Reform geplant: Rentenkürzung für pflegende Angehörige ab 2027

Die neuen Reformpläne für die Pflege sehen unter anderem Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige vor. Diese sollen bereits ab 2027 in Kraft treten. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

21.08.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Pflegegeld
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Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben, obwohl während dieser Zeit keine oder nur eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Nach den Plänen der Bundesregierung könnten diese Ansprüche jedoch ab 2027 geringer ausfallen.

Hintergrund ist die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung. Der entsprechende Referentenentwurf sieht unter anderem Einsparungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige vor. Beschlossen ist die Reform allerdings noch nicht.

Pflegeversicherung zahlt derzeit Rentenbeiträge

Pflegende Angehörige können bereits heute Rentenanwartschaften erwerben, ohne selbst Beiträge einzuzahlen. Die Beiträge übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die soziale Pflegeversicherung.

Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 gepflegt wird. Außerdem muss die Pflege regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen erfolgen und die Pflegeperson darf daneben grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Die entsprechenden Beiträge werden direkt an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen und erhöhen die spätere Altersrente.

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Rentenbeiträge sollen reduziert werden

Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge künftig auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken.

Pflegende Angehörige würden dadurch weiterhin Rentenansprüche erwerben. Diese würden jedoch geringer ausfallen als nach der derzeitigen Rechtslage.

Bereits erworbene Rentenanwartschaften sollen von der geplanten Änderung unberührt bleiben. Die Kürzung würde ausschließlich zukünftige Beitragszeiten betreffen.

Milliarden-Einsparungen geplant

Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit der angespannten Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung.

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums soll allein die Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 ermöglichen. In den Folgejahren könnte der Betrag auf mehr als zwei Milliarden Euro jährlich steigen.

Mit der Reform sollen die Finanzen der Pflegeversicherung langfristig stabilisiert werden.

Weitere Sonderregelung könnte entfallen

Neben der Absenkung der Rentenbeiträge sieht der Referentenentwurf eine weitere Änderung vor.

Eine bisher bestehende Sonderregelung für Pflegepersonen, die selbst bereits eine Altersrente beziehen, soll nach den Plänen entfallen. Dadurch könnten sich auch für diese Personengruppe künftig geringere rentenrechtliche Vorteile ergeben.

Die endgültige Ausgestaltung hängt jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Kritik an den Reformplänen

Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen auf Kritik aus Politik und Verbänden.

Kritiker befürchten, dass insbesondere Menschen benachteiligt werden, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Pflege von Angehörigen reduziert oder vollständig aufgegeben haben. Da häusliche Pflege überwiegend von Frauen übernommen wird, sehen viele darin auch Nachteile für die spätere Altersvorsorge und die Gleichstellung.

Befürworter der Reform verweisen dagegen auf den erheblichen finanziellen Druck in der Pflegeversicherung und den notwendigen Konsolidierungsbedarf.

Reform ist noch nicht beschlossen

Derzeit handelt es sich lediglich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Bevor die geplanten Änderungen in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Im parlamentarischen Verfahren sind daher noch Änderungen möglich.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Pflegende Angehörige erwerben ihre Rentenansprüche daher zunächst unverändert nach der aktuellen Rechtslage.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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