Befristung von Pflegegrad soll kommen - Große Auswirkungen auf Pflegegeld & Co.
Der Pflegegrad soll in Deutschland zukünftig häufiger befristet werden. Das würde auch finanzielle Einbußen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeuten. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich möglicherweise auf eine weitreichende Änderung in der Pflegeversicherung einstellen. Im Rahmen der geplanten Pflegereform wird diskutiert, Pflegegrade künftig häufiger nur noch befristet zu bewilligen.
Das würde bedeuten: Nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums müsste erneut geprüft werden, ob weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht und welcher Pflegegrad gerechtfertigt ist.
Noch handelt es sich dabei allerdings lediglich um einen Referentenentwurf. Ob die Regelung tatsächlich in Kraft tritt, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Pflegegrad könnte künftig nur noch befristet gelten
Nach den bisherigen Überlegungen soll ein anerkannter Pflegegrad künftig häufiger nicht mehr dauerhaft gelten.
Stattdessen könnte die Pflegekasse den Pflegegrad zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligen.
Nach Ablauf dieser Frist wäre eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erforderlich. Erst danach würde entschieden, ob der Pflegegrad bestehen bleibt, erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben wird.


Pflegekassen können schon heute erneut prüfen
Ganz neu wäre eine erneute Begutachtung allerdings nicht. Bereits nach geltendem Recht können Pflegekassen eine Überprüfung veranlassen, wenn sich der Gesundheitszustand verändert oder Zweifel bestehen, ob der anerkannte Pflegegrad noch den tatsächlichen Einschränkungen entspricht.
Mit der geplanten Reform könnten solche Nachprüfungen jedoch deutlich häufiger stattfinden und für viele Betroffene zum Regelfall werden.
Chronische Erkrankungen wären besonders betroffen
Bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen erscheint eine spätere Kontrolle durchaus nachvollziehbar.
Wer beispielsweise nach einer Operation oder einem schweren Unfall zeitweise pflegebedürftig ist, kann einige Monate später wieder deutlich selbstständiger sein.
Anders ist die Situation bei chronischen oder fortschreitenden Erkrankungen.
Menschen mit Demenz, Parkinson, schweren neurologischen Erkrankungen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen verbessern sich häufig nicht mehr. Für sie könnte eine regelmäßige Neubegutachtung vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten.
Leistungen könnten nach einer Herabstufung sinken
Der Pflegegrad entscheidet über zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung.
Dazu gehören unter anderem:
- Pflegegeld ,
- Pflegesachleistungen,
- Entlastungsleistungen,
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
- weitere Unterstützungsangebote.
Wird der Pflegegrad nach einer erneuten Begutachtung herabgesetzt, können diese Leistungen entsprechend gekürzt werden oder vollständig entfallen.
Gerade Familien, die ihre Betreuung langfristig organisiert haben oder mit ambulanten Pflegediensten zusammenarbeiten, könnten dadurch vor erhebliche Probleme gestellt werden.
Mehr Bürokratie für Angehörige
Eine erneute Begutachtung bedeutet regelmäßig auch zusätzlichen Aufwand. Pflegende Angehörige müssen häufig aktuelle Arztberichte, Krankenhausunterlagen, Medikamentenpläne und Nachweise über Therapien oder Hilfsmittel zusammentragen.
Besonders hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch, in dem der tatsächliche Unterstützungsbedarf möglichst genau dokumentiert wird. Gerade für Familien, die Beruf, Pflege und Alltag ohnehin miteinander vereinbaren müssen, bedeutet dies zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
So läuft die Begutachtung ab
Nach einem Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird nicht allein auf Diagnosen geschaut. Entscheidend ist vielmehr, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Bewertet werden unter anderem:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen,
- Gestaltung des Alltags.
Für die Einstufung zählt dabei der tatsächliche Alltag und nicht nur ein besonders guter Tag während des Besuchs.
Widerspruch bleibt weiterhin möglich
Führt eine erneute Begutachtung zu einer Herabstufung, müssen Betroffene den Bescheid nicht einfach hinnehmen. Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist – häufig innerhalb eines Monats – Widerspruch eingelegt werden.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob alle gesundheitlichen Einschränkungen vollständig berücksichtigt wurden und ob das Gutachten den tatsächlichen Pflegealltag korrekt widerspiegelt. Unterstützung bieten unter anderem Pflegeberatungsstellen, Sozialverbände und Pflegeberatungen.
Reform ist noch nicht beschlossen
Die diskutierte Befristung von Pflegegraden gehört derzeit zu den Vorschlägen des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz. Parallel werden weitere Änderungen diskutiert.
Dazu gehören unter anderem strengere Voraussetzungen für einzelne Pflegegrade, Änderungen bei Leistungen für pflegende Angehörige sowie Anpassungen bei verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Regelungen letztlich tatsächlich Gesetz werden, ist derzeit noch offen.
Bescheide sorgfältig prüfen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten ihre bestehenden Bescheide genau lesen. Wichtig ist insbesondere, ob der Pflegegrad unbefristet anerkannt wurde oder ob bereits heute ein konkretes Enddatum oder Hinweise auf eine spätere Überprüfung enthalten sind.
Außerdem empfiehlt es sich, medizinische Unterlagen, Arztberichte und den tatsächlichen Pflegeaufwand fortlaufend zu dokumentieren.
Sollten befristete Pflegegrade künftig tatsächlich häufiger eingeführt werden, dürfte eine lückenlose Dokumentation noch wichtiger werden als bisher.
Pflege braucht Planungssicherheit
Der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung wächst seit Jahren. Gleichzeitig steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich.
Eine Reform muss deshalb nicht nur die Finanzierung sichern, sondern auch die notwendige Planungssicherheit für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gewährleisten.
Gerade bei dauerhaft schweren Erkrankungen stellt sich die Frage, ob häufigere Neubegutachtungen tatsächlich zu mehr Gerechtigkeit führen – oder vor allem zusätzliche Unsicherheit und Bürokratie schaffen.

Mehr Informationen: Pflegegeld