Ab 2027: Weniger Netto durch höhere Pflegebeiträge für viele Betroffene

Kinderlose könnten ab 2027 bei jedem Gehalt und jeder Rentenzahlung stärker zur Kasse gebeten werden. Besonders für Gutverdiener könnte es teuer werden, denn neben einem höheren Kinderlosenzuschlag ist auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

13.09.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Kinderlose könnten ab 2027 höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen, wie u.a. die Plattform gegen-hartz.de berichtet. Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll der Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent würde sich für Kinderlose damit ein Gesamtbeitrag von 4,3 Prozent ergeben.

Was nach einer kleinen Veränderung klingt, macht sich unmittelbar beim verfügbaren Einkommen bemerkbar. Bei 4.000 Euro beitragspflichtigem Monatseinkommen würde allein die Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte vier Euro zusätzlich im Monat beziehungsweise 48 Euro im Jahr kosten. Für Gutverdiener könnte die Mehrbelastung allerdings deutlich größer werden, weil gleichzeitig eine höhere Beitragsbemessungsgrenze geplant ist.

Pflegebeitrag für Kinderlose soll auf 4,3 Prozent steigen

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt bereits heute 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommen dadurch derzeit auf insgesamt 4,2 Prozent.

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, ausschließlich den Kinderlosenzuschlag um 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Für Kinderlose würde daraus ab 2027 ein Gesamtbeitrag von 4,3 Prozent entstehen, sofern die Reform unverändert beschlossen wird.

Im Gesetzestext soll gleichzeitig die bisherige Angabe von 3,4 auf 3,6 Prozent angepasst werden. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Beitragserhöhung um weitere 0,2 Prozentpunkte. Der allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent gilt bereits seit Anfang 2025 und soll lediglich unmittelbar im Gesetz verankert werden.

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So viel mehr zahlen Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern außerhalb Sachsens wird der allgemeine Pflegebeitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt derzeit 1,8 Prozent, hinzu kommt bei Kinderlosen der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Damit tragen kinderlose Beschäftigte aktuell selbst 2,4 Prozent.

Steigt der Kinderlosenzuschlag wie geplant auf 0,7 Prozentpunkte, erhöht sich der eigene Anteil auf 2,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,8 Prozent, denn am Kinderlosenzuschlag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen entstehen dadurch drei Euro zusätzliche Kosten im Monat, bei 4.000 Euro sind es vier Euro und bei 5.000 Euro fünf Euro.

In Sachsen gelten aufgrund der besonderen Finanzierung der Pflegeversicherung andere Werte. Dort würde der eigene Anteil kinderloser Beschäftigter von derzeit 2,9 auf 3,0 Prozent steigen, während der Arbeitgeber weiterhin 1,3 Prozent trägt.

Gutverdienern droht eine deutlich höhere Belastung

Für Beschäftigte mit höheren Einkommen steckt im Referentenentwurf eine zweite finanziell wichtige Änderung. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung soll angehoben werden. Bis zu dieser Grenze werden Einkünfte bei der Berechnung des Pflegebeitrags berücksichtigt.

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Pflegeversicherungsbeitrag derzeit nicht mehr.

Nach dem Referentenentwurf soll künftig stattdessen die höhere allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich werden. Diese liegt 2026 bei 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich. Die endgültigen Rechengrößen für 2027 stehen allerdings noch nicht fest.

Mehr als 20 Euro zusätzlich im Monat sind möglich

Wie stark beide Änderungen zusammenwirken könnten, zeigt eine Modellrechnung mit den Grenzwerten des Jahres 2026. Ein kinderloser Arbeitnehmer außerhalb Sachsens mit einem ausreichend hohen Einkommen zahlt derzeit maximal 2,4 Prozent auf 5.812,50 Euro und damit 139,50 Euro monatlich selbst.

Würden stattdessen 6.450 Euro berücksichtigt und gleichzeitig der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose auf 2,5 Prozent steigen, wären es 161,25 Euro. Die Differenz beträgt damit 21,75 Euro monatlich beziehungsweise 261 Euro im Jahr.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Prognose für 2027. Die Rechnung zeigt lediglich, welchen Effekt die Kombination aus höherem Kinderlosenzuschlag und höherer Beitragsgrenze auf Basis der bekannten Werte von 2026 haben könnte. Erst mit den endgültigen Rechengrößen für 2027 lässt sich die tatsächliche maximale Belastung berechnen.

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Auch Eltern könnten mehr Pflegebeitrag zahlen

Die geplante Reform betrifft bei höheren Einkommen nicht ausschließlich Kinderlose. Eltern bleiben zwar vom Kinderlosenzuschlag befreit, könnten aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze dennoch mehr zahlen.

In einer Modellrechnung mit den 2026er-Werten würde ein Arbeitnehmer mit einem Kind und entsprechend hohem Einkommen dadurch rund 11,48 Euro zusätzlich pro Monat zahlen. Der Unterschied entsteht allein dadurch, dass ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig würde.

Der Kinderlosenzuschlag und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze müssen deshalb getrennt betrachtet werden. Die erste Änderung betrifft ausschließlich Kinderlose, während die zweite auch Versicherte mit Kindern treffen kann.

Auch Rentner müssen mit höheren Abzügen rechnen

Der höhere Kinderlosenzuschlag soll nicht nur Arbeitnehmer betreffen. Auch kinderlose Rentner in der sozialen Pflegeversicherung müssten mehr zahlen, sofern für sie keine gesetzliche Ausnahme gilt. Anders als Arbeitnehmer tragen Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag aus ihrer gesetzlichen Rente vollständig selbst.

Bei einer Bruttorente von beispielsweise 2.200 Euro werden bei einem Beitragssatz von 4,2 Prozent derzeit 92,40 Euro für die Pflegeversicherung fällig. Bei 4,3 Prozent wären es künftig 94,60 Euro. Das entspricht einer Mehrbelastung von 2,20 Euro monatlich beziehungsweise 26,40 Euro jährlich.

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können von der Änderung betroffen sein. Da bei ihnen kein Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitrags übernimmt, kann die finanzielle Belastung entsprechend höher ausfallen.

Nicht jeder Kinderlose muss den Zuschlag zahlen

Der Kinderlosenzuschlag wird grundsätzlich nach Ablauf des Monats erhoben, in dem ein Versicherter 23 Jahre alt wird. Entscheidend ist, dass keine anerkannte Elterneigenschaft vorliegt. Warum jemand keine Kinder hat, spielt für die Beitragspflicht grundsätzlich keine Rolle.

Wer mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind hat, bleibt grundsätzlich dauerhaft vom Kinderlosenzuschlag befreit – auch wenn das Kind bereits älter als 25 Jahre ist. Davon zu unterscheiden sind die zusätzlichen Beitragsabschläge für Eltern mit mehreren Kindern, die nur für das zweite bis fünfte Kind und grundsätzlich nur bis zur jeweiligen Altersgrenze von 25 Jahren gelten.

Ausgenommen vom Kinderlosenzuschlag sind außerdem Mitglieder bis zum Ende des Monats ihres 23. Geburtstags sowie Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Für bestimmte weitere Personengruppen gelten ebenfalls Sonderregelungen.

Fehler bei der Elterneigenschaft können Geld kosten

Die Angaben zur Elterneigenschaft und zur Zahl der Kinder werden inzwischen grundsätzlich digital übermittelt. Dennoch können insbesondere bei Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkindern sowie bei unvollständigen Daten Fehler auftreten.

Wer Kinder hat und auf seiner Abrechnung trotzdem als kinderlos geführt wird, sollte die Berechnung deshalb überprüfen. Beschäftigte können sich an ihren Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Pflegekasse wenden, bei Rentnern ist insbesondere der zuständige Rentenversicherungsträger relevant. Unter Umständen müssen zusätzliche Nachweise über die Elterneigenschaft eingereicht werden.

Pflegeversicherung soll Milliarden zusätzlich einnehmen

Hinter den geplanten Änderungen steht die schwierige Finanzlage der Pflegeversicherung. Nach den Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums soll allein der höhere Kinderlosenzuschlag im Jahr 2027 rund 1,1 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen.

Durch die geplante höhere Beitragsbemessungsgrenze sollen weitere rund 1,6 Milliarden Euro hinzukommen. Für die Mitglieder selbst veranschlagt der Entwurf aus beiden Maßnahmen zusammen zusätzliche Ausgaben von etwa 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bei der höheren Beitragsbemessungsgrenze tragen auch Arbeitgeber einen Teil der zusätzlichen Belastung.

Mehr Beiträge bedeuten allerdings nicht automatisch höhere individuelle Pflegeleistungen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in erster Linie dazu dienen, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Höherer Beitrag ist noch nicht beschlossen

Noch müssen Kinderlose allerdings nicht mit einem Pflegebeitrag von 4,3 Prozent rechnen. Bislang handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der den 1. Januar 2027 als Starttermin vorsieht.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können der Kinderlosenzuschlag, die geplante Beitragsbemessungsgrenze und auch der Starttermin noch verändert werden. Arbeitgeber, Pflegekassen und Rentenversicherungsträger dürfen den höheren Beitrag deshalb derzeit noch nicht aufgrund dieser geplanten Reform einbehalten.

Sollte die Reform in dieser Form beschlossen werden, wäre grundsätzlich kein eigener Antrag erforderlich. Die neuen Beiträge würden automatisch über Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger beziehungsweise Pflegekasse berücksichtigt. Besonders Gutverdienende sollten dabei die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze im Blick behalten, denn für sie könnte dieser zweite Teil der Reform finanziell stärker ins Gewicht fallen als die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags selbst.

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aktualisiert: 13.09.2026, 07:45 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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