Jetzt fix! - 200 Euro mehr ohne Nachweis: Diese Änderung kommt für viele Steuerzahler
Durch die nun fixierte Steuerreform ab 2027 sollen u.a. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland profitieren. So wird etwa eine steuerfreie Pauschale um 200 Euro angehoben - ohne Nachweis. Details findet man hier auf Finanz.de.
Die Bundesregierung hat die Einkommensteuerreform 2027 auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern entlastet werden sollen. Insgesamt ist ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Die Reform soll in zwei Stufen umgesetzt werden und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Für Arbeitnehmer ist insbesondere eine Änderung interessant: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Damit können künftig 200 Euro mehr an beruflich bedingten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, ohne dass dafür einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen. Der Pauschbetrag wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich automatisch berücksichtigt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 200 Euro
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist eine Werbungskostenpauschale, die das zu versteuernde Einkommen von Beschäftigten reduziert. Typische Werbungskosten sind beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, bestimmte Fortbildungskosten oder beruflich bedingte Reisekosten. Liegen die tatsächlichen Ausgaben unterhalb des Pauschbetrags, wird trotzdem automatisch der volle Betrag berücksichtigt. Mit der Reform steigt dieser automatische Abzug um 200 Euro beziehungsweise gut 16 Prozent.
Die Erhöhung bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer künftig pauschal 200 Euro ausgezahlt bekommen. Der höhere Betrag reduziert lediglich das steuerpflichtige Einkommen zusätzlich. Wie groß die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt deshalb vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30 Prozent würde ein zusätzlicher Abzug von 200 Euro rechnerisch rund 60 Euro weniger Einkommensteuer bedeuten.


Wer besonders vom höheren Pauschbetrag profitiert
Besonders interessant ist die Erhöhung für Arbeitnehmer, deren tatsächliche Werbungskosten unterhalb von 1.430 Euro liegen. Wer beispielsweise einen kurzen Arbeitsweg hat und nur geringe Ausgaben für Arbeitsmittel oder Fortbildungen geltend machen kann, erhält trotzdem automatisch den vollständigen Pauschbetrag. Dadurch fällt das steuerpflichtige Einkommen künftig etwas niedriger aus.
Wer dagegen ohnehin Werbungskosten von mehr als 1.430 Euro nachweisen kann, profitiert von der Erhöhung grundsätzlich nicht zusätzlich. In diesem Fall können weiterhin die tatsächlichen höheren Kosten angesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist damit keine Obergrenze für Werbungskosten, sondern lediglich der Betrag, der ohne Einzelnachweis berücksichtigt wird.
1,3 Millionen Steuerpflichtige könnten weniger Aufwand haben
Die Bundesregierung erwartet neben der finanziellen Entlastung auch weniger Bürokratie. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sollen sich nach den Regierungsangaben künftig die Anlage N zur Steuererklärung sparen können, weil ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen. Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll damit nicht nur die Steuerlast reduzieren, sondern für einen Teil der Beschäftigten auch die Steuererklärung vereinfachen.
Gerade bei längeren Arbeitswegen kann die Grenze von 1.430 Euro allerdings weiterhin schnell überschritten werden. Neben der Entfernungspauschale können beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen, berufliche Reisen oder bestimmte Aufwendungen im Homeoffice als Werbungskosten zählen. Beschäftigte sollten daher weiterhin prüfen, ob ihre tatsächlichen Kosten über dem Pauschbetrag liegen.
Grundfreibetrag steigt ebenfalls
Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auch der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Er soll 2027 auf 12.564 Euro steigen und 2028 nochmals auf 12.900 Euro erhöht werden. Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich von der Einkommensteuer verschont. Gleichzeitig soll die zweite Progressionszone des Einkommensteuertarifs bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden.
Damit können Arbeitnehmer von mehreren Änderungen gleichzeitig profitieren. Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag reduziert das steuerpflichtige Einkommen, während der höhere Grundfreibetrag und die Anpassungen des Steuertarifs zusätzlich wirken. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen davon prozentual insbesondere mittlere Einkommen profitieren.
Familien erhalten zusätzliche Entlastungen
Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Reform bei Familien. Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro zunächst auf 267 Euro monatlich im Jahr 2027 und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Gegenüber heute entspricht das ab 2028 einem Plus von 156 Euro pro Jahr und Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erhält damit allein durch die Kindergelderhöhung 312 Euro zusätzlich pro Jahr.
Parallel dazu werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Sie sollen 2027 auf insgesamt 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro steigen. Nach Angaben der Bundesregierung kann eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen durch das Gesamtpaket ab 2028 mehr als 600 Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung haben. Die konkrete Entlastung hängt allerdings von Einkommen, Familienstand und der individuellen steuerlichen Situation ab.
Höhere Steuern für Spitzenverdiener
Finanziert werden die Entlastungen teilweise durch eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zusätzlich ist ab 280.000 Euro eine neue Tarifstufe mit einem Grenzsteuersatz von 47 Prozent vorgesehen.
Der höhere Steuersatz wird dabei nicht auf das gesamte Einkommen angewendet. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs betrifft er lediglich den Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze. Für die große Mehrheit der Steuerpflichtigen sieht die Reform dagegen Entlastungen vor.
Reform soll ab 2027 greifen
Die Einkommensteuerreform wird nach den Plänen der Bundesregierung in zwei Schritten umgesetzt. Erste Änderungen sollen 2027 gelten, während das gesamte Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro ab 2028 wirksam werden soll. Neben Familien und Beschäftigten mit mittleren Einkommen dürften insbesondere Arbeitnehmer mit Werbungskosten unterhalb der neuen Pauschale profitieren.
Für sie steigt der automatische steuerliche Abzug von bislang 1.230 auf 1.430 Euro. Zwar führt das nicht zu 200 Euro zusätzlichem Netto, dennoch sinkt dadurch das zu versteuernde Einkommen. Gleichzeitig könnte die Änderung für rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige die Steuererklärung vereinfachen.

Mehr Informationen: Einkommensteuer