Rente nachträglich gekürzt? - Tausende Versicherte können jetzt mehr Geld verlangen

Die private Rente wurde vom Versicherer nachträglich gekürzt? Mehrere Gerichtsurteile stärken jetzt die Position betroffener Kunden - und über die gesamte Rentenzeit können dabei mehrere Tausend Euro auf dem Spiel stehen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

18.09.2026, 06:15 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rentner
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Wer eine private oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hat, verlässt sich bei der Altersvorsorge häufig auf die ursprünglich vereinbarten Berechnungsgrundlagen. Doch bei einigen Verträgen haben Versicherer den sogenannten Rentenfaktor später abgesenkt – mit der Folge, dass Kunden im Ruhestand weniger monatliche Rente erhalten sollten.

Genau gegen solche Kürzungen gibt es inzwischen mehrere verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen. Nachdem der Bundesgerichtshof eine entsprechende Klausel der Allianz für unwirksam erklärt hatte, haben weitere Gerichte ähnliche Klauseln beanstandet. Für Betroffene kann sich deshalb eine Überprüfung des eigenen Vertrags lohnen.

Rentenfaktor entscheidet über die spätere Rente

Der Rentenfaktor spielt vor allem bei fondsgebundenen Rentenversicherungen eine wichtige Rolle. Er legt fest, wie viel monatliche Rente Versicherte später für einen bestimmten Betrag ihres angesparten Kapitals erhalten.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Bedeutung: Beträgt der Rentenfaktor 30 Euro je 10.000 Euro Vertragsguthaben und stehen zum Rentenbeginn 100.000 Euro zur Verfügung, ergibt sich daraus eine monatliche Rente von 300 Euro.

Sinkt der Rentenfaktor dagegen beispielsweise auf 25 Euro, wären es bei demselben Kapital nur noch 250 Euro. Der Unterschied beträgt 50 Euro pro Monat beziehungsweise 600 Euro pro Jahr.

Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich die Differenz in diesem vereinfachten Beispiel bereits auf 12.000 Euro. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen allerdings vom jeweiligen Vertrag, dem angesparten Kapital, dem ursprünglichen und dem abgesenkten Rentenfaktor sowie der Dauer des Rentenbezugs ab.

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BGH erklärte Allianz-Klausel für unwirksam

Besondere Bedeutung hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025. Dabei ging es um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz.

Die Versicherungsbedingungen ermöglichten es dem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, den Rentenfaktor nachträglich herabzusetzen. Eine entsprechende Möglichkeit, den Faktor bei einer Verbesserung der maßgeblichen Umstände wieder anzuheben, enthielt die Klausel dagegen nicht.

Der BGH erklärte die Klausel für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligte die Regelung Versicherungsnehmer unangemessen, weil sie eine einseitige Herabsetzung der Rentenleistung ermöglichte, ohne gleichzeitig eine Verpflichtung zur späteren Wiederanhebung vorzusehen.

Damit bestätigte der Bundesgerichtshof die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Das Urteil trägt das Aktenzeichen IV ZR 34/25.

Weitere Gerichte entscheiden gegen Rentenkürzungen

Bei dem Allianz-Verfahren ist es inzwischen nicht geblieben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben weitere Gerichte Klauseln zur nachträglichen Reduzierung des Rentenfaktors für unwirksam erklärt.

Dabei geht es nicht ausschließlich um Riester-Verträge. Entsprechende Anpassungsklauseln können auch in anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen vorkommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede nachträgliche Änderung eines Rentenfaktors automatisch rechtswidrig ist. Entscheidend sind die konkrete Formulierung der Versicherungsbedingungen und die Umstände des jeweiligen Vertrags.

Betroffene sollten deshalb insbesondere prüfen, ob in den ursprünglichen Vertragsunterlagen ein garantierter Rentenfaktor genannt wurde und ob dieser später vom Versicherer reduziert worden ist.

Mehrere Tausend Euro können auf dem Spiel stehen

Wie groß die finanziellen Auswirkungen einer solchen Kürzung sind, lässt sich nur individuell berechnen. Schon eine vergleichsweise kleine Differenz bei der monatlichen Rente kann sich über viele Jahre jedoch zu einem erheblichen Betrag summieren.

Fehlen beispielsweise aufgrund eines reduzierten Rentenfaktors jeden Monat 30 Euro, entspricht das 360 Euro pro Jahr. Bei 20 Jahren Rentenbezug ergibt sich daraus rechnerisch bereits eine Differenz von 7.200 Euro.

Bei 50 Euro weniger Monatsrente wären es im gleichen Zeitraum 12.000 Euro. Dabei handelt es sich lediglich um vereinfachte Rechenbeispiele. Die tatsächliche Differenz kann niedriger oder höher ausfallen.

Besonders relevant kann eine Überprüfung daher für Versicherte sein, deren Rentenbeginn noch bevorsteht. Aber auch Kunden, die bereits Leistungen erhalten, sollten prüfen lassen, ob eine frühere Herabsetzung ihres Rentenfaktors auf einer Klausel beruht, die rechtlich angreifbar sein könnte.

Diese Unterlagen sollten Versicherte prüfen

Ein erster Blick sollte in den ursprünglichen Versicherungsschein und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen gehen. Dort kann festgelegt sein, welcher Rentenfaktor für die spätere Auszahlung vorgesehen war und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer diesen verändern durfte.

Danach sollten spätere Schreiben des Versicherers geprüft werden. Besonders wichtig sind Mitteilungen, in denen ein neuer beziehungsweise niedrigerer Rentenfaktor genannt oder eine Verringerung der späteren Rentenleistung angekündigt wurde.

Die Verbraucherzentralen stellen Betroffenen außerdem Informationen und einen Musterbrief zur Verfügung. Damit können Versicherte ihren Anbieter auffordern, eine vorgenommene Herabsetzung zu überprüfen und den ursprünglichen Rentenfaktor wieder anzuwenden.

Ein automatischer Anspruch auf eine höhere Rente lässt sich aus den Urteilen jedoch nicht für jeden Vertrag ableiten. Ob tatsächlich nachgezahlt oder die künftige Rente neu berechnet werden muss, hängt insbesondere von der konkreten Vertragsklausel und der vorgenommenen Änderung ab.

Für Besitzer älterer fondsgebundener Renten- und Riester-Verträge können die aktuellen Entscheidungen dennoch erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Wer in den vergangenen Jahren eine Mitteilung über einen gesenkten Rentenfaktor erhalten hat, sollte diese deshalb nicht einfach zu den Akten legen.

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aktualisiert: 18.09.2026, 06:15 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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