Konto, Immobilie, Depot: Was Erben nach dem Tod eines Angehörigen regeln müssen

Der Tod eines Angehörigen stellt für die Familie eine große persönliche Belastung dar. Dennoch müssen die Hinterbliebenen innerhalb kurzer Zeit viele organisatorische und finanzielle Fragen klären – zum Beispiel, welche Konten bestanden oder ob Wertpapiere vorhanden sind. Auf Finanz.de findet man alle Details dazu, was Erben nach dem Tod eines Familienangehörigen regeln müssen und worauf dabei besonders zu achten ist.

05.10.2026, 12:40 Uhr, von (Finanzen)
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Erbfolge und Nachlass zuerst klären

Bevor einzelne Konten aufgelöst oder Immobilien verkauft werden, sollte feststehen, wer den Nachlass erbt. Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, ist zu prüfen, welche Regelungen darin getroffen wurden. Ohne Verfügung von Todes wegen greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.

Die finanzielle Seite des Nachlasses sollte möglichst vollständig erfasst werden. Dazu gehören z. B. Bankkonten, Sparguthaben und Wertpapierdepots, aber auch Immobilien und sonstige Wertgegenstände. Auf der anderen Seite müssen Kredite, offene Rechnungen und andere Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Das Bundesministerium der Justiz informiert ausführlich über das Erbrecht und erläutert unter anderem, wann ein Erbschein zum Nachweis des Erbrechts erforderlich sein kann.

Eine wichtige Frist gilt für die Ausschlagung der Erbschaft. Nach § 1944 BGB beträgt sie grundsätzlich sechs Wochen. In bestimmten Fällen, etwa bei einem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Ausland oder einem Aufenthalt des Erben im Ausland zu Beginn der Frist, kann eine verlängerte Frist von sechs Monaten gelten.

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Ein Erbschein kann dann erforderlich sein, wenn sich das Erbrecht durch andere Dokumente nicht ausreichend nachweisen lässt. Dies kann beispielsweise bei der Abwicklung von Bankkonten oder bei der Umschreibung einer Immobilie relevant werden. Ein öffentliches Testament oder ein Erbvertrag kann einen Erbschein dagegen entbehrlich machen. Hier kommt es auf die jeweiligen Umstände an.

Wer einen Erbschein benötigt, sollte deshalb zunächst prüfen, welche Nachweise bereits vorliegen. Anschließend kann der Antrag beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden. Eine ausführliche Übersicht über Voraussetzungen, benötigte Dokumente und das Verfahren enthält der verlinkte Ratgeber zum Thema Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Dort wird auch erläutert, in welchen Fällen ein Erbschein möglicherweise nicht benötigt wird.

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Bankkonten und Depot des Verstorbenen ordnen

Nach dem Todesfall sollten die Erben zunächst feststellen, bei welchen Banken der Verstorbene Konten oder Wertpapierdepots unterhielt. Hinweise können z. B. Kontoauszüge, Steuerunterlagen oder Briefe von Kreditinstituten liefern.

Das Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten gehört grundsätzlich zum Nachlass. Bei einem Gemeinschaftskonto muss dagegen genau geprüft werden, welche Vereinbarungen zwischen den Kontoinhabern bestanden. Damit laufende Kosten weiterhin bezahlt werden können, sollten außerdem bestehende Daueraufträge und Lastschriften kontrolliert werden.

Bei einem Wertpapierdepot ist darüber hinaus zu klären, welche Aktien, Fonds oder anderen Wertpapiere darin enthalten sind. Die Erben sollten dabei nicht nur auf den aktuellen Depotwert schauen, sondern auch mögliche steuerliche Folgen berücksichtigen.

Immobilien: Darlehen und laufende Kosten prüfen

Gehören Immobilien zum Nachlass, müssen die Erben mehrere Punkte gleichzeitig berücksichtigen. Zunächst ist zu klären, wer Eigentümer beziehungsweise Miterbe wird. Anschließend sollten Grundbuch, eventuell noch bestehende Darlehen und laufende Verpflichtungen geprüft werden.

Ein etwas heikler Fall ist ein noch nicht vollständig zurückgezahlter Immobilienkredit, denn die offenen Verbindlichkeiten verschwinden durch den Tod des Kreditnehmers nicht automatisch. Die Erben sollten deshalb prüfen, wie hoch die Restschuld ist, welche Konditionen für die Finanzierung gelten und welche Lösung für die Immobilie vorgesehen ist.

Bei einer Erbengemeinschaft müssen die Beteiligten gemeinsam entscheiden, ob die Immobilie verkauft, von einem Erben übernommen oder zunächst im gemeinsamen Eigentum gehalten wird. Eine vorschnelle Entscheidung kann problematisch sein – insbesondere wenn der Immobilienwert oder die Restschuld noch nicht vollständig bekannt sind. Bei einer vermieteten Immobilie ist darüber hinaus zu klären, welche Rechte und Pflichten aus dem laufenden Mietverhältnis bestehen.

Erbschaftsteuer und weitere finanzielle Pflichten beachten

Neben der Vermögensaufstellung ist auch die steuerliche Seite der Erbschaft zu berücksichtigen. Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs und vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Für verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse gelten unterschiedliche Freibeträge. Deshalb sollte eine Erbschaft nicht nur anhand des Kontostands beurteilt werden. Auch Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände können für die steuerliche Bewertung relevant sein.

Die Erben sollten außerdem darauf achten, dass ein Erwerb von Todes wegen in den meisten Fällen dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden muss. Dafür gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von dem Erwerb Kenntnis erlangt. Eine Ausnahme kann z. B. bestehen, wenn der Erwerb auf einem von einem deutschen Gericht eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht und zum Nachlass kein Grundbesitz oder Betriebsvermögen gehört.

Einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten und die Erbschaft- und Schenkungsteuer bietet der Bereich Steuern auf Finanz.de. Dort finden sich hilfreiche Informationen zu Freibeträgen und zur steuerlichen Behandlung von Erbschaften.

Fazit: Den Nachlass schrittweise abarbeiten

Nach einem Todesfall müssen die Erben zahlreiche finanzielle und organisatorische Entscheidungen treffen. Es empfiehlt sich, zunächst die Erbfolge festzustellen und dann den gesamten Nachlass einschließlich möglicher Schulden zu erfassen. Anschließend können Bankkonten, Depots, Immobilien und laufende Verträge systematisch geprüft werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Fristen wie die Ausschlagungsfrist und mögliche steuerliche Verpflichtungen. Bei komplizierten Erbfällen oder unklaren Verbindlichkeiten kann es angebracht sein, rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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aktualisiert: 05.10.2026, 12:40 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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