Neue Rentenauskunft ab jetzt: So viel Geld bleibt von der Rente - mit Tabelle
Millionen Versicherte können jetzt deutlich einfacher erkennen, wann sie in Rente gehen können und wie viel Geld ihnen später voraussichtlich ausgezahlt wird. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft grundlegend überarbeitet. Besonders interessant: Auch die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung werden berücksichtigt. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Wer sich auf den Ruhestand vorbereitet, möchte vor allem zwei Fragen beantworten: Wann ist der frühestmögliche Rentenbeginn und wie viel Geld steht anschließend monatlich zur Verfügung? Genau diese Informationen sollen Versicherte künftig wesentlich schneller finden können. Die Deutsche Rentenversicherung hat am 7. Oktober 2026 eine überarbeitete Fassung ihrer Rentenauskunft vorgestellt.
Die neue Übersicht zeigt nicht nur die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente. Sie stellt auch verschiedene Möglichkeiten für den Rentenbeginn gegenüber und enthält Berechnungen zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch können Versicherte besser einschätzen, welcher Betrag nach diesen Sozialabgaben tatsächlich übrigbleiben könnte.
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Neue Rentenauskunft zeigt wichtige Beträge auf einen Blick
Bisher mussten Versicherte verschiedene Angaben innerhalb ihrer Rentenauskunft teilweise aufwendig miteinander vergleichen. Die neue Fassung soll diese Informationen deutlich verständlicher darstellen. Insbesondere der mögliche Rentenbeginn und die voraussichtliche Rentenhöhe werden nun übersichtlich zusammengefasst.
Dabei berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung unterschiedliche Altersrenten. Neben dem regulären Rentenbeginn wird auch dargestellt, ob ein vorzeitiger Renteneintritt möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Eine tabellarische Übersicht zeigt, ob die notwendigen Mindestversicherungszeiten bereits erreicht wurden oder bis zum möglichen Rentenbeginn voraussichtlich noch erfüllt werden können. Grundlage sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Damit lässt sich beispielsweise erkennen, ob neben der regulären Altersrente auch eine Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte infrage kommt.
Auch Kranken- und Pflegeversicherung werden berücksichtigt
Besonders wichtig für die finanzielle Planung ist die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettorente. Denn die gesetzliche Rente wird bei entsprechend versicherten Rentnern nicht vollständig ausgezahlt. Ein Teil fließt in die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die neue Rentenauskunft enthält deshalb Berechnungen zu den voraussichtlichen Beiträgen, die auf die Rente anfallen. Versicherte können dadurch besser nachvollziehen, wie sich diese Abzüge auf ihre spätere Auszahlung auswirken.
Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern übernimmt die Rentenversicherung grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Den Pflegeversicherungsbeitrag müssen Rentner dagegen grundsätzlich selbst tragen. Die tatsächlichen Abzüge hängen unter anderem vom Versicherungsstatus, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse und den persönlichen Voraussetzungen in der Pflegeversicherung ab.


Beispiel: So viel bleibt von 1.500 Euro Bruttorente
Wie stark sich die Sozialversicherungsbeiträge auswirken können, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung mit den Beitragssätzen von 2026. Bei einer gesetzlichen Bruttorente von 1.500 Euro beträgt der Arbeitnehmer- beziehungsweise Rentneranteil am allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent insgesamt 7,3 Prozent. Das entspricht 109,50 Euro monatlich.
Wird zusätzlich ein beispielhafter Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent angenommen, trägt der Rentner davon die Hälfte. Das sind weitere 21,75 Euro. Für die Pflegeversicherung fallen bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent zusätzlich 54 Euro monatlich an.
| Berechnung | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Bruttorente | 1.500,00 Euro |
| Krankenversicherung (7,3 %) | −109,50 Euro |
| Zusatzbeitrag (1,45 %) | −21,75 Euro |
| Pflegeversicherung (3,6 %) | −54,00 Euro |
| Auszahlung vor Steuern | 1.314,75 Euro |
In diesem Beispiel bleiben von 1.500 Euro Bruttorente nach den genannten Sozialversicherungsbeiträgen 1.314,75 Euro übrig. Bei kinderlosen Rentnern, für die der zusätzliche Pflegeversicherungsbeitrag gilt, fällt die Auszahlung entsprechend niedriger aus. Auch bei anderen Krankenkassen-Zusatzbeiträgen verändern sich die Ergebnisse.
Wichtig ist außerdem: Die Beispielrechnung berücksichtigt keine Einkommensteuer. Die tatsächliche Nettorente kann deshalb niedriger ausfallen.
Rentenauskunft ersetzt keine Steuerberechnung
Die neue Rentenauskunft macht die finanzielle Planung einfacher, liefert aber keine verbindliche Berechnung des späteren Nettoeinkommens nach sämtlichen Abzügen.
Insbesondere die Einkommensteuer lässt sich nicht pauschal aus der gesetzlichen Bruttorente ableiten. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt unter anderem vom Jahr des Rentenbeginns, weiteren Einkünften, dem persönlichen Rentenfreibetrag und möglichen steuerlichen Abzügen ab.
Hinzu kommt, dass sich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zum tatsächlichen Rentenbeginn noch verändern können. Auch die künftige Rentenhöhe ist eine Hochrechnung und keine garantierte Auszahlung. Die Angaben eignen sich deshalb vor allem zur Orientierung und zur langfristigen Finanzplanung.
Rentenbeginn und mögliche Abschläge werden verständlicher
Neben der Höhe der späteren Rente ist der Zeitpunkt des Renteneintritts entscheidend. Denn nicht jeder Versicherte kann ohne Abschläge vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist unter bestimmten Voraussetzungen ein vorgezogener Rentenbeginn möglich. Dabei können jedoch dauerhafte Rentenabschläge entstehen. Pro Monat eines vorzeitigen Rentenbeginns beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,3 Prozent. Wer beispielsweise 24 Monate vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze in Rente geht, muss bei dieser Rentenart mit einem dauerhaften Abschlag von 7,2 Prozent rechnen.
Die überarbeitete Rentenauskunft hilft dabei, die verschiedenen Rentenarten und möglichen Rentenbeginne besser miteinander zu vergleichen. Sie zeigt auch, welche Mindestversicherungszeiten für die jeweiligen Altersrenten erfüllt sein müssen. Damit können Versicherte früher erkennen, welche Möglichkeiten ihnen nach derzeitiger Rechtslage offenstehen.
Ab 55 Jahren kommt die Rentenauskunft automatisch
Die ausführliche Rentenauskunft erhalten Versicherte ab dem 55. Lebensjahr grundsätzlich alle drei Jahre automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, sofern die entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie unterscheidet sich von der kürzeren Renteninformation, die viele Versicherte bereits jährlich erhalten. Die Renteninformation gibt vor allem einen Überblick über die bisher erworbenen Rentenansprüche und die voraussichtliche Entwicklung der gesetzlichen Rente.
Die Rentenauskunft geht deutlich weiter. Sie enthält zusätzliche Informationen zu den verschiedenen Altersrenten, möglichen Rentenbeginnen und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem informiert sie über Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Wer noch keine 55 Jahre alt ist, muss allerdings nicht bis zu diesem Geburtstag warten.
Kostenlose Rentenauskunft jederzeit anfordern
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass Versicherte ihre Rentenauskunft unabhängig vom Lebensalter jederzeit kostenlos anfordern können. Dafür stehen die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Ein kostenpflichtiger Dienstleister ist nicht notwendig.
Gerade für Menschen, die ihren Ruhestand frühzeitig planen oder einen vorzeitigen Renteneintritt prüfen möchten, kann eine aktuelle Rentenauskunft hilfreich sein. Auch wer beispielsweise eine längere berufliche Auszeit plant oder seine künftigen Rentenansprüche genauer einschätzen möchte, kann die Unterlagen kostenlos anfordern.
Fehlende Versicherungszeiten können die Rente beeinflussen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Rentenauskunft ist der Versicherungsverlauf. Darin sind die bei der Rentenversicherung gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten dokumentiert.
Fehlen bestimmte Beschäftigungszeiten oder andere relevante Versicherungszeiten, kann sich das auf die spätere Rentenhöhe oder auf die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten auswirken. Die neue Rentenauskunft weist deshalb auch auf ungeklärte Lücken im Versicherungsverlauf hin. Betroffene werden aufgefordert, diese im Rahmen einer Kontenklärung zu schließen.
Das ist besonders wichtig, weil nicht jede rentenrechtlich relevante Zeit automatisch vollständig im Versicherungskonto erfasst sein muss. Wer mögliche Lücken frühzeitig klärt, kann vermeiden, dass beim späteren Rentenantrag wichtige Nachweise fehlen und sich die Bearbeitung verzögert.
Neue Rentenauskunft bringt keine automatische Rentenerhöhung
Die überarbeitete Rentenauskunft ist eine Verbesserung des Informationsangebots. Sie schafft jedoch keinen neuen Rentenanspruch und führt auch nicht automatisch zu einer höheren gesetzlichen Rente.
Die Berechnung der Rentenansprüche erfolgt weiterhin nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für die Hochrechnung der späteren Rente geht die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich davon aus, dass sich das Versicherungskonto bis zum Rentenbeginn ähnlich entwickelt wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre.
Die neue Darstellung soll vor allem Transparenz schaffen. Versicherte können leichter erkennen, welche Rentenarten infrage kommen, wann der Ruhestand beginnen könnte und mit welcher ungefähren Auszahlung nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu rechnen ist. Die kostenlose Rentenauskunft kann deshalb ein wichtiger Baustein für die persönliche Altersvorsorge sein – besonders dann, wenn noch mehrere Jahre bis zum geplanten Renteneintritt verbleiben.

Mehr Informationen: Rente