Mehr Geld seit September 2026 - Höherer Mindestlohn für viele fix
Seit September bekommen bestimmte Beschäftigte in Deutschland mehr Geld für ihre Arbeit. Für sie gilt jetzt ein Mindestlohn von 15,33 Euro pro Stunde - und schon 2027 steht die nächste Erhöhung an. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Seit Anfang September 2026 gilt für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten in Deutschland eine höhere verbindliche Lohnuntergrenze. Leiharbeitnehmer müssen nun grundsätzlich mindestens 15,33 Euro brutto pro Stunde erhalten.
Zuvor lag die Untergrenze bei 14,96 Euro. Und die nächste Erhöhung steht bereits fest: Zum 1. April 2027 steigt der Mindestlohn in der Arbeitnehmerüberlassung erneut – dann auf 15,87 Euro je Stunde.
Mindestlohn steigt auf 15,33 Euro pro Stunde
Grundlage der Erhöhung ist die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Sie trat bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft und sieht mehrere Stufen bei der Bezahlung von Leiharbeitnehmern vor.
Vom 1. Juli bis Ende August galt zunächst eine Lohnuntergrenze von 14,96 Euro brutto pro Stunde. Seit dem 1. September sind es 15,33 Euro. Damit steigt der vorgeschriebene Stundenlohn um 37 Cent beziehungsweise rund 2,5 Prozent.
Auf den Monat gerechnet kann sich die Erhöhung durchaus bemerkbar machen. Bei beispielsweise 160 bezahlten Arbeitsstunden ergeben 14,96 Euro einen rechnerischen Bruttolohn von 2.393,60 Euro. Bei 15,33 Euro sind es dagegen 2.452,80 Euro. Das entspricht einem Unterschied von 59,20 Euro brutto im Monat. Auf zwölf Monate hochgerechnet wären es bei gleichbleibender Arbeitszeit rechnerisch 710,40 Euro mehr.


Nächste Erhöhung kommt bereits im April 2027
Bei 15,33 Euro bleibt es allerdings nur für einige Monate. Die aktuelle Lohnuntergrenze gilt vom 1. September 2026 bis zum 31. März 2027. Bereits zum 1. April folgt die nächste Stufe.
Dann steigt der Mindestlohn für Leiharbeitnehmer auf 15,87 Euro brutto je Stunde. Gegenüber dem aktuellen Betrag entspricht das einem weiteren Plus von 54 Cent pro Arbeitsstunde.
Auch hier zeigt eine Beispielrechnung die finanzielle Auswirkung. Bei 160 Arbeitsstunden im Monat ergeben 15,87 Euro einen rechnerischen Bruttolohn von 2.539,20 Euro. Das sind 86,40 Euro mehr als beim seit September geltenden Stundenlohn von 15,33 Euro.
Verglichen mit der noch im Juli und August geltenden Lohnuntergrenze von 14,96 Euro beträgt der Unterschied ab April 2027 sogar 145,60 Euro brutto im Monat – bei unterstellten 160 bezahlten Stunden.
Für diese Arbeitnehmer gilt die neue Lohnuntergrenze
Die Regelung gilt bundesweit für Leiharbeitnehmer. Erfasst werden dabei auch Beschäftigte, die von einem im Ausland ansässigen Verleiher zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden.
Arbeitgeber in der Arbeitnehmerüberlassung dürfen die verbindliche Lohnuntergrenze grundsätzlich nicht unterschreiten. Besteht aufgrund eines Tarifvertrags, des Arbeitsvertrags oder einer anderen Vereinbarung bereits ein Anspruch auf einen höheren Stundenlohn, bleibt dieser bestehen.
Die 15,33 Euro sind damit keine einheitliche Bezahlung für sämtliche Leiharbeitnehmer, sondern eine Untergrenze. Wer bereits mehr verdient, bekommt aufgrund der neuen Regelung nicht automatisch zusätzlich 37 Cent pro Stunde.
Unterschied zum allgemeinen Mindestlohn
Die spezielle Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer ist außerdem vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden. Für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung gilt mit 15,33 Euro derzeit eine eigene, höhere Untergrenze.
Die Erhöhungen sind bereits verbindlich geregelt. Nach der aktuellen Verordnung gelten 15,33 Euro bis Ende März 2027 und anschließend 15,87 Euro vom 1. April bis zum 30. September 2027.
Für Beschäftigte, die bislang genau nach der jeweiligen Lohnuntergrenze bezahlt wurden, macht sich die Änderung unmittelbar beim Bruttoverdienst bemerkbar. Bei einer angenommenen Arbeitszeit von 160 Stunden kann allein die September-Erhöhung rechnerisch knapp 60 Euro zusätzliches Brutto im Monat bringen.

Mehr Informationen: Mindestlohn