Neue Berechnung: Renten-Nachzahlung fällt wohl höher aus

Ab 2028 werden viele Menschen in Deutschland eine Rentennachzahlung erhalten. Diese fällt wohl höher aus als bisher angenommen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

24.08.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage / Canva) / Euro
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Mit der Mütterrente III sollen Eltern von vor 1992 geborenen Kindern künftig höhere Rentenansprüche erhalten. Der Anspruch entsteht zwar bereits zum 1. Januar 2027, ausgezahlt werden kann die Erhöhung für viele Bestandsrentner jedoch erst im Jahr 2028. Dann erfolgt auch die Nachzahlung für das Jahr 2027. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Bereits heute lässt sich berechnen, wie hoch diese Nachzahlung mindestens ausfallen dürfte. Da zum 1. Juli 2027 voraussichtlich eine weitere Rentenanpassung erfolgt, dürfte der tatsächliche Betrag in vielen Fällen sogar höher liegen.

Sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit

Bislang werden für vor 1992 geborene Kinder höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 werden bereits 36 Monate berücksichtigt.

Mit der Mütterrente III soll diese Ungleichbehandlung entfallen. Künftig werden auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Das entspricht einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt je betroffenem Kind.

Die Bezeichnung “Mütterrente” ist dabei etwas irreführend. Die Kindererziehungszeiten können – je nach persönlicher Situation – auch Vätern oder anderen Erziehenden zugeordnet werden.

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Warum die Auszahlung erst 2028 erfolgt

Obwohl die gesetzliche Änderung bereits zum 1. Januar 2027 gelten soll, kann die Deutsche Rentenversicherung die Millionen Bestandsrenten technisch nicht sofort neu berechnen. Deshalb erhalten Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor Januar 2028 eine Rente beziehen, ihre Erhöhung rückwirkend als Nachzahlung.

Wer dagegen erst ab 2028 erstmals Altersrente erhält, bekommt die zusätzlichen Kindererziehungszeiten direkt bei der erstmaligen Rentenberechnung berücksichtigt. Eine Nachzahlung für 2027 entsteht dann nicht.

Mindestens 255,12 Euro pro Kind

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt erhöht die monatliche Bruttorente damit zunächst um 21,26 Euro pro Monat. Für die ersten sechs Monate des Jahres 2027 ergibt sich damit bereits von Januar bis Juni 2027 ein Betrag von 127,56 Euro brutto. Wie hoch der Rentenwert ab Juli 2027 ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Da die gesetzliche Rentengarantie eine Senkung des Rentenwertes ausschließt, ergibt sich selbst ohne weitere Rentenerhöhung mindestens nochmals derselbe Betrag. Damit beträgt die rechnerische Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027 mindestens 255,12 Euro brutto je vor 1992 geborenem Kind.

Voraussetzung ist, dass:

  • der vollständige zusätzliche halbe Entgeltpunkt berücksichtigt wird,
  • die Altersrente bereits während des gesamten Jahres 2027 bezogen wurde,
  • der Rentenartfaktor 1,0 gilt.

Nachzahlung bei mehreren Kindern

Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich folgende Mindest-Nachzahlung:

Vor 1992 geborene Kinder Mindest-Nachzahlung 2027
1 Kind 255,12 Euro brutto
2 Kinder 510,24 Euro brutto
3 Kinder 765,36 Euro brutto
4 Kinder 1.020,48 Euro brutto
5 Kinder 1.275,60 Euro brutto

Dabei handelt es sich um rechnerische Mindestbeträge auf Basis des derzeit gültigen Rentenwertes.

Warum der Betrag wahrscheinlich höher ausfällt

Entscheidend wird die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027.

Steigt der Rentenwert erneut, erhöht sich automatisch auch der Wert des zusätzlichen halben Entgeltpunkts.

Zur Veranschaulichung:

Bei einer Rentenerhöhung um 2 Prozent läge die Nachzahlung bei rund 257,67 Euro je Kind. Bei einer Erhöhung um 4 Prozent wären es rund 260,22 Euro je Kind.

Diese Werte dienen lediglich als Rechenbeispiele. Wie hoch die Rentenanpassung 2027 tatsächlich ausfällt, steht derzeit noch nicht fest.

Nicht jeder erhält den vollen Betrag

Die häufig genannten 255,12 Euro gelten nicht automatisch für alle Berechtigten. Abweichungen ergeben sich beispielsweise,

  • wenn die Altersrente erst im Laufe des Jahres 2027 beginnt,
  • wenn kein vollständiger halber Entgeltpunkt angerechnet werden kann,
  • oder wenn Besonderheiten bei anderen Rentenarten gelten.

Der tatsächliche Nachzahlungsbetrag richtet sich immer nach dem individuellen Versicherungsverlauf.

Antrag ist meist nicht erforderlich

Für Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2028 eine gesetzliche Rente beziehen, soll die Umsetzung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich automatisch erfolgen.

Ein gesonderter Antrag allein auf die Mütterrente III ist daher normalerweise nicht erforderlich.

Dennoch sollten Versicherte ihr Rentenkonto überprüfen. Fehlen Kindererziehungszeiten oder wurden sie dem falschen Elternteil zugeordnet, sollte dies möglichst vor der Umsetzung geklärt werden.

Bruttobeträge sind nicht gleich Netto

Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte.

Davon können unter anderem noch abgehen:

  • Beiträge zur Krankenversicherung,
  • Beiträge zur Pflegeversicherung,
  • gegebenenfalls Einkommensteuer .

Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann daher niedriger ausfallen.

Auswirkungen auf Grundsicherung und Wohngeld

Die Mütterrente III erhöht die gesetzliche Altersrente und gilt damit grundsätzlich als Einkommen.

Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, sollte deshalb beachten, dass sowohl die laufende Rentenerhöhung als auch die Nachzahlung Auswirkungen auf diese Leistungen haben können.

Ob sich dadurch die Sozialleistung tatsächlich verringert, hängt von den individuellen Freibeträgen und der persönlichen Situation ab.

Rentenbescheid genau prüfen

Nach der Umsetzung im Jahr 2028 sollten Betroffene ihren neuen Rentenbescheid sorgfältig kontrollieren.

Wichtig ist insbesondere,

  • für wie viele Kinder zusätzliche Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden,
  • ab welchem Zeitpunkt die Erhöhung berechnet wurde,
  • und ob die Nachzahlung vollständig erfolgt ist.

Gerade bei älteren Versicherungsverläufen oder aufgeteilten Kindererziehungszeiten lohnt sich eine genaue Prüfung.

Fazit

Die Mütterrente III bringt Millionen Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern eine höhere gesetzliche Rente. Bereits heute lässt sich berechnen, dass die Nachzahlung für das Jahr 2027 bei einem vollständigen Anspruch mindestens 255,12 Euro brutto je Kind betragen dürfte.

Da zum 1. Juli 2027 voraussichtlich eine weitere Rentenanpassung erfolgt, ist sogar mit einer etwas höheren Nachzahlung zu rechnen. Wie hoch sie letztlich ausfällt, hängt vom dann geltenden Rentenwert und den individuellen Versicherungsdaten ab.

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aktualisiert: 24.08.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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