Kontowechsel: So zieht dein Girokonto Schritt für Schritt um
Wie die gesetzliche Kontenwechselhilfe abläuft, welche Fristen die Banken einhalten müssen und welche Stellen deine neue IBAN brauchen. Mit Tipps zur Kündigung des alten Kontos und zu Wechselprämien.
Übersicht
- Banken müssen dir nach dem Zahlungskontengesetz beim Kontowechsel helfen – mit festen Fristen in Geschäftstagen.
- Start ist deine schriftliche Ermächtigung; der gesamte Ablauf dauert laut BaFin etwa zehn Geschäftstage.
- Datenübermittlung und Schließung des alten Kontos müssen kostenlos sein, die Kündigung ebenfalls.
- Ein Dispo-Minus auf dem alten Konto musst du vor der Schließung selbst ausgleichen.
Anbieter und Produkte im Vergleich
Trade Republic Girokonto
- Kontoführung: 0 €
- Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften: 0 €
- Karte: Visa Debitkarte virtuell 0 €, Classic einmalig 5 €, Mirror einmalig 50 €; keine Kreditkarte
- Bargeld: ab 100 € kostenlos, darunter 1 € je Abhebung, auch in Fremdwährung ohne Umrechnungsgebühr
- Dispo: nicht verfügbar
- Zinsen: 2,50 % p. a. variabel, monatliche Auszahlung
- Saveback: 1 % auf Kartenzahlungen bis 1.500 € im Monat (max. 15 €), Voraussetzung mindestens 50 € Sparplan im Monat
TARGOBANK Online-Konto
- Kontoführung: 3,95 € pro Monat
- kostenlos bei: ab 600 € Gehaltseingang
- Karten: Visa Debitkarte kostenlos; Kreditkarten: Online-Classic-Karte 0 €, Gold-Karte 59 €, Premium-Karte 97 € jährlich
- Bargeld: TARGOBANK-Automaten kostenlos, 3 Abhebungen pro Monat an fremden Automaten im Inland frei, danach 3,95 €; außerhalb des Euroraums 1,85 %
- Dispozins: 0 % bis 200 € (Dispo-Freigrenze), darüber 8,77 % für die gesamte Inanspruchnahme
- Echtzeitüberweisung: möglich
- Kontowechselservice: kostenlos
- Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde (Deutschland)
DKB Bank Girokonto
- Kontoführung: 4,50 € pro Monat
- kostenlos bei: ab 700 € Geldeingang oder unter 28 Jahren
- Karten: Visa Debitkarte kostenlos, girocard 0,99 € mtl., Visa Kreditkarte 2,49 € mtl.
- Bargeld: Visa Debit: Mindestbetrag 50 €, in Euro kostenlos, Fremdwährung 2,20 % (mit Aktivstatus kostenlos)
- Dispozins: 9,66 % (mit Aktivstatus 9,06 %)
- Echtzeitüberweisung: inklusive, rund um die Uhr
- Kontowechselservice: kostenlos, digital
- Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde (Deutschland)
Deutsche Bank AktivKonto
- Kontoführung: 6,90 € pro Monat
- Karten: Deutsche Bank Card (Debit) inklusive, Mastercard/Visa 39 € p. a., Mastercard Gold 82 € p. a.
- Bargeld: in Deutschland bei der Cash Group und weltweit bei Kooperationspartnern kostenlos
- Dispozins: 11,60 %, geduldet 13,05 %; 500 € Sofort-Dispo
- Echtzeitüberweisung: inklusive
- Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde (Deutschland)
BBBank Girokonto
- Kontoführung: 4,95 € pro Monat
- kostenlos bei: ab 1.000 € Geldeingang und E-Postfach oder unter 30 Jahren
- Karten: Visa DirectCard (Debit) und digitale girocard kostenlos, girocard V PAY 14,95 € p. a., ClassicCard 34,95 € p. a.
- Bargeld: Visa DirectCard ohne BBBank-Entgelt, girocard an BBBank- und CashPool-Automaten kostenlos
- Dispozins: 9,90 % (eingeräumt und geduldet)
- Echtzeitüberweisung: inklusive
- Kontowechselservice: kostenlos, online
- Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde (Deutschland)
Postbank Giro pur
- Kontoführung: 5,90 € pro Monat
- kostenlos bei: ab 900 € Geldeingang und digitaler Nutzung; Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Nachweis
- Karten: Postbank Card inklusive, Postbank Mastercard 29 € p. a.
- Bargeld: an rund 7.000 Automaten der Cash Group kostenlos
- Dispozins: 11,04 %, geduldet 12,85 %
- Echtzeitüberweisung: inklusive
- Kontowechselservice: kostenlos, digital
- Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde (Deutschland)
Ein Kontowechsel klingt nach Papierkram, ist aber gut planbar. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet Banken, dich beim Umzug deines Girokontos zu unterstützen, und legt dafür feste Fristen fest. Hier erfährst du, wie die gesetzliche Kontenwechselhilfe abläuft, welche Stellen deine neue IBAN brauchen, wie du das bisherige Konto sauber beendest und worauf du bei Wechselprämien achten solltest. Aktuelle Angebote findest du in der Übersicht oben.
Kontenwechselhilfe: Was das Zahlungskontengesetz vorschreibt
Nach § 20 ZKG müssen Zahlungsdienstleister Verbrauchern auf Anfrage beim Wechsel des Zahlungskontos helfen. Der Gesetzgeber nennt das Kontenwechselhilfe. Beteiligt sind immer zwei Seiten: die neue (empfangende) und die bisherige (übertragende) Bank. Beide müssen mitwirken, und beide haften dir nach § 25 ZKG als Gesamtschuldner, wenn durch eine Pflichtverletzung ein Schaden entsteht.
Die Pflicht hat Grenzen: Sie gilt nicht, wenn eine der beiden Banken außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, also außerhalb Deutschlands, ansässig ist oder wenn die Konten in unterschiedlichen Währungen geführt werden. Für die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank in einem anderen EU- oder EWR-Staat sieht das Gesetz in § 27 ZKG eine eigene, schlankere Unterstützung vor: Deine bisherige Bank muss dir dafür ein Formular zur Datenabfrage kostenlos übermitteln.
Die Ermächtigung: dein Auftrag an beide Banken
Ohne deine schriftliche Ermächtigung darf keine Bank tätig werden (§ 20 Abs. 3 und § 21 ZKG). Bei einem Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Das Formular bekommst du bei der neuen Bank, ein Muster steht in Anlage 1 des Gesetzes, und die BaFin stellt es ebenfalls zum Download bereit. Die Ermächtigung kann auch über das Online-Banking erteilt werden, wenn die Bank das anbietet.
Im Formular legst du selbst fest, was passieren soll:
- welche Daueraufträge, Lastschriften und eingehenden Überweisungen übertragen werden sollen,
- ob die bisherige Bank Listen und Informationen an dich und die neue Bank schicken soll,
- ab welchem Datum die neuen Daueraufträge laufen sollen,
- ob ein verbleibendes Guthaben überwiesen und das alte Konto geschlossen werden soll – und zu welchem Datum.
Du musst also nicht alles auf einmal umziehen. Wer das alte Konto zunächst behalten möchte, kreuzt die Schließung einfach nicht an.
Fristen in Geschäftstagen
Das Gesetz rechnet in Geschäftstagen, also an Tagen, an denen die Bank ihren Zahlungsverkehr abwickelt. Wochenenden und Feiertage zählen in der Regel nicht mit. Laut BaFin dauert der gesamte Ablauf damit etwa zehn Geschäftstage.
| Schritt | Zuständig | Frist laut Gesetz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Ermächtigung unterschreiben | du (bei Gemeinschaftskonten alle Inhaber) | keine – du bestimmst den Zeitpunkt | § 20 Abs. 3, § 21 ZKG |
| Aufforderung an die bisherige Bank | neue Bank | zwei Geschäftstage nach Eingang der Ermächtigung | § 22 ZKG |
| Listen zu Daueraufträgen, Lastschriftmandaten und Zahlungseingängen der letzten 13 Monate | bisherige Bank | fünf Geschäftstage nach der Aufforderung | § 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG |
| Daueraufträge einrichten, Zahler und Zahlungsempfänger informieren | neue Bank | fünf Geschäftstage nach Erhalt der Listen | § 24 ZKG |
| Stichtag für Daueraufträge auf dem neuen Konto | neue Bank | frühestens sechster Geschäftstag nach Erhalt der Listen | § 24 ZKG |
| Guthaben überweisen, altes Konto schließen | bisherige Bank | zu dem Datum, das du in der Ermächtigung festlegst | § 23 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZKG |
Liegt das von dir gewählte Datum für die neuen Daueraufträge zu früh, verschiebt es sich nach § 24 ZKG automatisch auf den sechsten Geschäftstag nach Eingang der Listen. Die bisherige Bank darf deine Karten und anderen Zahlungsinstrumente nach § 23 Abs. 2 ZKG nicht vor dem in der Ermächtigung genannten Datum sperren – du bleibst also bis zum Stichtag zahlungsfähig.
Was die Kontenwechselhilfe kosten darf
Ein Entgelt für die Unterstützung ist nach § 26 ZKG nur zulässig, wenn es mit dir vereinbart wurde, und es muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein. Kostenlos sein müssen in jedem Fall der Zugang zu deinen Daten über bestehende Daueraufträge und Lastschriften, die Übermittlung der Listen durch die bisherige Bank und die Schließung des alten Kontos. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Wechsel sind unzulässig. Ob die neue Bank etwas berechnet, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn der Wechsel hakt
Hält eine Bank die Fristen nicht ein, sprich sie zuerst direkt an und lass dir den Stand schriftlich bestätigen. Hilft das nicht, kannst du dich bei der BaFin beschweren, die Verstöße gegen das Zahlungskontengesetz prüft, oder eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Schadensersatz, etwa für Mahngebühren wegen einer verspätet umgestellten Lastschrift, musst du notfalls vor einem Zivilgericht geltend machen.
Digitale Wechselservices: Komfort statt Formular
Viele Banken bieten zusätzlich zur gesetzlichen Hilfe einen eigenen Online-Wechselservice an. Du meldest dich dabei mit deinen Zugangsdaten zum alten Konto an und erlaubst einem Kontoinformationsdienst, die Umsätze der vergangenen Monate auszulesen. Das Programm schlägt dir dann alle wiederkehrenden Zahlungspartner vor, und du entscheidest per Klick, wen die Bank anschreiben soll. Häufig werden die Schreiben automatisch per E-Mail oder Post verschickt.
Solche Dienste sind freiwillig und unterscheiden sich im Umfang. Die festen Fristen des ZKG gelten nur für die gesetzliche Kontenwechselhilfe. Prüfe deshalb, ob der digitale Service die gesetzliche Ermächtigung ersetzt oder nur ergänzt, welche Daten ausgelesen werden und ob du einzelne Zahlungspartner abwählen kannst. Die Datenfreigabe solltest du nur direkt in der App oder auf der Website deiner neuen Bank erteilen, nie über Links aus E-Mails.
In sieben Schritten zum neuen Girokonto
- Bedarf klären: Kontoführung, Karten, Bargeldversorgung, Dispo und Online-Banking an deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten messen. Die Entgeltinformation jeder Bank hilft beim Vergleich.
- Neues Konto eröffnen: Antrag stellen, Identität per Video, Online-Ausweis oder in einer Filiale bestätigen, Zugangsdaten und Karte abwarten.
- Zahlungen sichten: Kontoauszüge der letzten zwölf bis 13 Monate durchgehen und alle Eingänge und Abbuchungen notieren, auch jährliche.
- Ermächtigung erteilen oder Online-Service nutzen: Stichtage so wählen, dass Gehalt und Miete nicht zwischen zwei Konten hängen bleiben.
- Restliche Stellen selbst informieren: Alles, was der Service nicht abdeckt, per Musterschreiben oder im Kundenportal ändern.
- Parallelphase einplanen: Beide Konten für einige Wochen laufen lassen und auf dem alten Konto etwas Guthaben belassen.
- Altes Konto schließen: Erst wenn über einen vollen Monatszyklus keine Buchungen mehr eingehen.
Diese Stellen brauchen deine neue Bankverbindung
Die gesetzliche Hilfe informiert Zahler und Zahlungsempfänger, die in deinen Umsätzen auftauchen. Wer selten bucht oder dir nur einmal im Jahr Geld schickt, fehlt dort leicht. Die folgende Übersicht hilft dir, nichts zu übersehen. Wie die IBAN aufgebaut ist und wo du sie findest, steht im Ratgeber zur IBAN.
| Wer bekommt die neue IBAN? | Was dort umgestellt wird | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitgeber oder Dienstherr | Gehalts- bzw. Lohnzahlung | Personalabteilung rechtzeitig vor der nächsten Abrechnung informieren |
| Vermieter, Hausverwaltung | Miete per Dauerauftrag oder Lastschrift | Daueraufträge überträgt die neue Bank; den Lastschrift-Empfänger informiert sie, wenn du das in der Ermächtigung festlegst |
| Strom, Gas, Internet, Mobilfunk | Abschläge und Monatsrechnungen | meist im Kundenportal änderbar |
| Versicherungen | Beitragseinzug und Auszahlungen im Schadensfall | jede Gesellschaft einzeln, auch Kfz- und Haftpflichtversicherung |
| Krankenkasse | Erstattungen, ggf. Beitragseinzug | wichtig bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen |
| Finanzamt | Steuererstattungen, Vorauszahlungen, Kfz-Steuer | formlos oder über das Online-Finanzamt; bei der Kfz-Steuer ist der Zoll zuständig |
| Deutsche Rentenversicherung | Rentenzahlung | Änderung mit Versicherungsnummer mitteilen |
| Familienkasse | Kindergeld, ggf. Kinderzuschlag | Änderung schriftlich oder online mitteilen |
| Agentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldstelle, BAföG-Amt | laufende Sozialleistungen | Bewilligungsstelle direkt anschreiben |
| Rundfunkbeitrag, Vereine, Spenden | Beiträge per Lastschrift | werden gern vergessen, weil sie nur jährlich oder quartalsweise abgebucht werden |
| Online-Shops, Bezahldienste, Streaming und Abos | hinterlegte Kontoverbindung | Zugänge einzeln prüfen |
| Kreditkarte, Depot, Tagesgeld | Abrechnungs- bzw. Referenzkonto | bei Tagesgeld- und Depotkonten oft nur schriftlich oder mit Prüfung änderbar |
Bei Sozialleistungen lohnt ein kurzer Blick auf die jeweiligen Ratgeber, etwa zur Auszahlung der Rente oder zur Auszahlung des Kindergelds. Geht eine Lastschrift nach der Umstellung doch noch beim alten Konto ein, kannst du einer autorisierten SEPA-Basislastschrift nach Angaben der BaFin bis zu acht Wochen nach der Belastung widersprechen. Das ist aber nur ein Notbehelf – besser ist es, wenn auf dem alten Konto bis zum Ende der Parallelphase genug Deckung liegt.
Das bisherige Konto richtig beenden
Kündigung: Frist und Kosten
Als Kunde kannst du einen Girokontovertrag nach § 675h Abs. 1 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Eine vereinbarte Frist darf höchstens einen Monat betragen; eine längere Frist wäre unwirksam. Ein Entgelt für die Kündigung darf die Bank nicht verlangen. Regelmäßige Kontoführungsentgelte werden nur anteilig bis zum Vertragsende fällig, im Voraus bezahlte Beträge erstattet die Bank anteilig. Nutzt du die gesetzliche Kontenwechselhilfe und kreuzt die Schließung an, schließt die bisherige Bank das Konto zum gewählten Datum; eine zusätzliche Kündigung ist dann in der Regel nicht nötig.
Konto im Minus: Restschuld zuerst ausgleichen
Die bisherige Bank überweist im Rahmen der Wechselhilfe nur ein positives Guthaben. Ein ausgenutzter Dispositionskredit ist dagegen eine offene Forderung, die bis zum Ausgleich weiter Zinsen kostet. Plane den Ausgleich deshalb vor dem Schließungsdatum ein, zum Beispiel per Überweisung vom neuen Konto. Ist die Summe größer und kannst du sie nicht kurzfristig zurückzahlen, ist eine Umschuldung in einen Ratenkredit mit festen Raten oft günstiger als der Dispo. Wie sich Überziehungszinsen berechnen, zeigt der Ratgeber zu Dispozinsen. Rechne außerdem damit, dass beim neuen Konto ein Dispo nicht sofort oder nur nach einer Bonitätsprüfung eingeräumt wird.
Auch andere Verbindungen zum alten Konto sollten vor der Schließung geklärt sein: eine Kreditkarte, deren Abrechnung über das Girokonto läuft, ein verknüpftes Tagesgeld- oder Depotkonto oder ein Ratenkredit, dessen Raten vom Konto abgebucht werden. Hast du ein Pfändungsschutzkonto, stimme den Wechsel vorher mit beiden Banken ab, damit der Schutz lückenlos bestehen bleibt. Hintergründe zu den geschützten Beträgen stehen beim Pfändungsfreibetrag.
Kontoauszüge sichern
Mit der Schließung endet in aller Regel auch dein Zugang zum Online-Banking des alten Kontos. Lade vorher die elektronischen Kontoauszüge und Jahresübersichten herunter, die du für Steuererklärung, Nebenkostenabrechnung oder Nachweise gegenüber Behörden noch brauchen könntest.
Kontowechselprämien: das Kleingedruckte zählt
Manche Banken werben neue Kunden mit einer Prämie oder einem Bonus für den Umzug des Girokontos. Ob sich das lohnt, entscheidet nicht die Höhe des Betrags, sondern die Bedingungen dahinter. Typisch sind:
- ein regelmäßiger Geldeingang in einer bestimmten Mindesthöhe über mehrere Monate,
- die Nutzung des bankeigenen Wechselservices oder der Nachweis umgezogener Lastschriften,
- eine Mindestzahl an Kartenzahlungen oder Buchungen pro Monat,
- der Status als Neukunde, oft mit einer Sperrfrist für frühere Kunden,
- eine Auszahlung erst nach einigen Monaten und ein Rückforderungsvorbehalt, wenn du das Konto vorzeitig schließt.
Rechne die laufenden Kosten über mehrere Jahre gegen die Prämie. Ein Konto, das nach Ablauf einer Aktion Kontoführungsentgelte kostet, kann die Prämie schnell aufzehren. Wichtiger als ein einmaliger Bonus sind auf Dauer die Konditionen, die zu deiner Nutzung passen.
Häufige Fragen zum Kontowechsel
Wie lange dauert ein Kontowechsel mit der gesetzlichen Hilfe?
Laut BaFin rund zehn Geschäftstage, gerechnet ab dem Eingang deiner Ermächtigung bei der neuen Bank. Für Zahler und Zahlungsempfänger, die ihre Daten erst noch ändern müssen, solltest du zusätzlich einige Wochen Parallelbetrieb einplanen.
Muss ich mein altes Konto sofort kündigen?
Nein. In der Ermächtigung entscheidest du selbst, ob und zu welchem Datum das alte Konto geschlossen wird. Viele lassen es noch einige Wochen offen, um verspätete Buchungen aufzufangen.
Gilt die Kontenwechselhilfe auch für Gemeinschaftskonten?
Ja, allerdings müssen alle Kontoinhaber die Ermächtigung erteilen. Fehlt eine Unterschrift, darf die Bank nicht tätig werden.
Kann ich mein Konto auch zu einer Bank im EU-Ausland wechseln?
Die volle Kontenwechselhilfe gilt nur, wenn beide Banken in Deutschland ansässig sind. Für die Kontoeröffnung in einem anderen EU- oder EWR-Staat muss dir die bisherige Bank aber nach § 27 ZKG ein Formular zur Datenabfrage kostenlos zur Verfügung stellen. Daueraufträge und Lastschriften stellst du dann selbst um.
Was passiert mit Lastschriften, die nach der Umstellung noch beim alten Konto ankommen?
Solange das alte Konto offen ist, werden sie dort gebucht. Ist es bereits geschlossen, geht die Lastschrift mangels Konto zurück, und der Zahlungsempfänger stellt dir die Kosten der Rücklastschrift oft in Rechnung. Deshalb lohnt die Parallelphase mit etwas Guthaben auf dem alten Konto.
