Bis zu 300 Euro weniger: Diese Steuer-Regel trifft Haushalte ab 2027

Die Einkommensteuerreform 2027 soll Millionen Bürger finanziell entlasten. Doch zwischen höherem Kindergeld, einem steigenden Grundfreibetrag und weiteren Verbesserungen versteckt sich auch eine Verschlechterung. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

15.09.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
Steuern Antrag Euro
Bildquelle: Canva / Montage / Steuern Antrag Euro
Jetzt Gehalt berechnen!

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll deutlich gekürzt werden. Ab 2027 sollen nur noch 15 statt bisher 20 Prozent der begünstigten Handwerkerkosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Gleichzeitig sinkt der maximal mögliche Steuervorteil von derzeit 1.200 auf nur noch 900 Euro im Jahr.

Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent

Wer Handwerker für Arbeiten im eigenen Haushalt beauftragt, kann einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Begünstigt sind insbesondere Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten können dagegen grundsätzlich nicht über diese Steuerermäßigung geltend gemacht werden.

Bislang können 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Maximal werden Ausgaben von 6.000 Euro berücksichtigt, wodurch sich ein höchstmöglicher Steuerbonus von 1.200 Euro ergibt.

Mit der Einkommensteuerreform 2027 soll dieser Vorteil kleiner werden. Die Bundesregierung will den Prozentsatz von 20 auf 15 Prozent reduzieren. Der maximale Steuerbonus sinkt dadurch auf 900 Euro pro Jahr.

Im ungünstigsten Fall bedeutet die Reform damit einen Verlust von 300 Euro gegenüber der bisherigen Regelung.

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.

Beispiel zeigt den Unterschied ab 2027

Besonders deutlich wird die Veränderung bei größeren Handwerkerrechnungen. Fallen beispielsweise 4.000 Euro an steuerlich begünstigten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an, können derzeit 20 Prozent davon berücksichtigt werden.

Das ergibt eine Steuerermäßigung von 800 Euro. Nach der geplanten Neuregelung wären es bei einem Satz von 15 Prozent nur noch 600 Euro. Der Haushalt verliert damit bei derselben Rechnung 200 Euro Steuerbonus.

Bei begünstigten Kosten von 6.000 Euro wird der Unterschied noch größer. Nach heutiger Regelung können maximal 1.200 Euro von der Einkommensteuer abgezogen werden. Künftig wären es nur noch 900 Euro – eine Differenz von 300 Euro.

Anders als bei vielen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten handelt es sich bei Handwerkerleistungen um eine direkte Steuerermäßigung. Der errechnete Betrag reduziert also unmittelbar die festgesetzte Einkommensteuer und nicht lediglich das zu versteuernde Einkommen.

Diese Arbeiten können steuerlich begünstigt sein

Die Regelung umfasst zahlreiche Arbeiten in einem bestehenden Haushalt. Dazu können beispielsweise Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören. Typische Fälle sind Malerarbeiten, Reparaturen an Heizungsanlagen oder Arbeiten an Fenstern und Türen.

Entscheidend ist allerdings, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Barzahlung an den Handwerker reicht nicht aus. Für die steuerliche Berücksichtigung sind grundsätzlich eine Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich.

Außerdem werden nicht die kompletten Kosten einer Renovierung berücksichtigt. Materialkosten sind ausgenommen. Auf der Rechnung sollten Arbeits- und andere begünstigte Kosten daher entsprechend nachvollziehbar ausgewiesen sein.

Steuerreform bringt nicht nur Entlastungen

Die Kürzung gehört zu den Maßnahmen, mit denen die geplanten Entlastungen der Einkommensteuerreform teilweise gegenfinanziert werden sollen. Während beispielsweise Kindergeld, Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen sollen, werden an anderer Stelle Steuervergünstigungen reduziert.

Für Haushalte mit geplanten größeren Renovierungs- oder Reparaturarbeiten kann der Zeitpunkt der Durchführung dadurch finanziell relevant werden. Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf fällt der maximal mögliche Steuervorteil für Handwerkerleistungen ab 2027 um 300 Euro niedriger aus.

Endgültig beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 am 2. September auf den Weg gebracht. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren muss noch abgeschlossen werden.

Tipps
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie
Kreditkarte
Jetzt Steuererklärung einfach, schnell & sicher einreichen!
Steuer-App

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.
aktualisiert: 15.09.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Mehr Informationen: Steuererklärung

News in Steuern