Neue Steuern: Ab diesem Einkommen gilt man laut Finanzamt als reich

Die Steuerreform soll ab 2027 geringe und mittlere Einkommen entlasten, Spitzenverdiener sollen hingegen höhere Steuern bezahlen. Wer davon betroffen ist und welche neue Reichensteuer kommen soll, findet man hier auf Finanz.de.

20.08.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage / Canva) / Euro
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Mit der geplanten Steuerreform will die Bundesregierung ab 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Gleichzeitig sollen Spitzenverdiener stärker zur Finanzierung des Reformpakets beitragen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht deshalb höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen vor.

Neben einer Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes ist insbesondere eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer geplant. Künftig sollen zwei unterschiedliche Spitzensteuersätze für sehr hohe Einkommen gelten.

Höhere Steuersätze für Spitzenverdiener

Nach dem Gesetzentwurf soll der bisherige Steuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen.

Zusätzlich ist eine weitere Tarifstufe vorgesehen. Wer mehr als 280.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, soll künftig einen Einkommensteuersatz von 47 Prozent zahlen.

Mit diesen Änderungen möchte die Bundesregierung die geplanten Entlastungen für Familien und kleinere Einkommen teilweise gegenfinanzieren.

Spitzensteuersatz bleibt bestehen

Für Gutverdiener unterhalb der Reichensteuer soll sich dagegen nur wenig ändern.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt grundsätzlich bestehen. Nach den aktuellen Reformplänen soll er allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro greifen und damit etwas später als bisher. Auch dadurch sollen insbesondere mittlere Einkommen steuerlich entlastet werden.

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So funktioniert die Einkommensteuer

Die genannten Steuersätze gelten nicht für das gesamte Einkommen. Deutschland verwendet ein progressives Einkommensteuersystem.

Zunächst bleibt das Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Erst der darüberliegende Teil wird schrittweise mit steigenden Steuersätzen belastet.

Mit zunehmendem Einkommen steigt deshalb der Grenzsteuersatz, während der durchschnittliche Steuersatz deutlich niedriger ausfällt als der höchste jeweils geltende Tarif.

Grundfreibetrag soll ebenfalls steigen

Parallel zu den höheren Steuersätzen für Spitzenverdiener soll auch der Grundfreibetrag angehoben werden.

Dieser liegt derzeit bei 12.348 Euro pro Jahr und soll nach den Plänen der Bundesregierung zunächst auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Bis zu dieser Grenze fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an.

Beispiel für hohe Einkommen

Auch bei sehr hohen Einkommen wird nicht das gesamte Einkommen mit dem höchsten Steuersatz besteuert.

Durch den progressiven Tarif werden die einzelnen Einkommensabschnitte unterschiedlich belastet. Erst der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze überschreitet, unterliegt dem höheren Steuersatz.

Dadurch liegt die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung regelmäßig deutlich unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz von 42, 45 oder künftig 47 Prozent.

Vermögensteuer bleibt weiterhin ausgesetzt

Die geplante Reform betrifft ausschließlich die Einkommensteuer.

Eine Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Sie bezog sich früher auf hohe Nettovermögen wie Immobilien, Geldvermögen oder Betriebsvermögen oberhalb bestimmter Freibeträge.

Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht vorgesehen.

Steuerreform muss noch beschlossen werden

Die geplanten Änderungen sind Teil des Steuerpakets, das nach den Vorstellungen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Bevor die neuen Regelungen gelten können, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind daher noch Änderungen möglich.

Sollte die Reform wie geplant verabschiedet werden, profitieren viele Haushalte von höheren Freibeträgen. Gleichzeitig würden sehr hohe Einkommen künftig stärker zur Finanzierung der Entlastungen beitragen.

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aktualisiert: 20.08.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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