Stundensatz-Rechner
Mit dem Stundensatz-Rechner fuer Freelancer ermittelst du deinen notwendigen Netto-Stundensatz aus Wunscheinkommen, Betriebskosten und abrechenbaren Stunden.
Aus Wunscheinkommen, Betriebskosten und abrechenbaren Stunden ergibt sich dein notwendiger Netto-Stundensatz.
Übersicht
Mit dem Stundensatz-Rechner für Selbstständige und Freelancer ermittelst du, welchen Netto-Stundensatz du verlangen musst, um dein Wunscheinkommen zu erreichen – nach Betriebskosten, Steuern und Vorsorge.
Warum der Bauchgefühl-Stundensatz zu niedrig ist
Viele Selbstständige orientieren sich am früheren Angestellten- Stundenlohn – ein teurer Fehler. Als Freelancer musst du Betriebskosten, Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, Urlaub und Ausfallzeiten selbst tragen. Der nötige Stundensatz liegt deshalb deutlich höher.
So funktioniert die Kalkulation
Die Rechnung ist einfach: gewünschtes Nettoeinkommen plus Aufschlag für Steuern und Vorsorge plus Betriebskosten ergibt den nötigen Jahresumsatz. Diesen teilst du durch die tatsächlich abrechenbaren Stunden – heraus kommt dein Netto-Stundensatz.
Die Falle der abrechenbaren Stunden
Ein Vollzeitjahr hat rund 1.800 Arbeitsstunden. Davon geht viel ab: Urlaub, Krankheit, Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung. Realistisch bleiben oft nur 1.000 bis 1.400 fakturierbare Stunden. Wer mit zu vielen Stunden kalkuliert, setzt den Stundensatz zu niedrig an.
Betriebskosten nicht vergessen
Zu den Betriebskosten zählen Büro oder Coworking, Hard- und Software, Fachliteratur, Versicherungen, Reisekosten, Steuerberatung und Marketing. Diese Ausgaben musst du über den Stundensatz wieder einspielen, bevor überhaupt Gewinn entsteht.
Steuern und Vorsorge einplanen
Vom Gewinn gehen Einkommensteuer sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Als grober Richtwert dient ein Aufschlag von 40 Prozent auf das gewünschte Nettoeinkommen – je nach Krankenversicherung und Vorsorge kann er höher liegen. Lege dafür konsequent Rücklagen an.
Umsatzsteuer ist kein Gewinn
Die Umsatzsteuer (19 Prozent) schlägst du auf den Netto-Stundensatz auf und führst sie ans Finanzamt ab – sie ist ein durchlaufender Posten. Für deine Kalkulation zählt immer der Netto-Stundensatz, nicht der Bruttobetrag auf der Rechnung.
Den Stundensatz am Markt durchsetzen
Der berechnete Satz ist deine Untergrenze, nicht dein Wunschpreis. Positioniere dich über Spezialisierung und nachweisbaren Nutzen, statt über den Preis. Ein Tagessatz wirkt in Verhandlungen oft souveräner als ein Stundensatz.
