deutschland auswirken. Ab 2027 müssen gesetzlich Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags allerdings noch genauer hinschauen. Denn eine bislang geltende Informationspflicht der Krankenkassen soll entfallen.
Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes künftig nicht mehr zwingend individuell per Brief oder E-Mail informieren. Stattdessen sollen andere Informationswege ausreichen. Dadurch besteht die Gefahr, dass eine Beitragserhöhung erst auf der nächsten Gehaltsabrechnung auffällt.
Zusatzbeitrag kann das Nettoeinkommen reduzieren
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Wie hoch dieser ausfällt, kann jede Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst festlegen.
Bei Arbeitnehmern werden sowohl der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag als auch der Zusatzbeitrag grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise um 0,5 Prozentpunkte, entfällt damit ein zusätzlicher Anteil von 0,25 Prozentpunkten auf den Beschäftigten.
Bei einem monatlichen Brutto Gehalt von 4.000 Euro wären das rund 10 Euro mehr im Monat beziehungsweise etwa 120 Euro im Jahr. Bei höheren Einkommen kann die zusätzliche Belastung entsprechend größer ausfallen, allerdings nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.


Persönliche Information soll ab 2027 entfallen
Bislang müssen Krankenkassen ihre Mitglieder auf eine Erhöhung des Zusatzbeitrags und das damit verbundene Kündigungsrecht aufmerksam machen. Gerade diese individuelle Information sorgt dafür, dass Versicherte Änderungen häufig unmittelbar wahrnehmen.
Ab 2027 soll die persönliche Mitteilung über die Beitragserhöhung entfallen. Krankenkassen müssen die neuen Beitragssätze zwar weiterhin bekannt machen, Versicherte könnten eine Änderung dadurch jedoch leichter übersehen.
Das ist vor allem deshalb relevant, weil sich die Zusatzbeiträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen deutlich unterscheiden können. Ein höherer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen. Neben dem Beitragssatz unterscheiden sich die Kassen beispielsweise bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen oder bestimmten Serviceangeboten.
Krankenkassenwechsel kann bei höheren Beiträgen Geld sparen
Wird der Zusatzbeitrag erhöht, kann ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse finanziell interessant sein. Bei mehreren Zehntelprozentpunkten Unterschied können sich über ein Jahr je nach Einkommen durchaus dreistellige Beträge ergeben.
Versicherte sollten deshalb ab 2027 stärker selbst darauf achten, ob ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag verändert. Neben Veröffentlichungen der jeweiligen Krankenkasse kann spätestens ein Blick auf die Gehaltsabrechnung zeigen, ob sich der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung erhöht hat.
Besonders zum Jahreswechsel dürfte das relevant werden. Viele Krankenkassen entscheiden gegen Jahresende über die Höhe ihres Zusatzbeitrags für das folgende Jahr. Wer eine Erhöhung nicht bemerkt, zahlt den höheren Beitrag möglicherweise über Monate weiter, ohne einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse zu prüfen.
Damit wird eine vergleichsweise unscheinbare Änderung der Informationspflicht ab 2027 für Millionen gesetzlich Versicherte finanziell relevant: Beitragserhöhungen verschwinden zwar nicht, sie könnten künftig aber deutlich weniger auffällig kommuniziert werden.

Mehr Informationen: Sozialversicherungsbeiträge