Neue Änderungen bei Minijobs ab 2027 - Millionen Menschen betroffen
Für rund 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland wird sich ab 2027 erneut vieles ändern. Besonders deren Arbeitgeber sind vom neuen Modell betroffen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Für Millionen Minijobber gibt es zunächst Entwarnung: Die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Abschaffung des bisherigen Minijob-Sonderstatus kommt vorerst nicht. Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Der Minijob bleibt bestehen – allerdings wird er für Arbeitgeber ab 2027 deutlich teurer.
Für Beschäftigte ist die wichtigste Nachricht zunächst eine andere: Am ausgezahlten Netto soll sich vorerst nichts ändern. Ganz vom Tisch ist eine größere Reform jedoch nicht.
Minijob bleibt – aber nicht unverändert
Die Diskussion um den Minijob beschäftigt die Politik bereits seit Monaten. Hintergrund sind die Vorschläge der Alterssicherungskommission, die das System langfristig grundlegend verändern möchte.
Nach dem jetzigen Koalitionskompromiss bleibt der Minijob jedoch auch über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Eine vollständige Abschaffung des bisherigen Sonderstatus ist zunächst nicht geplant. Über weitergehende Änderungen soll erst im Rahmen der großen Rentenreform entschieden werden, die die Bundesregierung für den Herbst 2026 angekündigt hat.
Arbeitgeber müssen künftig mehr zahlen
Bereits zum 1. Januar 2027 sollen dennoch einige Änderungen in Kraft treten. Geplant ist, die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigungen von derzeit zwei auf fünf Prozent anzuheben. Zusätzlich soll bei gewerblichen Minijobs der pauschale Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber von bislang 13 Prozent auf 17,5 Prozent steigen. Damit verteuert sich die Beschäftigung von Minijobbern vor allem für Unternehmen.


Für Beschäftigte bleibt das Netto zunächst gleich
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Reform zunächst keine unmittelbaren finanziellen Nachteile.
Die höheren Abgaben sollen grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen werden. Wer einen Minijob ausübt, soll deshalb auch nach der Reform weiterhin den vereinbarten Lohn erhalten.
Allerdings schließen Fachleute nicht aus, dass einzelne Arbeitgeber die steigenden Kosten künftig bei Neueinstellungen oder Lohnverhandlungen berücksichtigen könnten. Eine gesetzliche Kürzung des Nettolohns ist durch die jetzt geplanten Änderungen jedoch nicht vorgesehen.
Die größere Reform ist lediglich verschoben
Mit dem Koalitionskompromiss ist die Debatte allerdings nicht beendet. Die Alterssicherungskommission hatte deutlich weitergehende Vorschläge gemacht. Nach ihren Empfehlungen sollte die weitgehende Beitragsfreiheit von Minijobs künftig entfallen. Sozialversicherungsbeiträge würden dann für einen deutlich größeren Personenkreis anfallen.
Ziel der Reform wäre eine bessere soziale Absicherung der Beschäftigten und gleichzeitig höhere Einnahmen für die Sozialversicherung. Ob diese Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Die Bundesregierung will darüber erst im Rahmen der Rentenreform beraten.
Warum der Minijob überhaupt reformiert werden soll
Der Minijob gilt seit vielen Jahren als flexible Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Gleichzeitig kritisieren Experten jedoch seit Langem die geringe soziale Absicherung.
Wer ausschließlich geringfügig beschäftigt ist, erwirbt meist nur geringe Rentenansprüche. Außerdem besteht in vielen Fällen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dieser Beschäftigung oder auf Leistungen wie Kurzarbeitergeld.
Genau an diesem Punkt setzt die Reformdiskussion an. Die Bundesregierung möchte langfristig verhindern, dass Menschen trotz langjähriger Beschäftigung nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Bereits heute gibt es eine wichtige Änderung
Unabhängig von den neuen Reformplänen gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 eine wichtige Neuerung für Minijobber.
Sie können leichter freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen und dadurch höhere Rentenansprüche erwerben. Gleichzeitig verbessert sich dadurch auch der Schutz bei einer möglichen Erwerbsminderung und es werden zusätzliche Versicherungszeiten gesammelt. Diese Möglichkeit wird bislang allerdings nur von einem vergleichsweise kleinen Teil der Minijobber genutzt.
Millionen Beschäftigte wären von einer späteren Reform betroffen
In Deutschland arbeiten derzeit rund 6,8 Millionen Menschen in einem Minijob. Besonders häufig nutzen Frauen, Studierende und Rentner diese Beschäftigungsform.
Sollte die Bundesregierung die weitergehenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission später übernehmen, wären vor allem Menschen betroffen, die den Minijob zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung oder als einzige Erwerbsquelle nutzen.
Ob es tatsächlich zu einer umfassenden Reform kommt, wird sich voraussichtlich erst Ende 2026 entscheiden.
Fazit
Für Minijobber bleibt zunächst vieles beim Alten. Die befürchtete Abschaffung des bisherigen Systems kommt vorerst nicht. Arbeitnehmer müssen nach den aktuellen Plänen ab 2027 keine direkten Einbußen beim Nettolohn befürchten.
Teurer wird der Minijob zunächst vor allem für Arbeitgeber, die künftig höhere Pauschalsteuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen sollen. Ob später zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber eingeführt werden, bleibt eine der zentralen Fragen der kommenden Rentenreform.

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