Mehr Geld ab Januar: Mindestlohn steigt 2027 - inklusive Tabelle

Für Millionen Beschäftigte gibt es ab Januar mehr Geld: Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2027 erneut und erreicht dann 14,60 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle kann die Erhöhung gegenüber 2026 mehr als 120 Euro zusätzliches Brutto im Monat bringen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

06.10.2026, 07:00 Uhr, von (Arbeitnehmer)
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Zum Jahreswechsel steht für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine weitere Lohnerhöhung an. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Arbeitsstunde. Damit erhöht sich die gesetzliche Lohnuntergrenze innerhalb eines Jahres um weitere 70 Cent beziehungsweise gut fünf Prozent. Viele erhalten bereits - je nach Branche - seit September 2026 noch mehr. Finanz.de hat berichtet.

Die Erhöhung ist bereits beschlossen und damit anders als zahlreiche weitere für 2027 diskutierte Änderungen keine bloße Prognose oder politische Absicht. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, mit der die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission umgesetzt hat.

Die Höhe des Gehalts bzw. Einkommens in Brutto und Netto kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.de errechnet werden.

14,60 Euro Mindestlohn ab Januar 2027

Bereits zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben. Statt zuvor 12,82 Euro gelten seitdem 13,90 Euro pro Stunde. Ab Januar 2027 folgt nun die zweite Stufe auf 14,60 Euro. Gegenüber dem Mindestlohn von 2025 entspricht das innerhalb von zwei Jahren einer Erhöhung um 1,78 Euro je Arbeitsstunde beziehungsweise knapp 14 Prozent.

Besonders deutlich wird der Unterschied bei Beschäftigten mit vielen Arbeitsstunden. Wer beispielsweise 160 Stunden im Monat zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, kommt 2026 auf 2.224 Euro brutto. Ab Januar 2027 sind es bei gleicher Arbeitszeit 2.336 Euro. Das entspricht 112 Euro mehr brutto im Monat beziehungsweise 1.344 Euro auf zwölf Monate gerechnet.

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Bei 40 Stunden pro Woche sind rund 2.530 Euro möglich

Bei einer klassischen 40-Stunden-Woche fällt der monatliche Betrag etwas höher aus, weil ein Monat im Jahresdurchschnitt mehr als exakt vier Wochen umfasst. Bei durchschnittlich rund 173,3 Arbeitsstunden im Monat ergeben 14,60 Euro Mindestlohn rechnerisch etwa 2.530 Euro brutto.

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro im Jahr 2026 sind es bei derselben Arbeitszeit rund 2.409 Euro. Das monatliche Brutto steigt damit rechnerisch um etwa 121 Euro. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet ergibt sich ein Unterschied von rund 1.456 Euro brutto.

Arbeitszeit Brutto 2026 bei 13,90 € Brutto 2027 bei 14,60 € Plus pro Monat
120 Stunden 1.668 € 1.752 € 84 €
140 Stunden 1.946 € 2.044 € 98 €
160 Stunden 2.224 € 2.336 € 112 €
ca. 173,3 Stunden ca. 2.409 € ca. 2.530 € ca. 121 €

Dabei handelt es sich jeweils um Bruttobeträge. Wie viel von der Erhöhung netto auf dem Konto ankommt, hängt unter anderem von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und der persönlichen Situation ab.

Seit 2025 steigt der Mindestlohn um fast 14 Prozent

Der Sprung auf 14,60 Euro ist Teil einer zweistufigen Erhöhung, die auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2025 basiert. Ausgangspunkt waren 12,82 Euro im Jahr 2025. Zum Januar 2026 erfolgte zunächst der kräftige Sprung auf 13,90 Euro, ein Jahr später folgt die Anhebung auf 14,60 Euro.

Damit fällt die gesamte Erhöhung innerhalb von zwei Jahren deutlich aus. Eine Arbeitsstunde zum gesetzlichen Mindestlohn wird 2027 um 1,78 Euro höher vergütet als noch 2025. Bei 160 Arbeitsstunden im Monat entspricht allein dieser Unterschied bereits 284,80 Euro brutto monatlich.

Auf ein vollständiges Jahr gerechnet wären das bei gleichbleibender Arbeitszeit 3.417,60 Euro mehr Brutto als auf Basis des Mindestlohns von 2025.

Auch die Minijob-Grenze steigt 2027

Die Erhöhung hat gleichzeitig Auswirkungen auf Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs ist inzwischen dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich deshalb grundsätzlich auch die Minijob-Grenze.

Ab Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro monatlich. 2026 liegt sie bei 603 Euro. Minijobber können damit künftig 30 Euro mehr im Monat verdienen, ohne allein deshalb den Status als geringfügig Beschäftigte zu verlieren.

Auf das gesamte Jahr gerechnet erhöht sich die mögliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro auf 7.596 Euro. Das entspricht einem Unterschied von 360 Euro jährlich.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, für die eigene Regeln zur Ausbildungsvergütung gelten. Auch für bestimmte Praktika und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten Sonderregelungen.

In einigen Branchen können zudem tarifliche oder gesetzlich festgelegte Branchenmindestlöhne gelten, die oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns liegen. Ist bereits ein höherer verbindlicher Mindestlohn vorgeschrieben, führt die Erhöhung auf 14,60 Euro deshalb nicht automatisch zu einer zusätzlichen Lohnerhöhung.

Arbeitgeber müssen die neue Grenze ab Januar beachten

Für Beschäftigte, die bislang exakt den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, muss der Stundenlohn zum 1. Januar 2027 entsprechend angehoben werden. Arbeitgeber dürfen die gesetzliche Untergrenze grundsätzlich nicht unterschreiten.

Auch bestehende Arbeitsverträge mit einem niedrigeren ausgewiesenen Stundenlohn setzen den gesetzlichen Anspruch nicht außer Kraft. Entscheidend ist, dass die tatsächlich gezahlte Vergütung mindestens dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Für Arbeitnehmer, die bereits mehr als 14,60 Euro pro Stunde verdienen, entsteht durch die Mindestlohnerhöhung dagegen kein automatischer Anspruch auf eine entsprechende zusätzliche Lohnerhöhung. Der gesetzliche Mindestlohn definiert lediglich die Lohnuntergrenze.

Erhöhung auf 14,60 Euro ist bereits beschlossen

Anders als bei vielen derzeit diskutierten Änderungen für 2027 steht die nächste Mindestlohnstufe bereits fest. Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 verbindlich auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Für Beschäftigte am Mindestlohn bedeutet das unmittelbar mehr Bruttoeinkommen. Bei 160 Arbeitsstunden sind es 112 Euro zusätzlich im Monat, bei einer durchschnittlichen 40-Stunden-Woche rund 121 Euro. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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